Es droht Klage von Jolanda Spiess-Hegglin

Buch über Landammannfeier: Verlage lassen Finger davon

Jolanda Spiess-Hegglin kämpft gegen das Buch von Michèle Binswanger, weil sie befürchtet, dass darin ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden. (Bild: Adobe Stock / ber)

Das Zuger Obergericht verbietet es Michèle Binswanger nicht, ein Buch über die Landammannfeier 2014 und Jolanda Spiess-Hegglin zu schreiben. Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde dagegen gar nicht erst ein. Kommt es also bald in den Handel? Ein paar Hürden gibt es noch.

Ein Buch, das (noch) nicht geschrieben wurde, kann keinen Schaden anrichten. Und damit auch nicht verboten werden. So lässt sich – sehr verknappt – der Entscheid des Zuger Obergerichts im Rechtstreit zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Michèle Binswanger zusammenfassen (zentralplus berichtete).

Dieses hatte entschieden, es der Journalistin nicht zu verbieten, sich in ihrem Buch beispielsweise über das Sexualverhalten von Jolanda Spiess-Hegglin zu äussern. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin habe durch Auftritte in den Medien selbst dafür gesorgt, dass die Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier 2014 bis heute öffentlich diskutiert werden. Deshalb könne es der Journalistin «nicht (mehr) verboten werden, sich im Rahmen eines Werturteils darüber zu äussern», so die Argumentation (zentralplus berichtete).

Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin nicht ein, wie diese Woche bekannt wurde. Gibt es damit dem Obergericht Recht, wonach das Buchprojekt die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Kantonsrätin nicht gefährdet? Nein.

Formeller Fehler: Bundesgericht sagt nichts zum Streit

Der Grund für den Entscheid des obersten Schweizer Gerichts ist nämlich ein formeller. Beim Entscheid des Obergerichts handle es sich um einen Zwischenentscheid, ist im Urteil zu lesen. Ein solcher kann nur angefochten werden, wenn er einen «nicht wieder gutzumachenden Nachteil» bewirkt. Und genau das habe Jolanda Spiess-Hegglin «mit keinem Wort» geltend gemacht. Deren Anwältin widerspricht dieser Auffassung und nennt das Urteil in einer Stellungnahme «formalistisch überspitzt».

Die Frage, ob die Journalistin Michèle Binswanger tatsächlich über die Intimsphäre von Jolanda Spiess-Hegglin schreiben darf, ist damit nicht höchstrichterlich beantwortet. Grundsätzlich betreffen solche Informationen den höchstprivaten Bereich und sind damit nicht öffentlich.

Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?

Wie also geht es weiter? Rena Zulauf prüft derzeit mehrere Optionen. Dies bestätigt sie gegenüber zentralplus. Da wäre zum einen der Weiterzug des Bundesgerichtsentscheids an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. «Wegen Verletzung von materiellem und formellem Recht, insbesondere Rechtsverweigerung und der Verletzung von Verfahrensgarantien», wie Zulauf schreibt.

Die andere Möglichkeit ist, dass Jolanda Spiess-Hegglin ein Verbot von persönlichkeitsverletzenden Äusserungen in einem ordentlichen Verfahren anstrebt, sobald das Manuskript offiziell vorliegt. Dass das Buch schon geschrieben ist, hat Michèle Binswanger bislang bestritten. Inzwischen hat aber die «Weltwoche» einen Auszug veröffentlicht – was darauf hinweist, dass das Projekt fortgeschritten sein könnte.

Wird das Buch veröffentlicht, droht eine Klage von Spiess-Hegglin

Im Falle einer Veröffentlichung droht eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung. «Wir wissen, dass es das Manuspkript gibt, es rund 300 Seiten lang ist und der Inhalt gemäss Aussagen mehrerer Verlage ‹brutal› ist für Frau Spiess-Hegglin und deren Familie», schreibt die Medienanwältin.

«Selbstverständlich wird die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt.»

Tamedia

Dies machte Zulauf bereits vor Bundesgericht geltend. In ihrer Beschwerde zitiert sie aus anonymisierten Emails, die sie von Verlagen bekommen habe. Einer dieser Verlage bestätigt, dass er das Buch nicht verlegen werde, weil man das «Risiko der Buchpublikation» nicht auf sich nehmen wolle und an den Schilderungen «kein öffentliches Interesse» bestehe.

Ein anderer Verlag soll das Buch über die Zuger Landammannfeier abgelehnt haben, weil es sich zu sehr auf die Aussagen von Markus Hürlimann abstütze. Unabhängig journalistisch überprüfen lässt sich diese Behauptung von Zulauf nicht, weil sie die Verlage in ihrer Rechtsschrift nicht namentlich nennt. Dem Gericht jedoch sind die Namen und Verlage bekannt.

Risikoprojekt für die Verlage

Klar ist: Die Veröffentlichung von Binswangers Buch ist also auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts mit einem Prozessrisiko verbunden.

Die Tamedia – die Arbeitgeberin der Journalistin Michèle Binswanger – bestätigt auf Anfrage von zentraplus, dass inzwischen Teile des Manuskripts vorliegen. Die Frage, ob bereits ein Verlag gefunden wurde, der das Buch veröffentlich, beantwortet die Medienstelle so: «Es war stets vorgesehen, Auszüge aus der Recherche in den Tamedia-Medien zu publizieren. Darüber hinaus plante Michèle Binswanger, die Recherche als Buch zu veröffentlichen. Dieses Projekt kann sie nun wieder aufnehmen, alles Weitere ist noch offen.»

Eine von CH Media kolportierte Hauruckveröffentlichung, bei der Spiess-Hegglin keine Zeit mehr bliebe, um gegen ehrverletzende Passagen vorzugehen, scheint vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich. Zumal Tamedia betont, dass der ehemaligen Zuger Kantonsrätin vor der Publikation die Möglichkeit gegeben werde, zu allfäligen Vorwürfen Stellung zu nehmen. «Selbstverständlich wird die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt», schreibt das Verlagshaus dazu auf Nachfrage.

Die Landammannfeier und das Buchprojekt

Was in der Nacht der Zuger Landammannfeier 2014 geschehen ist, konnte nie geklärt werden. Klar ist lediglich, dass Jolanda Spiess-Hegglin danach Unterleibsschmerzen hatte, das Spital aufsuchte und dieses die Strafbehörden wegen eines mutmasslichen Sexualdelikts einschaltete. Das Verfahren richtete sich im Verlauf der Ermittlungen gegen den damaligen SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann. Der Verdacht liess sich jedoch nicht erhärten, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Die Journalistin Michèle Binswanger hat angekündigt, dass es in ihrem Buch um Hürlimanns Seite der Geschichte geht – sowie um das Verhalten von Medien, Politik und Justiz.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Bundesgerichts zum Fall
  • Urteil 5A_824/2021 vom 25. Januar 2022
  • Telefongespräch mit Jolanda Spiess-Hegglin
  • Mailkontakt mit Rena Zulauf
  • Stellungnahme von Rena Zulauf zum Bundesgerichtsurteil auf persoenlich.com
  • Hintergrundgespräch mit einem Medienanwalt
  • Antwort auf eine Medienanfrage TX Group
  • Beschwerde ans Bundesgericht i. S. Jolanda Spiess-Hegglin gegen Michèle Binswanger
  • Artikel der «Weltwoche» vom 9. September 2021
  • Artikel CH Media vom 8. Februar 2022
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12 Kommentare
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    Oliver, 15.02.2022, 10:50 Uhr

    Sie möchte ihre Privatsphäre schützen! Das ist löblich und dazu hat sie ihr RECHT! Aber warum in aller Welt gab Jolanda Spiess der Zeitung Blick, welche sie nun verklagt, dieses krasse Interview? Also lang nach der angeblichen Blick-Kampagne gegen sie. Die Aussagen im Blick gehören wirklich nicht an die Öffentlichkeit, da hätte man Frau Spiess vor sich selber schützen sollen. Oder wer will das wissen? Wenn man das nun aber retrospektiv liest, dann bricht ihr ganzes Konstrukt/Kartenhaus (inkl. Klage gegen Blick) in sich zusammen.

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    • Profilfoto von Leon
      Leon, 16.02.2022, 13:28 Uhr

      Bei allem Respekt für Frau SH. Warum gab Jolanda SH der Zeitung «Blick», die sie nun wegen Persönlichkeitsverletzung verklagt, ein derart intimes Interview mit Details zu ihrem Sexleben?

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    Manuel, 15.02.2022, 07:38 Uhr

    OMG, wie altbacken ist dass denn? Heute kann jede Person ganz einfach ein digitales Buch SELBER veröffentlichen, z.B. bei Amazon, Apple-Books, Google-Books oder auch wo anders. D.h. Binswanger würde sogar noch mehr daran verdienen und bestimmt werden das Buch viele Personen downloaden. Das Buch wird also so oder so veröffentlicht und endlich kann auch MH seine Sicht der Geschehnisse darlegen. JSH hat dies schon zu Genüge gemacht, mit bald 18000 Tweets bei Twitter, unzähligen Interviews und auf vielen Podien.

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    Hegard, 14.02.2022, 23:56 Uhr

    Mann kann dieses Buch ja auch im Ausland drucken lassen.
    Mich würde nämlich auch die Gegenseite Indressieren.
    PR Werbung hat sie ja genug gemacht

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  • Profilfoto von Sarah M.
    Sarah M., 14.02.2022, 15:34 Uhr

    Markus Hürlimann wurde massiv Unrecht getan. ER wurde falsch der Schändung beschuldigt. ER ist Opfer einer Rufmordkampagne. Der Zweck des Buches ist nicht eine «Selbstinszenierung» von Frau Binswanger, sondern die Dynamik in den Medien und sozialen Medien aufzuzeigen, an der auch Jolanda Spiess Hegglin sich bisher mit über 17 000 (!!) Tweets beteiligt.
    Andere Meinungen auf den sozialen Netzwerken toleriert JSH nicht, wer eine andere Meinung hat wird von ihr blockiert. Aber wäre Jolanda Spiess Hegglin ehrlich zu sich selber, dann würde sie sagen: «Ich mag keine Fake-Profile bei Personen, die anderer Meinung sind als ich. Fake-Profile bei Gleichgesinnten stören mich überhaupt nicht.»

    Jeder Mutter wünsche ich: Ich hoffe, Ihr Sohn, Ihr Bruder, Ihr Ehemann, Ihr Schwager, Ihr Schwiegersohn, Ihr Vater wird nie falsch beschuldigt, von den Medien vorverurteilt u. vom Twitter-Mob gehetzt. Markus Hürlimann würde öffentlich fälschlicherweise als Schänder hingestellt und JSH als Opfer. Vielleicht Frau Berger, müssten Sie das auch mal beleuchten und die Akten genau studieren.

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    Urs Merkli, 14.02.2022, 07:50 Uhr

    Die Weltwoche hat gar nix veröffentlicht, das war die Sonntagszeitung

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 14.02.2022, 08:33 Uhr

      Falsch. Die Weltwoche hat im September 2021 einen Artikel veröffentlicht, der übrigens auch in der Quellenangabe verlinkt ist. Es stimmt, dass die Sonntagszeitung ebenfalls einen Auszug veröffentlicht hat. Allerdings später. Deshalb habe ich diesen nicht herangezogen an der Stelle in meinem, an der er darum geht, seit wann eine erste Version des Manuskripts vorgelegen haben dürfte. Wir hatten aber selbstverständlich darüber berichtet. Und zwar hier.

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  • Profilfoto von transit
    transit, 13.02.2022, 22:14 Uhr

    Frau Binswanger soll ihr Buch veröffentlichen so hat JSH wieder etwas zu tun. Frau Spiess tut alles um in aller Munde zu bleiben, braucht wohl die Öffentlichkeit. Grundsätzlich ist ihre «Story» ein alter, ausgelutschter Zopf. Es wäre wünschenswert wenn ihr alle Medien den Rücken zudrehen würden – sie soll doch ihren «Kampf gegen die böse Welt» alleine, und vorallem ohne Medienpräsenz, kämpfen.

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  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 13.02.2022, 14:44 Uhr

    Wenn man das aggressive Verhalten von Frau Spiess-Hegglin in den Social Medias anschaut und miterlebt, dann frage ich mich wirklich warum entsteht eine solche Aggressivität? Und ja, es bleiben weitere Fragen offen. Unbequeme Fragen für Frau Spiess-Hegglin. Und solange diese Fragen nicht beantwortet sind wird über der Causa Spiess-Hegglin immer ein Nebel des Unbekannten schweben. Wer austeilen will muss damit rechnen das er auch einstecken muss.

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    Mike Kronenberg, 13.02.2022, 10:00 Uhr

    Völliger Blödsinn, hier weiter von möglichen Persönlichkeitsverletzungen zu sprechen. Glaubt doch nicht ernsthaft, man lasse diese Buch ohne sehr genaue rechtliche Prüfung erscheinen. Wann gibt Spiess endlich Ruhe und akzeptiert Urteile? Sie verlangt das ja von Anderen auch. Habe diesen ewigen Drohungen so satt. Auch der Europ. Gerichtshof in Strassburg wird eine Beschwerde nicht einmal entgegennehmen. Risikoprojekt für Verlage? Mitnichten. Das Buch ist erlaubt und es wird in Kürze erscheinen. Und Spiess wird sicher keinen Richter mehr finden, der sich nochmals mit einer ungerechtfertigten superprovisorische Verfügung erlassen! Es gibt nur eine Siegerin: Anwältin Zulauf. trotz vielen Fehlleistungen wird sie weiterhin hohe Honorare kassieren.

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    Zuger, 13.02.2022, 09:26 Uhr

    Man darf sich schon fragen, warum zentralplus sich als einziges Medium immer wieder für JSH ins Zeug legt und eine völlig einseitige Sichtweise vertritt. Honni soit qui mal y pense.
    Auch schon darüber nachgedacht, dass auch der Tagi-Verlag das Buch publizieren kann?

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  • Profilfoto von Peter
    Peter, 13.02.2022, 09:26 Uhr

    Frau Lena Berger warum möchten Sie das Binswanger-Buch unbedingt um jeden Preis verhindern? Warum schreiben Sie derart unausgewogen gegen dieses Buch? Was darf denn nicht an die Öffentlichkeit gelangen, was gibt es zu verheimlichen? Frau Berger, versuchen Sie doch einmal die Seite von Herrn Hürlimann zu beleuchten. Genau das will Binswanger tun. Wir haben nun viele Jahre nur die Seite von Frau Hegglin gelesen und in unzähligen SRF-Sendungen (u.a. Dok) gesehen. Herr Hürlimann war zu UNRECHT im Gefängnis, im wurde fälschlicherweise Schändung vorgeworfen. Wie das zwischen Spital und Polizei lief, hat Frau Binswanger recherchiert und in ihrem Beitrag in der Sonntagszeitung bereits dargelegt. Also, warum sollten die gesamten Recherchen und Interviews nicht veröffentlicht werden?

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