Was der Zuger Stadtrat abschliessend zum ESAF 2019 meint

Der Festbetrieb beim «Eidgenössischen» war viel zu laut

Party-Zone: Hier hätte es maximal 96 Dezibel laut werden sollen – in den Zelten wars aber erheblich lärmiger. (Bild: Andreas Busslinger/ESAF)

Zwischen ein und drei Uhr nachts wars auf der Festmeile des ESAF teilweise doppelt so laut wie erlaubt. Der Zuger Stadtrat zieht aber eine positive Bilanz des «Eidgenössischen» – und sagt, wie viele zusätzliche Übernachtungen der Grossanlass gebracht hat.

Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2019 in Zug hat dem regionalen Tourismus merklich Schwung verliehen, wie einer kürzlich veröffentlichten Interpellationsantwort der Zuger Stadtregierung zu entnehmen ist.

Demnach ist die Zahl der Logiernächte von Schweizer Gästen im August in der Stadt Zug wie auch im übrigen Kanton im Vergleich zum Jahr 2018 stark angestiegen. In der Stadt Zug um 68 Prozent, im Kanton Zug um 22 Prozent.

30'000 Übernachtungen in Massenunterkünften

Ebenfalls seien die Beherbergungsabgaben für Airbnb-Logiernächste im 3. Quartal 2019 in der Stadt Zug im Vergleich zum Vorjahr um 50 Prozent angestiegen, schreibt der Stadtrat. Die Jugendherberge in der Stadt Zug war während des ESAF ausgebucht. «Zudem wurden auf dem ESAF-Campingplatz und in den ESAF-Massenunterkünften in Zug und Baar über 29'000 Logiernächte generiert.»

Die SVP-Fraktion im Grossen Gemeinderat hatte dem Stadrat verschiedene Fragen zum ESAF gestellt. Sie wollte wissen, welche zusätzliche Wertschöpfung durch den Grossanlass entstanden ist. Dazu macht die Stadtregierung keine Angaben – und beschränkt sich auf die Angaben zu den Übernachtungszahlen.

ESAF-Camping in der Lorzenebene: Hier und in Massenunterkünften wurden 29'000 zusätzliche Logiernächte generiert. (Bild: Andreas Busslinger / ESAF)

Insgesamt schwieriges Jahr für Zuger Hotellerie

Das ESAF hat fürs lokale Beherbergungsgewerbe also segensreiche Auswirkungen gehabt. Insgesamt reichte der Impuls durch das «Eidgenössische» aber nicht aus, um einen veritablen Einbruch bei den offiziellen Übernachtungszahlen im vergangenen Jahr zu kompensieren. Wie Zug Tourismus vor kurzem bekanntgab, wurden 2019 noch 282'044 Logiernächte im Kanton gezählt – satte 6,7 Prozent weniger als im Vorjahr.

Bereits 2018 hatten die Touristiker einen Rückgang hinnehmen müssen. Der war mit minus 0,7 Prozent aber klein gewesen. Während im Vorjahr vorab die Zahl der Schweizer Gäste, die mit 40 Prozent der Übernachtungen das Hauptkontingent im Kanton Zug stellen, merklich gesunken war, hat das «Eidgenössische» nun zu einer leicht gegenläufigen Bewegung geführt. Und dazu beigetragen, dass die Zahl der Übernachtungen Einheimischer übers ganze Jahr gesehen einigermassen stabil blieb. Markant indes war der Rückgang bei den Gästen aus China (minus 28,9 Prozent oder 6'348 Logiernächte) und aus Deutschland (minus 12,3 Prozent oder 4'707 Logiernächte).

Offizielle Zahlen nur bedingt aussagekräftig

Der Zuger Hotellerie stehen nach der Schliessung des Hotels Waldheim in Risch und des Hotels Lorze rund 60 Betten weniger zur Verfügung. Keine Berücksichtigung in der Zählung von Zug Tourismus finden indes die Beherbergungszahlen der Parahotellerie und jene von alternativen Angeboten wie Airbnb, die auch im Kanton Zug auf dem Vormarsch sind.

Doch zurück zum ESAF: Ein Kritikpunkt im Vorfeld des «Eidgenössischen» war die Lärmbelastung der nahen Quartiere beim Aufbau gewesen. Der Stadtrat schreibt, man habe dem Organisationskomitee (OK) verschiedene Vorgaben zu Abfall, Verkehr und Sicherheit gemacht.

Schallpegel elektronisch kontrolliert

Die Massnahmen seien vom OK «bestens umgesetzt» worden.  «Reklamationen oder Störungen blieben weitgehend aus», so die Zuger Stadtregierung. Indes war der Festbetrieb deutlich lauter als erlaubt. Die Betreiber der Festmeile mussten nämlich den Schallpegel während der ganzen Veranstaltung aufzeichnen und die Messung zur Kontrolle der Stadt Zug übergeben.

«Die Auswertung der geforderten Daten zeigte, dass die maximalen Schallpegel insbesondere in den Festzelten und der Party-Zone grossmehrheitlich überschritten wurden», lautet das Fazit. Insbesondere ab ein Uhr nachts seien diese «erheblich und über längere Zeit» um bis zu sechs Dezibel überschritten worden – was einer Verdoppelung des Schallpegels entspreche.

Kaum Ohrenpfropfen angeboten

Weiter stellte die städtische Abteilung für Sicherheit und Verkehr fest, «dass dem Publikum die geforderten Gehörschutzpfropfen bei den Zelteingängen nur ungenügend angeboten wurden».

Diese Umstände hätten sowohl der erwähnten Veranstaltungsbewilligung widersprochen als auch gegen Artikel 19 und 20 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall verstossen.

Auf Strafanzeige wurde verzichtet

Dies habe der Stadtrat gegenüber dem ESAF mit Schreiben vom 10. Dezember 2019 «moniert». Auf weitergehende Massnahmen sei jedoch verzichtet worden. «Insbesondere hat der Stadtrat im Sinne der Verhältnismässigkeit auf die Einleitung eines Strafverfahrens verzichtet», heisst es in der Interpellationsantwort.

Nach den Lehren gefragt, die man aus der Ausrichtung des ESAF ziehen könne, schreibt die Stadtregierung, dass sich die Auflagen – auch wenn sie teilweise mit zusätzlichem Aufwand für den Veranstalter verbunden waren – bewährt haben.

Lehre: Noch früher miteinander reden

Die Umsetzung habe gewährleistet, dass der Anlass nicht nur für den Veranstalter und das Festpublikum zu einem schönen Erlebnis wurde. «Auch bei betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und der ganzen Bevölkerung in Zug ist die Durchführung dieses Grossanlasses nach anfänglicher Skepsis auf grosse Akzeptanz gestossen», so der Stadtrat.

Als Verbesserungsmöglichkeit sei festzuhalten, dass Veranstalter und Bewilligungsbehörde bereits früher, noch bevor die Konzepte ausgearbeitet werden, aufeinander zugehen müssten. Für verschiedene Herausforderungen könnten mit weniger Aufwand «noch bessere» Lösungen gefunden werden.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Philippe Koller
    Philippe Koller, 07.03.2020, 18:35 Uhr

    Wieso die zu Gunsten der Gesundheit erlassenen Lautstärken «erheblich und über längere Zeit um bis zu sechs Dezibel überschritten wurden» und der Veranstalter nicht gebüsst wird, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen…Aus eigener Erfahrung kenne ich die Strenge dieser Kontrollen, die kein Pardon kennen. Und bei der Gesundheit von so vielen Besuchenden sollten wir doch nicht so nachlässig sein…

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  • Profilfoto von Peter Bucher
    Peter Bucher, 05.03.2020, 11:00 Uhr

    «Insbesondere hat der Stadtrat im Sinne der Verhältnismässigkeit auf die Einleitung eines Strafverfahrens verzichtet»
    Das nennt man dann Begünstigung und ist strafbar.

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