Suspendierung der Luzerner Polizeichefs aufgehoben

«Dieser Freispruch ist eine grosse Entlastung für die Betroffenen»

Regierungsrat Paul Winiker verliest ein Statement nach den Freisprüchen im Fall Malters.

(Bild: giw)

Nach dem Freispruch von Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann hebt Sicherheitsdirektor Paul Winiker ihre Suspendierung für heikle Einsätze per sofort auf. Gleichzeitig räumt auch Winiker ein, dass es im Fall Malters zu Pannen gekommen ist. 

Es steht fest: Am Dienstagvormittag wurden Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen (zentralplus berichtete). Am späteren Vormittag äusserte sich Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) zum Urteilsspruch: «Dieser Freispruch ist eine grosse Entlastung für die Betroffenen.»

Winiker unterstützt Administrativuntersuchung

Der Regierungsrat nimmt sich für die Medien kurz Zeit, derweil findet eine «intensive» Regierungsratssitzung statt. Er habe das Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Die von Winiker erlassene vorsorgliche Massnahme, die Bussmann und Achermann von heiklen Einsätzen suspendierte, werde per sofort aufgehoben. Sollte das Urteil von der Staatsanwaltschaft weitergezogen werden, würde er an diesem Entscheid festhalten, so Winiker.

Vor dem Beginn des Strafverfahrens führte der Zuger Anwalt und alt Regierungsart Hanspeter Uster eine Administrativuntersuchung durch. Dieser hatte die vorsorgliche Massnahme gegen Bussmann und Achermann in seinem Gutachten gestützt (zentralplus berichtete). Uster wurde nach dem Vorfall damit beauftragt, zu prüfen, ob noch vor dem Abschluss der strafrechtlichen Untersuchung Massnahmen wie etwa eine Suspendierung oder Freistellung gegen die Polizeikader verhängt werden sollen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen aufnahm, wurde die laufende Administrativuntersuchung ausgesetzt: «Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird diese wieder aufgenommen», erklärte Winiker.

Die Videobotschaft von Paul Winiker:

Freispruch habe Leitcharakter

Eine solche Untersuchung habe einen grossen Wert, denn es sei bei diesem Einsatz nicht alles rundgelaufen: «Klar kam es während des Einsatzes zu Pannen.» Beispielsweise beim fehlgeschlagenen Zugriff. «Ich bedaure sehr, dass wir die Frau nicht vom Suizid abhalten konnten.» Eine Administrativuntersuchung würde immer auch Möglichkeiten zur Verbesserung für die Polizeiarbeit bieten.

Die Urteile geben den Polizisten laut Winiker Sicherheit im täglichen Einsatz. Zusätzlich habe der Freispruch auch Leitcharakter: «Wir wissen, dass viele Schweizer Polizeikorps das Urteil mit Spannung erwartet haben.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon