Fall Spiess-Hegglin / Hürlimann

Die Rolle der Medien beim Zuger Skandal

Die Medien spielten im Fall Spiess-Hegglin / Hürlimann eine aktive Rolle. (Bild: Collage zentral+)

Spekulationen, Indiskretionen, anonyme Quellen. Für die Berichterstattung rund um die Vorkommnisse zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann an der Landammann-Feier in Zug stellen Experten den Medien kein gutes Zeugnis aus. Verschiedene Publikationen setzen sich dem Risiko von Strafklagen aus.

Was ist in der Nacht vom 20. Dezember zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann vorgefallen? Diese Frage stellen sich derzeit nicht nur die Zuger Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die Medien – mit erstaunlichem Echo: Landauf, landab werden dem Leser fast täglich neue Schlagzeilen feilgeboten, die Schweizerische Mediendatenbank SMD zählt bereits über 150 Artikel zum Thema.

Doch wie kam es überhaupt dazu? Wie hat sich die Geschichte um die Zuger Landammann-Feier in den Medien entwickelt? Und was ist von der Leistung der Medien zu halten? Eine Medienjournalistin hat für zentral+ die Berichterstattung rekonstruiert, bei den Verantwortlichen nachgefragt und Experten um eine Einschätzung gebeten.

Gebotene Zurückhaltung zu Beginn

Die Geschichte nahm ihren Lauf auf zentral+: Wir berichteten am 23. Dezember, ein Mann soll einer Zuger Politikerin an der Landammann-Feier vom 20. Dezember K.-o.-Tropfen in ihr Getränk gemischt haben. Die Zuger Strafverfolgungsbehörden bestätigten gegenüber zentral+, sie hätten ein Strafverfahren eingeleitet und einen Mann in Haft genommen.

«Relevant war das Thema für uns, weil die Strafverfolgungsbehörden wegen eines Sexualdeliktes gegen eine Zuger Politikerin am Rande der Landamman-Feier ermittelten und als mutmasslicher Täter ebenfalls ein Politiker in Frage kam», hält Christian Hug, Geschäftsführer und publizistischer Leiter von zentral+ dazu fest.

Die Meldung von zentral+ wurde sodann auch in einer Onlinemeldung der «Neuen Zuger Zeitung» übernommen. Dies mit einer ähnlichen Begründung des öffentlichen Interesses: «Die Festsetzung eines Parteipräsidenten in Untersuchungshaft ist unseres Erachtens öffentlichkeitsrelevant», so Robert Bachmann, Leiter der Online-Redaktion.

Öffentliches Interesse gegeben

Diese Überlegungen sind gemäss Dominique Strebel legitim. Der Studienleiter am MAZ in Luzern schult angehende Journalisten im Medienethik-Kurs in eben diesen Fragen. «Sitzt ein Politiker in Polizeihaft wegen Verdachts auf ein schwerwiegendes Delikt, so ist das öffentliche Interesse an einer Publikation gegeben», so Strebel.

Bis dahin verzichteten sowohl zentral+ als auch die «Neue Zuger Zeitung» darauf, die Namen der beteiligten Personen – Spiess-Hegglin und Hürlimann – zu nennen. «Es galt, den Schutz des Opfers wie auch des möglichen Täters zu gewährleisten», erklärt Hug. Auch für Christian Peter Meier, Chefredaktor der «Neuen Zuger Zeitung», war zu diesem Zeitpunkt Zurückhaltung angebracht, «nicht zuletzt, weil die Identität des verhafteten Mannes nicht zweifelsfrei feststand.»

Namensnennung ja, aber …

Die anonymisierten Meldungen hielten allerdings nicht lange. So entschied die «Neue Zuger Zeitung» am folgenden Morgen, die Namen der Beteiligten nun doch zu nennen. Dies aufgrund der «veränderten Faktenlage», sagt Meier. So habe sich inzwischen bestätigt, dass es sich beim verhafteten Tatverdächtigen um Hürlimann handelte.

Aus ähnlichen Gründen nannte am späteren Nachmittag auch zentral+ die Namen der beiden Politiker in der Berichterstattung. Zumal der Anwalt von Hürlimann sowie dessen Partei, die SVP, in einer Medienmitteilung zum Fall sowohl Hürlimann als auch Spiess-Hegglin namentlich nannten, so Hug.

Die Entscheidung, zu diesem Zeitpunkt den Namen von Hürlimann zu nennen, sei medienethisch vertretbar, hält Strebel fest. Zum selben Schluss kommt auch Medienrechtsexperte Andreas Meili. «Die Bekanntgabe des Namens einer Person kann durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, wenn die Person zum Beispiel verhaftet oder gegen sie Anklage erhoben wird.»

Opferschutz ungenügend

Der Name des mutmasslichen Opfers allerdings, darin sind sich Strebel und Meili einig, hätte zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Daran ändere auch die Medienmitteilung von Hürlimanns Anwalt nichts, so Strebel. Erst als Spiess-Hegglin selber an die Medien gelangte, durfte ihr Namen publiziert werden. In diesem Fall also nach ihrer Medienmitteilung vom 25. Dezember. 

«Hätte man die Namen der Beteiligten nicht genannt, wäre es zu Spekulationen und damit möglicherweise zu falschen Verdächtigungen gekommen»

René Lüchinger, Chefredaktor «Blick»

Dazu beigetragen, die Namen von Hürlimann und Spiess-Hegglin zu nennen, haben sowohl bei der «Neuen Zuger Zeitung» wie auch bei zentral+ die Berichterstattung anderer Medien. Tatsächlich hatte der «Blick» in der Printausgabe am 24. Dezember als erstes Medium die Geschichte mit Namen und Bild von Hürlimann und Spiess-Hegglin gebracht. Gemäss «Blick»-Chefredaktor René Lüchinger eine legitime Entscheidung. «Hätte man die Namen der Beteiligten nicht genannt, wäre es zu Spekulationen und damit möglicherweise zu falschen Verdächtigungen gekommen», hält er auf Anfrage fest.

Dammbruch der Spekulationen

Mit der Berichterstattung im «Blick» wird nicht nur Spiess-Hegglin als mutmassliches Opfer identifiziert. Das Boulevardblatt setzt die fortan als «Sex-Skandal von Zug» bezeichnete Geschichte auf die Medienagenda. Wie der «Blick» im besagten Artikel mit Bestimmtheit insinuiert – «Der Blick weiss» – soll es an der Landammann-Feier zu Sex gekommen sein. Ein Ball, den weitere Medien dankend aufnehmen und weiterspinnen.

So auch die «Neue Zuger Zeitung». Über die Festtage wurden die Vorkommnisse zwischen Spiess-Hegglin und Hürlimann zum dominierenden Thema. «Nachdem der Skandal mit der Berichterstattung im ‹Blick› und mehreren nationalen Newsplattformen eskalierte, erschien es uns als Medium im Epizentrum des Skandals angezeigt, die uns bekannten Fakten zu publizieren», erklärt Meier.

Das Resultat erschien am 27. Dezember. Unter dem Titel «Ein wilder Abend mit bitteren Folgen» schildert Charly Keiser in der «Neuen Zuger Zeitung» seine Version der Vorkommnisse zwischen Hürlimann und Spiess-Hegglin. Die beiden hätten den ganzen Abend aneinander geklebt wie frisch Verliebte und seien gar beim Knutschen erwischt worden. Am selben Tag sind auch im «Blick» weitere Details zur Landammann-Feier zu lesen – Zeitangaben inklusive. So seien Hürlimann und Spiess-Hegglin nach 1.00 Uhr in einen Nebenraum verschwunden und später sogar von Gästen in flagranti erwischt worden.

Grenze des Zulässigen überschritten

Damit haben sowohl die «Neue Zuger Zeitung» als auch der «Blick» die Grenze des Zulässigen überschritten, findet Strebel. «Blosser Sex und Knutscherei von Politikern dürfen in der Regel nicht öffentlich gemacht werden, da es sich um Verhalten handelt, das der Intimsphäre zugerechnet wird.»

«Voyeurismus und Neugier sind keine legitimen öffentlichen Interessen»

Andreas Meili, Medienrechtsexperte

Das öffentliche Interesse an der Geschichte sei wohl gegeben, so Strebel. Es beziehe sich nur auf die Strafuntersuchung. Daraus dürfe kein öffentliches Interesse an einer darüber hinausgehenden voyeuristischen Berichterstattung abgeleitet werden – weder über Details der mutmasslichen Tat noch des allgemeinen Sexlebens der Beteiligten. Strebel hält die fortan geschilderten Mutmassungen für unverhältnismässige Eingriffe in die Intim- und Privatsphäre.

Diese Ansicht teilt auch Medienexperte Meili. Auch wenn ein Strafverfahren gegen eine öffentliche Person eingeleitet wird, sei es im öffentlichen Interesse nicht nötig, über pikante Details zu berichten. «Voyeurismus und Neugier sind keine legitimen öffentlichen Interessen», so Meili.

«Blick»-Chefredaktor Lüchinger hingegen hält die Berichterstattung in seinem Blatt für legitim. Schliesslich handle es sich bei der Landammann-Feier nicht um ein privates Fest, sondern um die «höchste politische Feier im Kanton Zug» im politisch-öffentlichen Raum. «Kommt hinzu, dass Spiess-Hegglin und Hürlimann nicht etwa als Privatpersonen an der Feier teilnahmen, sondern als gewählte Volksvertreter.»

Lesen Sie weiter auf der nächsten Seite

Wie mit anonymen Quellen umgegangen wurde und wie die Weltwoche in den Fall eingriff

Bemerkenswert an der Berichterstattung des «Blick» und der «Neuen Zuger Zeitung» ist auch, worauf die Schilderungen des Abends in den Artikeln abgestützt werden. Es zeigt sich, dass als Quellen wiederholt und fast ausschliesslich Personen aufgeführt werden, welche die Handlungen von Hürlimann und Spiess-Hegglin an der Feier mitbekommen haben sollen, die selber aber anonym bleiben wollen.

Für Strebel sind solche Augenzeugen bei Verdachtsstorys, die in sehr sensible Bereiche eingreifen, ungenügende Quellen. Je sensibler der Bereich sei, über den Journalisten berichten, desto härter müssen die Quellen sein. «Gerade bei Ereignissen rund um Beziehungen und Sex ist die Wahrheit sehr schwer festzustellen, die Fehlerquote somit hoch und der Schaden von Falschmeldungen gross», so Strebel.

«Gerade bei Ereignissen rund um Beziehungen und Sex ist die Wahrheit sehr schwer festzustellen, die Fehlerquote hoch und der Schaden von Falschmeldungen gross»

Dominique Strebel, Studienleiter Medienausbildungszentrum Luzern MAZ

Wie zuverlässig anonyme Augenzeugen sein können, zeigte sich bei einer späteren Meldung der «Zentralschweiz am Sonntag» vom 27. Dezember. Darin war zu lesen, Hürlimann und Spiess-Hegglin seien sich bereits an der Feier des neuen Kantonalratspräsidenten «sehr nahe gekommen» – auch hier unter Berufung auf «Kantonsräte, die anwesend waren». Am selben Tag dementierte Spiess-Hegglin, je an der Feier teilgenommen zu haben. Darauf musste die Meldung der «Zentralschweiz am Sonntag», die inzwischen auch auf weiteren Newsplattformen verbreitet worden war, berichtigt werden.

Schaden auch für Journalisten

Wenn nun also die «Neue Zuger Zeitung» und der «Blick» unter dem Deckmantel der Anonymität ihrer Augenzeugen immer weitere Behauptungen in Umlauf bringen, schaden sie nicht nur den Betroffenen, die längst nicht mehr in der Lage sind, zu jedem Gerücht einzeln Stellung zu nehmen. Sie schaden auch ihrer eigenen Glaubwürdigkeit, wie obiges Beispiel zeigt.

Und sie schwächen letztlich auch ihre Stellung vor Gericht, sollte es zu einem juristischen Nachspiel kommen, wie Meili erklärt: Haben die Journalisten ihren anonymen Augenzeugen Quellenschutz zugesichert, können diese vor Gericht nicht als Zeugen verwendet werden, um die Richtigkeit der Gerüchte zu bestätigen.

«Weltwoche» wittert Komplott

Am 8. Januar schliesslich nahm sich auch die «Weltwoche» der Geschichte an. Philipp Gut, stellvertretender Chefredaktor, schildert auf zwei Seiten die angeblichen Vorkommnisse zwischen Hürlimann und Spiess-Hegglin ohne Hinweis auf Quellen. Er führt gar neu einen angeblichen Sturz während des Geschlechtsverkehrs sowie eine gemeinsame Taxifahrt der beiden im Anschluss an die Feier ins Feld.

Daneben stellt das Blatt mögliche Verbindungen zwischen Spiess-Hegglin und zentral+ in den Raum. Darauf reagiert zentral+ mit einer Stellungnahme. Der Verdacht der «Weltwoche», die Politikerin hätte zentral+ die Geschichte «gesteckt», entbehre jeglicher Grundlage – so die Kurzfassung.

Auf die Frage, ob er die Redaktion von zentral+ vor der Publikation mit den Vermutungen konfrontiert habe, weicht Gut aus. Auch die Frage, ob die «Weltwoche» im Hinblick auf das Dementi von zentral+ eine Gegendarstellung publizieren werde, bleibt unbeantwortet. «Alles Relevante und Interessante steht im Blatt. Zu redaktionsinternen Vorgängen nehmen wir grundsätzlich keine Stellung.»

«Nur Verlierer»

Klar: Die Liste der Medien, welche sich bisher – mehr oder weniger aktiv – an der Bewirtschaftung des Skandals beteiligten, ist lang. Die über 150 in der Schweizerischen Mediendatenbank erfassten Artikel zum angeblichen «Sex-Skandal von Zug» stammen nicht nur vom «Blick», der «Neuen Zuger Zeitung», der «Weltwoche» oder von zentral+.

Und doch zeigen sie den Mechanismus der bisherigen Medienberichterstattung auf, den Meili passend beschreibt: «Ein Medium gibt vor, etwas zu wissen, spielt es damit anderen Medien zu, die es aufnehmen, weiterverbreiten und mit weiterem angeblichen Wissen anreichern. Was wahr ist, ist nicht mehr transparent.»

«Es gibt heute nur Verlierer, einschliesslich des Publikums, dessen Voyeurismus befeuert und bisher ohne Erkenntnis auf Trab gehalten wurde.»

Vinzenz Wyss, Journalistikprofessor Winterthur

Zurück bleibt also ein Konglomerat an immer neuen Spekulationen, die weder von den Lesern, geschweige denn von beteiligten Personen je bewältigt werden können. Ein ähnliches Fazit zieht auch Vinzenz Wyss, Journalistikprofessor an der ZHAW in Winterthur. «Es gibt heute nur Verlierer, einschliesslich des Publikums, dessen Voyeurismus befeuert und bisher ohne Erkenntnis auf Trab gehalten wurde.»

Es wird sich zeigen, ob sich Spiess-Hegglin und Hürlimann gegen die voyeuristische und unverhältnismässige Berichterstattung wehren. Gemäss Medienrechtsexperte Meili und MAZ-Studienleiter Strebel wäre dies möglich. Mit einer Beschwerde an den Presserat, einer Klage wegen Persönlichkeitsverletzung an die Zivilgerichte oder einer Strafanzeige wegen Ehrverletzung.

Wie beurteilen Sie die Rolle der Medien im Fall Spiess-Hegglin / Hürlimann? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und nutzen Sie die Kommentarfunktion!

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


8 Kommentare
  • Profilfoto von Martin Stuber
    Martin Stuber, 19.01.2015, 22:47 Uhr

    Frau Epp – ich habe nicht verlangt, den Quellenschutz aufzuheben. Ich sagte nur: angesichts der Situation wäre es durchaus angebracht gewesen, seitens zentral+ schnell klar zu machen, dass die initiale Info nicht von den beiden Hauptbetroffenen stammte. So hätte zentral+ bösartigen Spekulationen, die ich schon kurz nach dem ersten «grusigen» Artikel in der Neuen ZZ in meinem Umfeld mitanhören musste, den Boden entziehen können.
    Und Entschuldigung Frau Epp, aber wenn sie schreiben: «Schliesslich lässt sich so gut wie jede Meldung potenziell weiterspinnen, boulevardisieren.» – dann leben wir nicht in der gleichen Gesellschaft. Sie wissen doch sehr gut: «Sex sells». Es lässt sich eben genau nicht jede Meldung gleich gut boulevardisieren!
    Und so naiv möchte die Redaktion von zentral+ wohl kaum eingeschätzt werden, dass sie die Mediensituation auf dem Platz Zug dermassen falsch einschätzt, um nicht erahnen zu können, was sie mit ihrem Bericht lostreten würde.
    Kommt noch etwas hinzu, was in ihrer Analyse ausgeblendet wird: die initiale Information kann ja eigentlich nur durch Amtsgeheimnisverletzung zustandegekommen sein und sie betraf mindestens in ihren Anfängen im wesentlichen den Privatbereich von zwei Personen. Beides zusammen würde für eine seriöse Publikation (Blick, Weltwoche und Charly Keisers NeueZZ zähle ich nicht dazu) höchste Zurückhaltung postulieren.
    Ich bin weissgott kein Verschwörungstheoretiker, habe nur gelernt, in kritischen Mediensituationen die Frage «Cui bono» – wem nützt es – zu stellen.
    zentral+ würde es gut anstehen, sich dieser Frage in einem ruhigen Moment selbstkritisch zu stellen.
    Nüt für unguet
    Martin Stuber

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von tonino wir sind cool.org
    tonino wir sind cool.org, 18.01.2015, 10:22 Uhr

    Auch wenn es in dieser Causa nur Verlierer geben wird, bin ich sehr froh ob dieser Medienkritik. Danke zentral+

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Mahatma Andy
    Mahatma Andy, 17.01.2015, 22:01 Uhr

    Was auch passiert ist, es ist tragisch und traurig! Es sind zwei Erwachsene Leute, die wissen sollten dass ihr verhalten besonders beobachtet wird. Was dann die Medien darausmachen, ist ein Abbild unser heutigen Zeit. Es werden nur noch extreme und reisserische sachen wahrgenommen. Warheit und Ehre, gibt kein geld.
    Ich war heute in Zug und habe den neusten witz vernommen:

    Fragt der luzerner den zuger: Wen hast du bei den letzten Wahlen gewält? sagt der zuger:»ich weis es nicht mehr, ich glaube mir hat vor den Wahlen ein Terorist GHB ins Grundwasser geschüttet.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von astrid wiederkehr
    astrid wiederkehr, 17.01.2015, 18:44 Uhr

    ich bin neu hier im zentralplus. finde die analyse von carmen epp sehr interessant und lesenswert, auch wenn ich nicht aus zug bin. ich las nur die einzelnen artikel und wunderte mich,was da los war. mir tut die betroffene frau spiess-hegglin leid. am schluss sind immer wir frauen schuld, als mutter, als ehefrau, als politikerin. früher hat man frauen verbrannt. heute macht man sie auf andere weise fertig.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Carmen Epp
    Carmen Epp, 17.01.2015, 18:08 Uhr

    @ Martin Stuber

    Besten Dank für Ihr Interesse an meiner Analyse. Sie werfen dabei Punkte auf, die durchaus diskutabel sind und auf die ich deshalb gerne eingehen möchte.

    Sie werfen die bereits von der «Weltwoche» aufgeworfene Frage nach der Quelle von zentral+ in den Raum. Hierzu möchte ich gerne folgendes zu bedenken geben: Dass zentral+ ihre Quelle nicht nennt, gehört zur gängigen journalistischen Praxis und ist meines Erachtens auch ein Qualitätskriterium für seriösen Journalismus. Wenn ein Medium seine Quelle preisgibt, setzt es nicht nur das Vertrauen der Quelle, sondern auch seine journalistische Glaubwürdigkeit zukünftigen Quellen gegenüber aufs Spiel. zentral+ nun einen Strick daraus ziehen zu wollen, weil es den Quellenschutz wahrt, scheint mir etwas zu kurz gegriffen. Und schon gar nicht lässt sich daraus schliessen, zentral+ hätte sich womöglich instrumentalisieren lassen – ein Vorwurf übrigens, der oft nicht in der journalistischen Arbeit, sondern im fehlenden Vertrauen in diese zu suchen ist. Um dies begründen zu können, braucht es meines Erachtens jedoch mehr als einen reinen Verdacht. Denn letztlich können Sie theoretisch hinter jeder Nachricht einen geheimen Strippenzieher vermuten. Wem das Grundvertrauen darin, dass sich ein seriöser Journalist nicht instrumentalisieren lässt, fehlt, sollte am besten gar keine Medien konsumieren.

    Im Weiteren implizieren Sie eine mögliche Mitschuld von zentral+ am weiteren Verlauf der Medienberichterstattung. Hätte zentral+ die erste Meldung nicht gebracht, wäre es erst gar nicht zur Medienschlacht gekommen. Das mag wohl stimmen. Eine Meldung aber nur deshalb nicht zu bringen, weil andere Medien sie weiterspinnen könnten, ist meines Erachtens keine Lösung und höchst unseriös. Schliesslich lässt sich so gut wie jede Meldung potenziell weiterspinnen, boulevardisieren. Das haben allerdings nur die betreffenden (Boulevard)-Medien zu verantworten, nicht aber der Urheber einer Meldung. Letzterer hat in erster Linie die Fragen zu beantworten, welche sich vor jeder Publikation stellt: Ist ein überwiegendes öffentliches Interesse gegeben? Haben die Leser ein Anrecht darauf, vom Vorfall X zu erfahren? Diese Fragen waren bei der Ursprungsmeldung von zentral+ im Nachgang zur Landammann-Feier zweifelsfrei mit Ja zu beantworten. Was der «Blick» und die «Neue Zuger Zeitung» letztlich daraus gemacht haben, lag weder in Beeinflussungsgebiet noch in der Verantwortung von zentral+.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Martin Stuber
    Martin Stuber, 17.01.2015, 17:00 Uhr

    Ich lade Sie ein, Herr Wehner, meinen Beitrag zu LESEN.
    Es ist wohl legitim, sich Gedanken zur Rolle von zentral+ und des skandalösen Vorgehens des NeueZZ Mitarbeiters kk. zu machen. Ist es Ablenkung, wenn der Finger auf die Rolle von Lügen gelegt wird, die nie berichtigt und möglicherweise sogar vorsätzlich platziert wurden?
    Diese Lüge diente dazu, eine mögliche Variante der Geschehnisse an diesem Freitagabend zu zementieren.
    Sie sind diesem Trick aufgesessen, Herr Wehner, wenn sie eine der möglichen Varianten offenbar schon als gesichert und etabliert anschauen. Zitat «Der skandal ist das benehmen der involvierten politikerin und politiker sn einer offiziellen feier!! Dekadent, finde ich.»
    Ich weiss nicht, was an diesem Abend wirklich passiert ist und ich will und muss weder über jemanden den Stab brechen noch jemanden in Schutz nehmen.
    Aber ich weiss, was von einzelnen Medien mit gezielter Berichterstattung daraus gemacht wurde.
    Und damit es keine Missverständnisse gibt: zentral+ zähle ich nicht zu diesen Medien – aber es hat sich als Startrampe missbrauchen lassen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von daniel.wehner
    daniel.wehner, 17.01.2015, 14:33 Uhr

    @stuber. Herr stuber lenkt ab. Der skandal sind nicht die medien als überbringer der schlechten nachrichten. Der skandal ist das benehmen der involvierten politikerin und politiker sn einer offiziellen feier!! Dekadent, finde ich. Sollen sie sich doch zuhause veegnügen, dann ist es privat!! Mit dem politischen gegner anzubandeln zeugt auch nicht gerade von schlauheit. Zudem, wo und wann lebt Stube? Im zeitalter von facebook, twitter, chats kann man nichts mehr geheim halten. Am besten hätten die zwei politiker von sich aus informiert, als zu warten bis die medien es bringen

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Martin Stuber
    Martin Stuber, 16.01.2015, 15:55 Uhr

    Die Medien“analyse“ schneidet viel an, und verpasst in meinen Augen das Wesentliche:
    Wer hat die initiale Indiskretion begangen? Die Info kann ja nur aus dem Spital, aus der Polizei oder von den beiden Betroffenen resp. deren engstem Umfeld gekommen sein. Oder sie wurden beschattet.

    Von wo also hatte zentral+ diese Infos, die das KaSpi und die Polizei nie hätten verlassen dürfen?
    Lange wurde diese zentrale Frage der Spekulation anheim gestellt. Erst nachdem die Weltwoche den groben Hammer ausgepackt hatte, vernahm man vom zentral+-Chefredaktor: „Also Jolanda Speiss-Hegglin war es dann im Fall nicht.“
    Man könnte auch fragen: Von wem liess sich zentral+ instrumentalisieren?
    Was wäre denn passiert, wenn zentral+ die Geschichte nicht lanciert hätte?
    Jeder, der die Medienszene in Zug und in der Schweiz ein bisschen kennt, wusste, was danach passieren würde. Nämlich genau das, was jetzt im Nachhinein von Frau Epp „analysiert“ wird…
    Es ist sehr wohl eine Überlegung wert, was Charly Keiser, der NeueZZ-Mann fürs Grobe gegen die Alternativen Grünen (und wenns grad passt durchaus auch gegen die SVP) mit seinen Föteli hätte anfangen können, wenn ihm Zentralplus nicht den Weg geebnet hätte.

    Der grösste Skandal in der ganzen Sache ist m.E. die Lüge mit Walchwil. Diese wurde von Charly Keiser (kk.) in der NeuenZZ lanciert – vielleicht hat er den Kantonsrat, der die beiden schon dort eng zusammen gesehen haben will, frei erfunden, vielleicht auch nicht. Gefragt hat er Hürlimann und Spiess-Hegglin auf jeden Fall nicht. Spiess-Hegglins Dementi nützte nichts, und als diese Lüge auch von Markus Hürlimann – reichlich spät – als solche fixiert worden war, was machten NeueZZ und der Blick, für deren Geschichtenerzählung Walchwil eine wichtige Rolle spielte? Brachten sie eine Berichtigung? Entschuldigten sie sich? Nichts, sie schwiegen es tot! In der sehr ausführlichen Berichterstattung von kk. zur entsprechenden Medienmitteilung von Hürlimanns Anwalt wurde das Thema Walchwil sorgfältig ausgelassen.
    Mit gutem Grund: ohne diese Lüge wird dem ganzen Ballon viel Luft abgelassen.

    Eines ist sicher: was immer an diesem Abend tatsächlich passiert ist – profitieren werden die anderen Parteien und geschädigt die Alternativen Grünen. Die SVP steckt solche Sachen einfach weg, deren Elektorat ist da weniger empfindlich.

    Martin Stuber, Alt-Kantonsrat Alternative – die Grünen Zug

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon