Stadt Luzern verlangte Schutzkonzept

Demo gegen Rassismus wird wohl bewilligt – 300 Aktivistinnen sind erlaubt

Im April 2015 demonstrierten 80 Aktivisten spontan gegen die Flüchtlingspolitik – am Samstag sind 300 Teilnehmende erlaubt. (Bild: zvg)

Auf der ganzen Welt demonstrieren Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus. Auch in Luzern ist am Samstag eine Kundgebung geplant. Die Organisatoren bemühen sich um eine Bewilligung – und die Chancen dafür stehen gut.

Die Versammlungsfreiheit ist während der Corona-Krise vom Bundesrat eingeschränkt worden ­– auf der Basis des Notrechts. Nun folgt Lockerung um Lockerung. Inzwischen sind Veranstaltungen mit 300 Personen unter Auflagen wieder erlaubt. Doch wie sollen diese bei einer Kundgebung umgesetzt werden?

Die Stadt Luzern hat darauf noch keine Antwort ­– muss aber rasch eine finden. Für nächsten Samstag haben Aktivisten ein Gesuch für eine Demonstration gegen Rassismus eingereicht. Inklusive eines Schutzkonzepts.

«Wir haben dieses mit den Organisatoren besprochen – und die Demonstration scheint aus unserer Sicht bewilligungsfähig zu sein», sagt Stefan Geisseler, stellvertretender Leiter Stadtraum und Veranstaltungen bei der Stadt Luzern. Die Vorgaben des Bundes müssen eingehalten werden, was sich insbesondere auf die erlaubte Zahl der Teilnehmer auswirken dürfte. Sicherzustellen, dass maximal 300 Personen auf die Strasse gehen, dürfte aber eine Herausforderung werden.

Einschränkung der Grundrechte ist heikel

Das Gesuch deswegen pauschal abzulehnen war für die Stadt Luzern jedoch keine Option. «Wir sind verpflichtet, jeden Einzelfall zu prüfen, und wir machen das auch», sagt Geisseler. «Es geht hier um die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit – also um wichtige Grundsätze, die staatsrechtlich hoch zu gewichten sind», stellt er klar. Heisst: Wenn man diese Grundrechte einschränken will, muss man dies sehr gut begründen können.

Gleichzeitig sind die Behörden weiterhin an die Covid-Verordnung des Bundes gebunden. Wobei sich diese Vorgaben durch die Lockerungsschritte stetig verändern. «Das macht die Arbeit für uns zwar spannend – aber auch sehr herausfordernd», meint Geisseler.

Mahnwachen ­– brauchts eine Bewilligung oder nicht?

Um die Einschränkung der Grundrechte ging es auch bei einer Mahnwache an Pfingsten, die inzwischen in der ganzen Stadt kontrovers diskutiert wird. Alt-Kantonsrätin Heidi Joos war in diesem Zusammenhang verhaftet worden (zentralplus berichtete).

Inzwischen hat sie deswegen eine Beschwerde gegen die Luzerner Polizei eingereicht (zentralplus berichtete). Darin behauptet sie, vorgängig ein Gesuch für die Benützung von öffentlichem Grund gestellt zu haben. Die Behörden hätten sie daraufhin informiert, dass sie als Einzelperson für einen stillen Protest keine Bewilligung benötige.

Der Beschwerde angehängt ist ein unterzeichnetes Gesuchsformular. «Dieses wurde wohl bei der Stadt eingereicht, aber nicht formell bewilligt», wie Bereichsleiter Stefan Geisseler sagt. «Für Aktionen von Einzelpersonen ohne Plakate und Flyer braucht es grundsätzlich keine Bewilligung, sofern es sich dann auch um eine Einzelaktion handelt», bestätigt Geisseler. Die Behörde hatte Frau Joos darüber telefonisch informiert.

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8 Kommentare
  • Profilfoto von Hugo Ball
    Hugo Ball, 09.06.2020, 07:50 Uhr

    Klassisches Beispiel einer medial total überrepräsentierten Meinung einer gesamtgesellschaftlich komplett unterrepräsentierten Gruppierung, die den öffentlichen Debattenraum mit ihren extremistischen Ansichten besetzen und die Gesamtgesellschaft nach ihren nicht mehrheitstauglichen Ideen (auch bekannt als Utopien) – notfalls auch mit gewalttätigen Mitteln und Meinungsterror – umgestalten wollen. Die Schweigespirale nach Elisabeth Noelle-Neumann dreht sich bereits wie wild…

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      Remo Genzoli, 09.06.2020, 17:18 Uhr

      Remo Genzoli

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    • Profilfoto von Remo Genzoli
      Remo Genzoli, 09.06.2020, 17:25 Uhr

      herr hugo ball, sie scheinen ein gebildeter und der deutschen sprache mächtiger zeitgenosse zu sein, gelingt es ihnen doch mit hilfe eines komplexen satzgebildes inhaltsfrei zu kommunizieren. ja und übrigens, frau elisabeth noelle-neumann ist eine sehr kontroverse und zwiespältige person, wird ihr doch antisemitismus und nähe zum nazi-regime vorgeworfen. natürlich nehme ich an, dass sie diesen sachverhalt kenn und sicher eine süffige erklärung, bzw. rechtfertigung in petto haben.

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      Marie-Françoise Arouet, 09.06.2020, 18:06 Uhr

      Schau Remo, was Du da anwendest ist eine typische Denunziationsfigur des aktuellen juste milieu: guilty by association. Also: X sagt etwas (Hugo Ball), er beruft sich dabei auf Y (Noelle), oder (noch häufiger) Y sagt dasselbe wie X, Y aber ist für den Denunzierenden pfui, also ist auch X pfui und seine Meinungen gleich mit. Soweit gut durchgeführt, Remo. Raffiniert ist die Kombination mit einer anderen Totschlagfigur, nämlich der Verdrehung ins Moralische und der inquisitorischen Forderung nach „Rechtfertigung“, „Distanzierung“, „Entschuldigung“. Solche Distanzierungen sind nie zur Zufriedenheit des Inquisitors zu erbringen, nicht etwa, weil sie lächerlich und überflüssig sind, was sie ja in der Tat sind, sondern weil der Inquisitor die Befragung laufend verschärfen kann und die Entschuldigung noch lauter haben will. Auch das hast Du sauber durchgeführt. Gratuliere. Ausserdem wendest Du die Denunziation vom Hörensagen an, indem jemandem „eine Nähe“ zu irgendwas „vorgeworfen wird“, wofür dann jemand anderer „eine Rechtfertigung in petto“ haben soll.
      Ach, das ist doch alles alberne Rabulistik, Gesinnungszensur, Vorurteilsgepolter, Moralisiererei, weil das Moralisieren so schön vom Denken befreit

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    Silvan Studer, 08.06.2020, 17:09 Uhr

    Was ist eigentlich der Sinn und Zweck einer «Demo gegen Rassismus»?
    Warum jetzt, wo eigentlich nicht einmal juristisch geklärt ist, was in den USA genau passiert ist?
    War das überhaupt Rassismus? Polizeigewalt war es sicher. Ob Unangemessen müssen die Gerichte klären.

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      Sarah, 08.06.2020, 19:04 Uhr

      Was sagt ihr gesunder Menschenverstand wenn sie sich das Video der Toetung/Ermordung/Totschlages von Georg Floyd anschauen?Rassismus oder kein Rassismus?Auch RichterInnen sind uebrigens nicht vor Rassismus gefeit.Der Sinn und Zweck einer Demo gegen Rassismus ist unter anderem, ein Bewusstsein fuer die Existenz von Rassismus in unserer Gesellschaft zu schaffen. Haette es in der Vergangenheit keine Demos gegen Rassismus gegeben,koennten wir noch heute dunkelhaeutige Menschen auf dem Markt fuer den Preis eines Kuerbis› erwerben.

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      Silvan Studer, 08.06.2020, 19:50 Uhr

      @Sarah: Mein «gesunder Menschenverstand» sagt mir, dass ich die Polizei im Ansatz verstehen kann
      George Floyd war mehrfach im Gefängnis u..a. wegen bewaffneten Raubüberfalls. Es ist klar, dass die US Polizei nicht ganz zimperlich an so eine Person herantritt, unabhängig von der Hautfarbe.
      Natürlich ist die Aktion komplett aus dem Ruder gelaufen, aber das es sich um Rassismus handelt, ist für mich nicht klar.
      Und Sklaverei gibt es schon länger nicht mehr, dafür brauchen wir in Luzern keine Demo.

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    • Profilfoto von Silvan Studer
      Silvan Studer, 08.06.2020, 19:57 Uhr

      P.S. Einen interessanten Beitrag zu dem Thema gibt es auch in der NZZ:
      Suchen nach: «Rassismus existiert, aber er erklärt nicht, was hier passiert»

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