Unterkunft für Geflüchtete

Containersiedlung Meggen: Kantonsgericht stoppt den Bau

Die Gemeinde Meggen hat mit dem Bau der Containersiedlung bereits begonnen. (Bild: Gemeinde Meggen)

Die Gemeinde Meggen hat trotz fehlender rechtskräftiger Baubewilligung mit den Bauarbeiten für die temporäre Containersiedlung begonnen. Zwei Einsprecher haben sich beim Kantonsgericht beschwert – mit Erfolg. Das lässt die Gemeinde nicht auf sich sitzen.

Der Bau der temporären Containersiedlung in Meggen gefällt längst nicht allen (zentralplus berichtete). Die 20 Einsprachen hat der Gemeinderat jedoch abgewiesen und bereits mit dem Bau gestartet – obwohl die Baubewilligung noch nicht rechtskräftig ist, da die Einsprachen noch weitergezogen werden können (zentralplus berichtete). Zwei der Einsprecher haben beim Luzerner Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht – mit Erfolg. Das Kantonsgericht verhängt einen sofortigen Bau-Stopp.

Dabei hat das Gericht das öffentliche Interesse an einem sofortigen Bau gegen die Notwendigkeit einer rechtsgültigen Baubewilligung aufgewogen. Für das Kantonsgericht hat letztlich Letzteres überwogen. Zwar sei die kantonale Lage in Bezug auf Flüchtlingsunterkünfte angespannt, doch aktuell hätte es noch genügend Plätze. Auch das Argument der Gemeinde, wegen fehlender Plätze Ersatzabgaben zahlen zu müssen, lässt das Gericht nicht gelten. Denn kürzlich hat der Kanton die Rechnung für fehlende Unterkünfte aufgeschoben (zentralplus berichtete).

Gemeinde Meggen wird Beschwerde einreichen

Der Plan der Gemeinde, bis Ende Jahr mit der temporären Containersiedlung 100 zusätzliche Plätze für Geflüchtete zu haben, droht zu scheitern (zentralplus berichtete).

Doch die Gemeinde Meggen wehrt sich gegen den Entscheid. Die Baustopp-Verfügung sei «völlig unverständlich» für den Gemeinderat Meggen, teilt die Gemeinde mit. «Wir setzen alles daran, schutzsuchenden Frauen und Kindern eine menschenwürdige Unterkunft anzubieten», wird Gemeindepräsident Urs Brücker zitiert. Die Gemeinde wird deswegen eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Gemeinde Meggen
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