Den Geissen in Oberwil wurden die Bäuche aufgeschlitzt. (Bild: Symbolbild: zvg)
Die Stadt Zug reagiert auf eine Interpellation zur Tötung von zwei Geissen in Oberwil. Sie erklärt, welche Massnahmen sie ergriffen hat und welche nicht in Frage kommen.
Die Stadt Zug äussert sich zur Interpellation der SVP-Fraktion im Grossen Gemeinderat, die nach der Tötung von zwei Geissen in Oberwil durch alkoholisierte Asylbewerber eingereicht wurde (zentralplus berichtete). Der Stadtrat verstehe das Entsetzen und die Verunsicherung der Zuger Bevölkerung in diesem Zusammenhang und könne nachvollziehen, dass das «kollektive Sicherheitsempfinden» Schaden genommen habe, schreibt er in seiner Antwort.
Weiter hält er fest, dass der Kanton die strafrechtlichen Massnahmen eingeleitet und die Täter umplatziert habe. Bereits zuvor hatte sich der Zuger Kantonsrat mit dem Vorfall befasst und der Regierungsrat eine Antwort dazu veröffentlicht (zentralplus berichtete).
SVP fordert eine Ausgangssperre für Asylbewerber
Der Stadtrat macht in seiner Antwort klar, dass er die Tat «aufs Schärfste» verurteile. Eine «lückenlose Überwachung» oder Ausgangssperren für Asylbewerber, wie von der SVP gefordert, seien rechtlich nicht möglich und scheinen auch nicht angemessen, so die Stadt weiter.
Ausserhalb der Unterkunft könnten sich die Asylsuchenden in der Regel «frei und selbständig» bewegen. Die Zuger Polizei setze jedoch im Auftrag der Stadt Zug sogenannte Sicherheitsassistenten ein, um im öffentlichen Raum für Ordnung zu sorgen. Für die Stadt komme eine sofortige Erhöhung der polizeilichen Einsätze nicht in Frage. Ausser, es würde ein nachweislicher Bedarf bestehen.
Die Stadt Zug prüfe, auffällige Personen aus dem Asylbereich direkt anzusprechen, um Straftaten zu verhindern. Ausserdem wolle sie ihre Integrationsprogramme verstärken. Der Stadtrat hält fest, dass es aber nie eine Garantie auf absolute Sicherheit gebe.
Im vergangenen Juni rückte die Zuger Polizei mitten in der Nacht in die Nähe des Seniorenzentrums Mülimatt in Oberwil aus. Dort fanden sie zwei tote Geissen vor. Ihnen waren die Bäuche aufgeschlitzt worden. Die Tat sei auf zwei «stark alkoholisierte Asylsuchende zurückzuführen», wie die Stadt Zug schreibt.
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Es braucht definitiv keine Integrationskurse für abgewiesene Asylanten. Die gehören einfach nur weggewiesen und ausgeschafft!
Zuger Kerl, 08.03.2025, 09:10 Uhr
Das heisst, die fehlbaren Asylanten werden nicht ausgeschafft, sie werden umplatziert. Wohl ein Witz. Der restliche Inhalt von der Beantwortung ist bla bla bla und der übliche Normtext. Eigentlich geschieht gar nichts. Das wäre die Wahrheit.