Massnahme gegen illegales Parkieren

Diesen Baarer Parkplatz zu benutzen ist extrem teuer

Es ist mehr als ein Wink mit dem Zaunpfahl: Hier dürfen Unbefugte nicht parkieren. Nur kümmert das viele nicht. (Bild: wia)

Eine Parkbusse zu kassieren ist ein Leichtes. Nicht immer kommen Falschparker mit den üblichen 40 Franken weg. Private verlangen gern doppelt so viel. Unfair, findet ein betroffener Baarer. Sich zu wehren lohnt sich aber kaum.

Nur schnell zwei Mangos im türkischen Laden kaufen. Zwei Minuten dauert das maximal. Verführerisch steht gleich neben dem Geschäft ein Parkplatz. Dass mehrere Schilder darauf hinweisen, dass die Parkfelder für die Besucher des nebenan liegenden Restaurants und für die Einwohner der Liegenschaft gedacht sind, kümmert den Ultraschnellparker nicht.

Ein Baarer musste unlängst die Erfahrung machen, dass es der Besitzer der besagten Liegenschaft im Oberdorf durchaus ernst meint mit den Drohungen. Wenige Tage nach der verbotenen Parkierübung flattert beim Baarer eine Rechnung ins Haus mit dem wenig verheissungsvollen Titel «Umtriebsentschädigung». Urheberin der Rechnung ist die Firma Unisecur, welche sich auf Parkkontrollen spezialisiert hat. 80 Franken fordert das Unternehmen. Ein stolzer Preis für einen kurzen Fauxpas. Zu stolz, findet der Baarer.

Ein Pranger als Druckmittel?

Weil er sich jedoch unter Druck gesetzt fühlt, bezahlt er die Rechnung. «Auf der Webseite der Unisecur GmbH gibt es nämlich einen Pranger, auf dem Fotos von Falschparkern veröffentlicht werden. Dort werden zwar die Autonummern verpixelt, dennoch dürfte es einfach sein, die PWs zu identifizieren.» Tatsächlich finden sich auf der Unisecur-Homepage gleich mehrere Bilder, die beim besagten Parkplatz im Oberdorf aufgenommen wurden.

Betreffend der Online-Rubrik «Falschparker des Monats» auf der Webseite der Unisecur, welche unser betroffener Baarer als Druckmittel erachtet, erklärt Claudia Byell von der Unisecur GmbH: «Das ist kein Pranger, sondern ein Hinweis, wie unmöglich Fahrzeuglenker parkieren. Die Markierungen, Hinweistafeln etc. können noch so eindeutig sein. Es interessiert nicht, respektive erst dann, wenn der ‹Zettel› unter dem Scheibenwischer angebracht ist oder im Briefkasten liegt.»

Am Tag unseres Besuchs finden wir gleich ein Prachtexemplar eines Falschparkers auf dem Gelände. (Bild: wia)

Das Registrieren von Falschparkern ist für die Firma Unisecur ein Kinderspiel. Auf dem privaten Gelände hängen nicht nur diverse Verbots- und Warntafeln sowie ein richterliches Verbot. Sondern auch mehrere Kameras.

Warum solch grosses Geschütz, wundert man sich als Passantin. Die Antwort folgt sogleich. Eine Mieterin verlässt das Mehrfamilienhaus, zu dem der Parkplatz gehört. Sie erzählt: «Die Situation mit den Falschparkern ist seit einigen Jahren richtig mühsam. Das ist insofern ärgerlich, da nicht nur Restaurantbesucher, sondern auch einige Mieter auf diese Plätze angewiesen sind.»

Wie bestellt steht denn auch heute ein fremdes Auto quer in der Landschaft. Und dies nicht einmal auf einem eingezeichneten Parkfeld. Der weisse SUV blockiert die ganze Einfahrt zum Platz. An ihm vorbeizukommen ist aufgrund einer kleinen Steinmauer nur schwer möglich.

«Früher hatten wir niederschwelligere Massnahmen, um den Platz sauber und frei zu halten. Doch diese haben schlichtweg nicht funktioniert.»

Ein Liegenschaftsverwalter aus Baar

Diese Tatsache bestätigt auch der zuständige Liegenschaftsverwalter. Der Mann, der seinen Namen nicht genannt sehen möchte, erklärt auf Anfrage von zentralplus: «Früher hatten wir niederschwelligere Massnahmen, um den Platz sauber und frei zu halten. Doch diese haben schlichtweg nicht funktioniert.» Vor ungefähr einem Jahr habe die von der Liegenschaftsverwaltung beauftragte Firma darum Kameras installiert. Dass auch diese strikteren Massnahmen nur bedingt funktionieren, erstaunt. «Auf mich wirkt das wie eine allgemeine Respektlosigkeit», so der Verwalter. Es handle sich um ein ortsspezifisches Problem, welches bei anderen Liegenschaften nicht auftrete.

Seit 1995 gibt es ein gerichtliches Verbot für den entsprechenden Platz. Nützen tut's offenbar wenig. (Bild: wia)

Viele Läden, wo man «nur kurz» was kaufen muss

Die Krux: Im Umkreis des Parkplatzes gibt es mehrere Geschäfte, welche oft nur kurz besucht werden. Etwa einen Kebabstand, einen Kiosk, einen Bancomat sowie eben den orientalischen Laden. Der offizielle Parkplatz liegt indes in einer Entfernung von ungefähr 100 Metern.

Ob der Liegenschaftsverwalter demnach bewusst eine Firma angestellt hat, die bei Falschparkern kein Pardon kennt? Er lacht und sagt: «Überhaupt nicht. Vielmehr hatte ich selber einmal falsch parkiert in Zürich, woraufhin ich eine Umtriebsentschädigung bezahlen musste. So bin ich auf die Unisecur gekommen.»

«Unser Privatunternehmen finanziert sich allein aus den Umtriebsentschädigungen und muss damit alle Kosten decken.»

Claudia Byell, Unisecur GmbH

Wie erwähnt knüpft die Firma den Falschparkern sogleich 80 Franken ab. Wie lassen sich diese hohen Kosten rechtfertigen? «Ich erhalte zwar nichts von diesem Geld und profitiere entsprechend nicht davon. Dennoch finde ich diese Kosten legitim. Die Gesamtanlage für die Überwachung, welche die Firma installieren liess, dürfte zwischen 30'000 und 40'000 Franken gekostet haben. Ausserdem verursacht diese ständig Betriebskosten», sagt der Liegenschaftsbesitzer.

Und Claudia Byell von der Unisecur GmbH erklärt: «Unser Privatunternehmen finanziert sich allein aus den Umtriebsentschädigungen und muss damit alle Kosten decken. Vor diesem Hintergrund sind 80 Franken nicht viel.» Dass dieser Betrag gerechtfertigt sei, sieht der betroffene Baarer jedoch anders. Zur Klärung dieser Frage hilft ein Blick ins Gesetz.

Allgemeine Massnahmen können nicht abgewälzt werden

Das Bundesgericht hat im Jahr 2014 eine ähnliche Beschwerde behandelt. Im damaligen Fall stellte ein Aargauer sein Auto unrechtmässig auf einen privaten Parkplatz. Der Wirt des entsprechenden Restaurants forderte ihn auf, 52 Franken zu zahlen, sonst werde der Autofahrer angezeigt. Zwar zahlte der Automobilist, erhob jedoch Strafanzeige wegen Nötigung.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde zwar letztlich ab. Spannend jedoch ist für den Baarer Fall eine Passage, die besagt, dass in einer Umtriebsentschädigung wohl jene Umtriebe gefordert werden können, also etwa das Führen einer einfachen Buchhaltung mit einer Kontrolle der Zahlungseingänge. «Hingegen besteht kein Anspruch auf Ersatz von allgemeinen Massnahmen zur Überwachung und Sicherung von Parkplätzen, da solche nicht dem einzelnen fehlbaren Lenker zugeordnet werden können», liest man im Urteil.

«Mir scheint, dass die Zahl der Parksünder seit der Installation der Kameras tendenziell rückläufig ist.»

Baarer Liegenschaftsbesitzer

Der Luzerner Anwalt Claudio Nosetti bestätigt dies: «Richtig ist, dass die Kosten der Sicherheitsanlage keinen Schaden darstellen und daher bei der Höhe der Umtriebsentschädigung nicht berücksichtigt werden können.» Die Argumentation von Byell, dass mit den Umtriebsentschädigungen alle Kosten gedeckt werden müssen, dürfte daher nicht gelten. Eine Anfrage von zentralplus zu diesem Punkt blieb bislang unbeantwortet.

Ob hingegen 80 Franken grundsätzlich zu viel seien, ist gemäss Nosetti gerichtlich bislang nicht beurteilt worden. «Von Klienten weiss ich aber, dass selbst die Securitas auf Parkplätzen eine Umtriebsentschädigung von 80 Franken verlangt.»

Selbst liebevoll handgeschrieben findet man die mahnenden Worte. (Bild: wia)

Für den betroffenen Baarer in unserem Fall lohnt es sich nicht, die Umtriebsentschädigung nicht zu zahlen. Jedenfalls aus finanzieller Perspektive. Bei Nichtzahlung nämlich macht die Unisecur GmbH eine Anzeige bei der Gemeinde. «In solchen Fällen wird eine Busse von 40 Franken sowie eine Pauschalgebühr für das Strafbefehlsverfahren von 80 Franken gemäss Kostenverordnung des Obergerichts fällig», erklärt man bei der Gemeinde Baar. Somit würde der Falschparker zusätzliche 120 Franken zu den ursprünglichen 80 Franken obendrauf zahlen.

Direkt zur Anzeige gebracht werden von der Unisecur übrigens Autos mit ausserkantonalen Nummern respektive solche, die über eine Auskunftssperre verfügen.

Hoffnung auf Besserung

Dem Verwalter der Liegenschaft an der Oberdorfstrasse in Baar wäre es lieber, ein solcher Aufwand müsste gar nicht erst betrieben werden. «Doch stehen wir den Mietern gegenüber in der Pflicht. Dass diese in den letzten Jahren zunehmend fordernd wurden, kann ich gut nachvollziehen.» Er erklärt weiter: «Mir scheint, dass die Zahl der Parksünder seit der Installation der Kameras tendenziell rückläufig ist. Das ist gut. Es geht ja nicht darum, möglichst viele Autofahrer finanziell zu belangen, sondern, dass diese erst gar nicht auf den Platz kommen.»

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Freddy
    Freddy, 05.01.2024, 11:26 Uhr

    Busse CHF 90.–, bin auf dazugehörige Liegenschaft gegangen – trotzdem.
    Leider reagierte die unisecur.ch drei Mal nicht auf ihr ausdrücklich hingewieses «Einspracheformular» auf ihrer Webseite.
    Eine Mailadresse existiert nicht. Eine Telefonnummer nur mit CHF 5.-/Minute

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  • Profilfoto von VP
    VP, 28.11.2023, 17:27 Uhr

    Das interessantes mit diesen Fall ist dass die Unisecur Firma die Kamera benutzt in einer Weg gegen Gesetz. Und ich erkläre weiter: Gesetz sagt: «Der Aufnahmebereich muss sich auf das eigene Grundstück beschränken. Weder das Nachbargrundstück noch der öffentliche Raum (z.B. Trottoir) dürfen miterfasst werden.»
    Ich habe selber auch eine Parkbusse erhalten. Nach meiner Einwendung hat die Unisecur Firma argumentiert dass ich in einen anderen Restaurent gegangen bin auf der Strasse nebenan. Und ich frage: wie kennt Unisecur das? Wahrscheinlich die filmen nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch öffentliche Raum.

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  • Profilfoto von stofe
    stofe, 12.08.2021, 16:35 Uhr

    Wo ist das Problem? Jede Parkverbotstafel mit einem amtlichen Verbot zieht CHF 140.00 mit sich. Zudem gibts einen Eintrag ins Strafregister. Damit nachher eine Stelle oder Wohnung zu kriegen dürfte recht schwierig sein.
    Aber heutzutage macht man eben, was man will und der andere kann selber schauen.
    Hauptsache, ja keinen zusätzlichen Meter laufen.

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    • Profilfoto von Der Anwalt
      Der Anwalt, 12.08.2021, 20:57 Uhr

      Das ist nun ziemlicher Müll, den Sie da von sich geben. Auf den Falschparker kommt bei einem amtlichen Parkverbot eine Busse von etwa 100 Franken sowie Verfahrenskosten von rund 200 Franken zu. Dieses Geld geht vollumfänglich an den Staat. Einen Eintrag ins Strafregister gibt es dafür auf keinen Fall.

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  • Profilfoto von Rudolf 1
    Rudolf 1, 12.08.2021, 05:37 Uhr

    Mit 80 CHF können gerade die Kosten der privaten Dauer-Überwachung gedeckt werden. Die an der privaten Lützelmattstrasse in Luzern unerlaubt parkierenden Arzt- und Spitalbesucher kommen mit 50 CHF weg, weil die Verwaltung nur sporadisch jemanden vorbei schickt.

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