Obergericht Zug verwahrte ihn 2017

Das steht im neuen Gutachten über den «Penthouse-Mörder»

Der Zürcher Anwalt Daniel U. Walder hatte den Penthouse-Mörder verteidigt – inzwischen hat dieser eine andere Anwältin. (Bild: mbe.)

Der Mann, der 2009 in einer Penthouse-Wohnung in Zug zwei Frauen brutal ermordet hatte, galt bei seiner Verurteilung als nicht therapierbar. Nun liegt ein neues Gutachten vor – gegen das er sich erneut zur Wehr setzt.

Der Fall ist einer der schaurigsten in der Zuger Kriminalgeschichte: Ein heute 55-Jähriger hat im Februar 2009 in Zug eine Millionärin und ihre Haushälterin in ihrem Penthouse erdrosselt. Er nahm Schmuck und Kreditkarten an sich und legte, um Spuren zu verwischen, einen Brand. Das Zuger Obergericht verurteilte ihn deshalb 2017 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe (zentralplus berichtete).

Zum Zeitpunkt der Verurteilung lagen zwei Gutachten über den teils geständigen Mann vor. Das eine diagnostizierte bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen. Und auch im zweiten Gutachten war von einer «hohen Wahrscheinlichkeit» die Rede, dass der Beschuldigte erneut eine solche Tat begehen könnte (zentralplus berichtete)

Therapie wäre gemäss Gutachten kontraproduktiv

Einer der Gutachter riet gar von therapeutischen Massnahmen ab, weil der Beschuldigte diese zu seinen Gunsten manipulieren könnte. «Wir sprechen aber von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, bei der es laut Gutacher momentan keine erfolgversprechende Therapie gibt», sagte die Staatsanwältin in der Verhandlung vor dem Obergericht. Dieses ordnete deshalb die Verwahrung an (zentralplus berichtete).

Die Verurteilung ist jetzt fast fünf Jahre her. Die Behörden müssen auch bei einer Verwahrung regelmässig überprüfen, ob diese noch angemessen ist. Die Vollzugsbehörde hat deshalb ein neues Gutachten über den «Penthouse-Mörder» in Auftrag gegeben.

Niederschmetternde Diagnose für «Penthouse-Mörder»

Das Gutachten sollte klären, ob und in welcher Form heute eine Therapie möglich ist – und welche Lockerungen möglich sind. Es stellt dem Mann aber weiterhin eine «sehr belastende Legalprognose» und empfiehlt, von Lockerungsschritten abzusehen. Eine niederschmetternde Diagnose für den «Penthouse-Mörder». Eine Entlassung rückt damit in weite Ferne.

Um das Gutachten anzufechten, beauftragte er eine Anwältin. Da er selber kein Geld hat, beantragte er die sogenannte «unentgeltliche Rechtspflege». Der Vollzugsdienst hiess das Gesuch gut, gewährte aber nur ein Kostendach von maximal 500 Franken für das Schreiben der Stellungnahme. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem Verwaltungsgericht Zug. Seine Anwältin rechnet nämlich mit einem Aufwand von mindestens 4'200 Franken.

Gutachten sollte Lockerungsmöglichkeiten ausloten

Das Gutachten weise verschiedene formale Mängel auf, die jetzt geltend gemacht werden müssten, argumentierte sie. Es beruhe unter anderem auf einem früheren unverwertbaren Gutachten, weswegen eine anwaltliche Vertretung zwingend sei.

Das Verwaltungsgericht Zug sieht das anders. Das Gutachten diene dazu auszuloten, wie die Legalprognose des Mannes verbessert werden könne – um ihm eine «realistische Lockerungsperspektive zu eröffnen», wie es im Urteil heisst. Es diene als Basis für den sogenannten Vollzugsplan, der juristisch ohnehin nicht anfechtbar sei.

Erst wenn der «Penthouse-Mörder» beispielsweise ein Gesuch um Vollzugslockerungen oder begleitete Ausgänge stelle, müsse ihm eine Anwältin bezahlt werden. Da das neue Gutachten von solchen aber explizit abrät, dürfte die Chancen tief sein, dass der Mann in absehbarer Zeit auf freien Fuss kommt.

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