Rentner sollen nicht mehr ins Restaurant
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Der Luzerner Regierungsrat hat wegen des neuen Coronavirus eine besondere Notlage ausgerufen. Zur Bewältigung der Notlage wurde der Führungsstab des Kantons eingesetzt.
Zu diesen Massnahmen, die vorerst bis am 30. April 2020 gelten, zählen:
- Ab 16. März 2020 um 6 Uhr dürfen Hotel- und Restaurantbetriebe mit einer Kapazität von mehr als 50 Personen nur dann weiterhin geöffnet haben, wenn sich nicht mehr als 50 Personen (inklusive Personal) gleichzeitig im Lokal aufhalten und die Betriebe garantieren können, dass sowohl sitzend wie auch stehend die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und Abstandhalten eingehalten sind.
- Alle Geschäftsbetriebe, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und Abstandhalten sicherstellen.
- Öffentliche Verkehrsunternehmen müssen einen angemessenen Dienst garantieren unter Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene.
- Der Bevölkerung wird dringend empfohlen, die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und Abstandhalten zu befolgen – insbesondere gegenüber Personen über 65 Jahren und anderen verletzlichen Personengruppen (Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Krebs sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen). Insbesondere wird dringend davon abgeraten, Besuche in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in sozialen Einrichtungen zu tätigen.
- Personen über 65 Jahre und andere verletzlichen Personengruppen (Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Krebs sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen) wird dringend abgeraten, sich um Minderjährige zu kümmern; an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen; öffentliche Verkehrsmittel für anderes ausser für medizinische Zwecke und für den Einkauf von Grundnahrungsmitteln zu benutzen; öffentliche Betriebe aufzusuchen (Restaurants, Bars etc.).
- Die Durchführung von Veranstaltungen und das Angebot von Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben (Museen, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Wellnesszentren etc.), von Restaurations- und Barbetrieben sowie von Diskotheken und Nachtclubs richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes. Bereits erteilte Bewilligungen der Dienststelle Gesundheit und Sport für die Durchführung von Veranstaltungen von mehr als 100 Personen sind ab sofort aufgehoben.
Wer sich nicht daran hält, wird gebüsst
«Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass er einschneidende Massnahmen beschlossen hat. Wenn der Gesundheit der Luzerner Bevölkerung jedoch höchste Priorität eingeräumt wird, dann sind es notwendige Massnahmen. Sollen sie Wirkungskraft entfalten, dann müssen sie schnell umgesetzt werden», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf.
Mit der Strategie wird das Ziel verfolgt, die Bevölkerung – vor allem die verletzlichen Personengruppen – vor der Ansteckung und einer Erkrankung zu schützen. Im Weiteren sollen die Kapazitäten der Spitäler für die Behandlung von Schwerkranken freigehalten werden und die Auswirkungen der getroffenen Massnahmen auf Gesellschaft und Wirtschaft trotzdem möglichst erträglich gestaltet werden.
Widerhandlungen gegen die entsprechende Verfügung werden mit Busse bestraft. Bei Nichtbefolgen der angeordneten Massnahmen werden diese mit Hilfe der Luzerner Polizei zwangsweise und auf Kosten des Verursachers durchgesetzt.
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