Messerstecherei an der Baselstrasse

Das Luzerner Kriminalgericht glaubt nicht an Tötungsabsicht

Blick in den Gerichtssaal des Kriminalgerichts Luzern. (Bild: zvg)

Bei einem Familienstreit hat ein Mann 2016 zwei Verwandte mit einem Messer angegriffen. Die Verletzungen waren zwar gefährlich, hinterliessen aber keine bleibenden Schäden. Das Kriminalgericht verurteilt den Familienvater deshalb milder als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Es war ein unheimliches Bild, das sich den Polizeibeamten bot, die in jener Dezembernacht 2016 ausgerückt waren. Über die Baselstrasse zog sich eine Blutspur, drei Männer waren durch ein Messer verletzt worden – darunter der Täter.

Der Tat voraus gegangen war ein massiver Familienstreit. Zwei der Männer hatten sich nach einer verbalen Auseinandersetzung am Telefon in den Zug gesetzt und waren von Zürich nach Luzern gefahren, um den Dritten zur Rede zu stellen.

Als sie vor Ort waren, griff der Dritte sie mit einem Messer an. Nur um Zentimeter verfehlte er die Halsschlagader eines seiner Opfer. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb, ihn wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verurteilen (zentralplus berichtete).

Wo der Mann ist, weiss niemand

Das Kriminalgericht kommt jedoch zu Schluss, dass dem Mann keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann. Deshalb sei es «nur» eine versuchte schwere Körperverletzung gewesen, die der Mann begangen habe.

Eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten sei dafür angemessen, davon seien sechs Monate zu vollziehen. Dies wird allerdings nicht möglich sein, weil der Afghane bereits im Juni 2017 in seine Heimat ausgeschafft wurde. Wo er heute lebt, ist den Behörden nicht bekannt.

Der Verteidiger äusserte in der Gerichtsverhandlung sogar die Vermutung, dass sein Mandant gar nicht mehr am Leben sei. Seit mehr als zwei Jahren hat er sich bei niemandem aus der Familie mehr gemeldet, auch bei seiner Frau nicht, die zum Zeitpunkt seiner Verhaftung hochschwanger war.

Illegal in die Schweiz eingereist

Der Mann war 2014 erstmals in die Schweiz eingereist und hatte hier ein Asylgesuch gestellt. Darauf wurde nicht eingetreten, weshalb er im Mai 2015 schon einmal ausgeschafft worden war. Nur sechs Monate später tauchte er trotz Einreiseverbot wieder in der Schweiz auf – in Begleitung von seiner Frau und von zwei Kindern.

Ein erneut gestelltes Asylgesuch wurde abgelehnt. Weil er illegal eingereist war, wurde der Mann 2017 erneut ausgeschafft – im Gegensatz zu seiner Familie, die kein Einreiseverbot hatte. Das Kriminalgericht hat ihn nun für die Dauer von zehn Jahren des Landes verwiesen.

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