Zuger griff zu Scanner und Schere

Damit sein Sohn (15) in die Clubs kommt, fälschte Vater dessen ID

Der Mann hat die Identitätskarte seines Sohnes eingescannt und dann das Geburtsdatum abgeändert. (Bild: Symbolbild ber)

Ein Mann aus Baar hat eigenhändig die Identitätskarte seines Sohnes gefälscht, damit dieser im Ausgang an den Türstehern vorbeikommt. Hätte der Bub es selber gemacht, hätte es wohl Hausarrest gegeben. So aber setzt es eine saftige Busse.

Wer in seiner Jugend mal einen Schülerausweis gefälscht hat, um Bier kaufen zu können, der weiss: Das gibt Ärger zu Hause. Doch offenbar ist das nicht immer so. Ein Zuger zeigte gar all zu viel Verständnis für die Jugend. Er fälschte die ID seines Sohnes gleich selber.

Hierzu scannte er im Büro seines Arbeitsgebers zunächst einmal die echte Identitätskarte des Buben. Mithilfe des Computerprogramms Photoshop änderte er dann das Geburtsjahr seines Sohnes von 2003 auf 2002. Danach druckte er den bearbeitenten Scan auf einem Flachbettdrucker aus – und zwar auf eine spezielle Hartschaumplatte.

Schliesslich laminierte er das Ganze und schnitt den Ausweis von Hand aus. Insgesamt nahm der Mann demnach etlichen Aufwand auf sich, um seinem Sohn eine möglichst echt aussehende falsche Identitätskarte zu beschaffen. Ziel des Ganzen war, dem 15-Jährigen Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen, bei welcher der Eintritt erst ab 16 Jahren gestattet war.

Die Türsteher konnte der Junge damit aber offenbar nicht täuschen. Die Zuger Polizei kam schliesslich dem Vater auf die Schliche. Mit Hausarrest war es da nicht getan. Die Staatsanwaltschaft hat den 52-jährigen Zuger der Fälschung von Ausweisen schuldig gesprochen. Das Strafgesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Der Junge ist inzwischen 16 Jahre alt geworden

Im vorliegenden Fall ist es bei Letzterem geblieben. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à je 110 Franken, also insgesamt 1’650 Franken. Diese wird aber vorerst aufgeschoben. Macht sich der Familienvater in den nächsten zwei Jahren nicht wieder strafbar, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen.

Sofort fällig wird allerdings eine Busse von 550 Franken, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht. Zudem muss der Mann 400 Franken an die Verfahrenskosten bezahlen.

Die Gefahr eines Rückfalls dürfte im vorliegenden Fall gering sein. Vorausgesetzt der Mann hat keine weiteren Kinder. Denn der Bub ist inzwischen 16 Jahre geworden und kann ganz legal in den besagten Club gehen.

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