Kein Verstoss gegen Covid-Verordnung

Corona-Demo in Luzern: Anzeige gegen Nicolas Rimoldi erleidet Schiffbruch

Passanten oder Demonstranten? Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Luzern lässt sich das bei den «Abendspaziergängen» nicht zuordnen.

Massnahmen-Kritiker veranstalten seit Monaten «Abendspaziergänge» durch die Stadt Luzern. Unbehelligt von den Behörden. Ein Jurist hat den mutmasslichen Organisator Nicolas A. Rimoldi deshalb angezeigt. Die Staatsanwaltschaft sieht aber keine Handhabe gegen den Co-Präsidenten von «Mass-Voll».

Nicolas A. Rimoldi ist eines der bekanntesten Gesichter der Massnahmen-Kritiker in der Schweiz. Regelmässig nimmt er an bewilligten und unbewilligten Kundgebungen teil und lässt sich ablichten, ohne eine Maske zu tragen. Nach eigenen Angaben hat er ein ärztliches Attest.

Das Verhalten vom Rimoldi ist dem Luzerner Juristen Loris Fabrizio Mainardi ein Dorn im Auge. Mehrfach hat er den Jungpolitiker wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung angezeigt (zentralplus berichtete) – zuletzt diese Woche (zentralplus berichtete). Nun kommen die ersten Entscheide der Staatsanwaltschaft.

Demo bietet keinen Ansatz für Ermittlungen

Neun Verfahren laufen derzeit noch gegen den Jungpolitiker. Zwei Strafbefehle sind bisher ergangen, einen hat Rimoldi angefochten. Der Fall wird demnächst ans Bezirksgericht kommen (zentralplus berichtete). Die weiteren sieben Verfahren sind noch bei der Staatsanwaltschaft hängig, eines wurde eingestellt.

Einer Strafanzeige erteilt die Staatsanwaltschaft eine Abfuhr. Sie hat eine sogenannte Nicht-Anhandnahme verfügt. Das bedeutet, sie sieht keinen Ansatzpunkt für Ermittlungen. zentralplus hat in den Entscheid Einsicht genommen, um zu erfahren, worum es da konkret geht.

Auftritt im Fernsehen reicht nicht als Beweis

In seiner Anzeige bezog sich Mainardi auf einen Fernsehbericht der «Rundschau», der am 12. Mai 2021 ausgestrahlt wurde. In diesem ist zu sehen, wie Nicolas A. Rimoldi und andere Personen anlässlich einer Corona-Demo durch Luzern laufen. Mainardi findet, das sei ein Verstoss gegen die damals geltende Version der Covid-Verordnung. Die Staatsanwaltschaft sieht das aus drei Gründen anders.

  • Die zu dem Zeitpunkt geltende Version-Verordnung verbietet zwar Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmerinnen. Sie hält aber auch fest, dass der besagte Artikel nicht auf «politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen» anwendbar sei. Das Bundesamt für Gesundheit schreibe in seinen Erläuterungen zur Covid-Verordnung, dass diesen aus einer «grund- und staatsrechtlichen Perspektive eine hohe Bedeutung» zukomme. Deshalb müssten Demos nicht sämtliche an übrige Veranstaltungen gestellte Anforderungen erfüllen. Anders gesagt: Für Kundgebungen gilt keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Die Massnahmen-Kritikerinnen selber nannten die regelmässig an Montagen stattfindenden Demos allerdings stets «Abendspaziergänge». Von Kundgebungen wollten sie nicht reden, weil für diese eine Bewilligungspflicht gegolten hätte, der sie nicht nachkamen (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft qualifiziert die Veranstaltungen dennoch als politisch, weil im TV-Beitrag die Rede davon ist, dass Rimoldi für ein «Nein» zum Covid-Gesetz werbe.
  • Selbst wenn die Veranstaltung als «nicht politisch» qualifiziert würde, sähe die Staatsanwaltschaft keinen Ansatz für ein Strafverfahren. Aus ihrer Sicht ist unklar, ob die Personen, die im TV-Beitrag zu sehen sind, Demonstrationsteilnehmer oder einfach unbeteiligte Fussgänger sind. Es sei nicht erkennbar, ob diese Menschen in einem «Zusammenhang mit Rimoldi» stehen oder nicht. Deshalb könne man ihm nicht vorwerfen, eine Veranstaltung mit mehr als 15 Personen organisiert zu haben.
  • Das dritte Argument: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es «keine Anhaltspunkte» anhand derer das Entstehungsdatum der Aufnahme festgestellt werden könnte. Im TV-Beitrag wird es nicht erwähnt. «Ohne diese grundlegenden und dem Anklagegrundsatz standhaltenden Informationen kann Nicolas Rimoldi ein Verstoss gegen die regelmässig ändernden Covid-19-Bestimmungen ohnehin nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden», heisst es in der Verfügung. Das ist auch der Grund, weshalb die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen eines Videos nicht eröffnen will, in welchem Rimoldi ohne Maske in einem VBL-Bus zu sehen ist.

Rimoldi: «Ich freue mich, dass der Rechtsstaat funktioniert»

Nicolas A. Rimoldi fühlt sich durch die Nicht-Anhandnahme der Staatsanwaltschaft in seiner Haltung bestätigt. Er sagt: «Seine Meinung öffentlich zu machen, ist ein Grundrecht. Dieses auszuüben, muss auch in Pandemie-Zeiten möglich sein. Insbesondere wenn die Kundgebung sich gegen die Massnahmen richtet, die derzeit unseren ganzen Alltag bestimmen.»

Aus seiner Sicht zeigt der Entscheid, dass der Rechtsstaat funktioniere. «Die reine Teilnahme an einer politischen Kundgebung ist aus Sicht des leitenden Staatsanwalts erlaubt», so Rimoldis Interpretation. «Wir fordern deshalb, dass die gleich gearteten Verfahren wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung eingestellt, die Bussen aufgehoben und die bereits bezahlten Gelder zurückbezahlt werden.»

Zudem hofft Rimoldi, dass damit «weiteren Anzeigen gegen meine Person Einhalt geboten wird», wie er sagt. «Die Nicht-Anhandnahme zeigt, dass Justiz Sache des Staates ist – und Denunziantentum in der Schweiz keinen Erfolg haben wird.»

Teilnahme an unbewilligter Demo war nicht Teil der Anzeige

Ein Verstoss gegen die Covid-Verordnung war die Teilnahme an dem «Montagsspaziergang» aus Sicht der Staatsanwaltschaft tatsächlich nicht. Das heisst aber nicht, dass Rimoldi gänzlich straffrei bleiben wird. Auch die Luzerner Polizei hat mehrere Personen wegen einem mutmasslichen Verstoss gegen die Covid-Verordnung angezeigt, von denen sie vermutet, dass sie «Rädelsführer» der Kundgebungen sind (zentralplus berichtete). Diese Verfahren laufen noch.

Die Stadt Luzern wiederum hat die mutmasslichen Organisatoren wegen eines Verstosses gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grunds angezeigt (zentralplus berichtete).

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13 Kommentare
  • Profilfoto von David L
    David L, 04.09.2021, 14:18 Uhr

    Seit über einem Jahr delinquieren die «Corona Demonstranten» quasi ohne unterlass. Und seit über einem Jahr gibt es in den meisten Kantonen der Schweiz keinerlei Anstalten, den Rechtsstaat wieder in Kraft zu setzen.

    Haben sich die Komplizen der Delinquenten in Politik und Justiz einmal Gedanken drüber gemacht, was los ist, wenn es der grossen, schweigenden Mehrheit einmal den sprichwörtlichen Nuggi raushaut?

    Wie lange glaubt man, dem anständigen Teil der Bevölkerung noch diesen denlosen Krimi vorführen zu können, bis es eine Gegenbewegung gibt? Und was wird man tun, wenn dieser Teil der Bevölkerung auch anfängt zu delinquieren? Ebenfalls wegschauen? Oder gibt’s dann plötzlich wieder einen Rechtsstaat?

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  • Profilfoto von Conrad Felber
    Conrad Felber, 29.07.2021, 12:13 Uhr

    Wieso wird nur der Name von Rimoldi veröffentlicht und der Jurist bleibt anonym? Meiner Meinung nach ist das von öffentlichen Interesse, wenn unsere Gerichte durch solche unnötigen Anzeigen beschäftigt werden und unnötig Steuergeld verbraten wird.

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    • Profilfoto von Andreas Bründler, Kriens-Bleiche
      Andreas Bründler, Kriens-Bleiche, 03.08.2021, 13:12 Uhr

      Der Name des Juristen ist im Artikel voll erwähnt.

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  • Profilfoto von Louis Kasper
    Louis Kasper, 26.07.2021, 15:59 Uhr

    Wacht endlich auf. 12500 Tote mehr 2020 entsprechen 0.15% der CH Bevölkerung. Wer hier von einer Pandemie spricht, hat Tomaten auf den Augen. Zudem ist der Anteil der über 70ig jährigen in den letzten 10 Jahren um 30% gewachsen. Habt ihr echt das Gefühl wir leben ewig? Nicht zu vergessen das Bevölkerungswachstum um 2 Millionen über die letzten Jahre. Setzt die Zahlen mal ins Verhältnis oder glaubt weiter an eine «Pandemie»…

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  • Profilfoto von connyhaslerhispeed-ch
    connyhaslerhispeed-ch, 26.07.2021, 15:28 Uhr

    @Andreas Peter
    wenn Sie die Freunde der Verfassung/Mass-Voll (un)bewilligenten Demos verteidigen, möchte ich Sie fragen, wie wir durch die 4. Welle kommen können,dies ohne verschärfte Massnahmen.

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  • Profilfoto von connyhaslerhispeed-ch
    connyhaslerhispeed-ch, 26.07.2021, 15:23 Uhr

    @beat murer
    dies verstehe ich,dies würde mich auch sehr wütend machen;diese Leute machen nichts anderes als Stimmung gegen die Behörden,BR und tragen nichts aber gar nichst zur Eindämmung der Pandemie bei, im Gegenteil.Die leben in ihrer eigenen beschränkten Welt

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  • Profilfoto von Beat Murer
    Beat Murer, 26.07.2021, 14:54 Uhr

    Mit Besorgnis sehe ich der bevorstehenden Demonstration der Covid-LeugnerInnen von Samstag, 31. Juli 2021 entgegen. Um 13 Uhr soll der «Umzug» ab Mühlenplatz via Kramgasse, Reussbrücke, Bahnhofstrasse, Bahnhof-/Europaplatz nach dem Inseli erfolgen. Dort werden dann ein paar CoronaleugnerInnen wieder ihre Hetzreden und Verschwörungstheorien zum «Besten» geben.

    Dass ausgerechnet in der weltoffenen Stadt Luzern eine «Machtdemonstration» weltfremder und demokratiefeindlicher Kräfte stattfindet, ist eine Beleidigung einer deutlichen Mehrheit der Stadtluzerner Bevölkerung. So haben die Stadtluzerner Stimmenden zum Bsp. das Covid – Gesetz am 13.Juni 2021 mit über 71% angenommen.

    Ich hoffe, dass alle verantwortungsvollen Luzerner PolitikerInnen klar Stellung nehmen und kein 2. Liestal zulassen.

    Das die Stadt den Missbrauch des bei allen beliebten Inselis bewilligte, stellt nicht gerade das beste Zeugnis für die zuständigen Behörden dar.

    Beat Murer, besorgter Bürger

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  • Profilfoto von Andreas Bründler, Kriens-Bleiche
    Andreas Bründler, Kriens-Bleiche, 25.07.2021, 22:20 Uhr

    1. «Unklar ob Demonstrationsteilnehmer oder unbeteiligte Fussgänger sind»: Hallo, da kann man doch genau hinschauen und sieht das sofort, dass das Demonstrationsteilnehmer sind und nicht unbeteiligte Fussgänger. Die Staatsanwaltschaft spielt hier mehr als nur weichen Rechtsstaat.

    2. Entstehungsdatum der Aufnahme könne nicht festgestellt werden: Ein Anruf bei SRF genügt! Die Staatsanwaltschaft ist klar zu faul, so einen Anruf überhaupt zu tätigen.

    Ein Skandal, diese Nichtanhandnahme durch die Staatsanwaltschaft. Was für Staatsanwälte haben wir hier?

    Aber: Als ich mal bei der Shell-Tankstelle in Kriens-Mattenhof links abgebogen bin, bekam ich von der Staatsanwaltschaft eine Busse von 400 Franken!

    Rädelsführer aller Couleur fühlen sich durch diesen Entscheid bestärkt, dass man den Rechtsstaat einfach mit Füssen treten kann.

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    • Profilfoto von Banana
      Banana, 26.07.2021, 06:32 Uhr

      Wir sind jetzt halt auch in einer Bananenrepublik.

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    • Profilfoto von Metamorphose
      Metamorphose, 26.07.2021, 15:54 Uhr

      Das Entstehungsdatum der Aufnahme lässt sich den Metainformationen sehr einfach entnehmen. Es ist schlicht und ergreifend eine dreiste und möglicherweise missbräuchliche Ausrede.

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  • Profilfoto von Tobias Mueller
    Tobias Mueller, 25.07.2021, 22:18 Uhr

    Soviel zur Behauptung, die Grundrechte würden ausgehebelt.

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  • Profilfoto von Andreas Peter
    Andreas Peter, 25.07.2021, 20:45 Uhr

    Sehr gut und wichtig.
    Die Staatsanwaltschaft soll nicht noch mehr Öl ins gesellschaftliche Feuer giessen.
    Denunzianten wie Mainardi müssen in die Schranken gewiesen werden.

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    • Profilfoto von Kommentarschreiber
      Kommentarschreiber, 26.07.2021, 13:07 Uhr

      Hoppla, die Ausübung und Wahrnehmung des Anzeigerechts des Mitbürgers Minardi in unserem demokratischen Rechtsstaat bezeichnen sie als Denunziantentum, interessant.

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