Er zündete die Bar seines Ex-Chefs an

Brandstifter von der Baselstrasse soll das Land verlassen

Die Luzerner Baselstrasse in der Nacht. (Bild: zvg/Hugofilm)

Weil er auf die Strasse gestellt wurde, hat ein Mann 2016 die Bar seines früheren Arbeitgebers angezündet. Das Kantonsgericht Luzern bestätigt nun eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren. Der Deutsche wird für acht Jahre aus dem Land verwiesen.

Da ist Hopfen und Malz verloren. Diesen Eindruck gewinnt, wer das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts in diesem Fall liest. «Verschwindend gering» seien die Erfolgschancen einer Therapie, hält das Gericht darin fest. Da mache die Anordnung einer Behandlung keinen Sinn. Zumal der Beschuldigte nach der Verbüssung seiner Strafe ohnehin das Land verlassen muss.

Die Rede ist von einem heute 44-jährigen Deutschen, der im Dezember 2016 einen Grossaufmarsch von Polizei und Feuerwehr ausgelöst hat (zentralplus berichtete). Er stieg nachts durch ein Fenster in die Bar eines ehemaligen Arbeitgebers an der Baselstrasse ein und legte im Gastraum Feuer.

Zuerst zündete er im Bereich des Tresens und beim DJ-Pult einige Abtrocknungstücher an, dann steckte er auf einer Bank seine eigene Jacke an. Anschliessend rauchte er in aller Seelenruhe eine Zigarette, trank ein Glas Whisky und verliess dann das Lokal.

Auf der Strasse versuchte er Passanten davon abzuhalten, die Feuerwehr zu rufen. Vergeblich. Diese rückte mit einem Aufgebot von 50 Einsatzkräften aus, um die 18 schlafenden Bewohner des Hauses aus ihren Betten zu holen.

Keinerlei Einsicht und Reue

Sein Auftritt vor dem Kriminalgericht dürfte den zuständigen Richtern noch eine Weile in Erinnerung geblieben sein. Im zerrissenen T-Shirt und farbigen, wild gemusterten Hosen sass er auf der Anklagebank, ein Strafgesetzbuch in Händen, um die Anwesenden zu belehren (zentralplus berichtete).

Auch vor dem Kantonsgericht zeigte er «keinerlei Einsicht in das begangene Unrecht und keinerlei Reue», wie aus dem Urteil hervorgeht. Dies, eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und die zahlreichen Vorstrafen liessen das Richtergremium den Schluss ziehen, dass weiterhin ein hohes Rückfallrisiko besteht. Ein Landesverweis von acht Jahren sei deshalb zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz angemessen.

Er wollte niemanden in Lebensgefahr bringen

Immerhin nimmt das Kantonsgericht dem Mann ab, dass er keine Menschenleben gefährden wollte. Zum Tatzeitpunkt war der Beschuldigte stark angetrunken. Es sei ihm in seinem psychischen Zustand gar nicht in den Sinn gekommen, dass er die Hausbewohner mit der Brandlegung in Gefahr bringe.

«Ich habe niemanden im Haus schädigen wollen. Ich kenne diese Leute persönlich und habe zeitweise sogar selber oberhalb der Bar in der Wirtswohnung gewohnt», sagte er in der Verhandlung. Das Gericht hält dies für glaubhaft, weil er den Brand ohne zusätzlichen Brandbeschleuniger legte und der Mann die Polizisten vor Ort noch warnte, dass sich in den Räumlichkeiten eine Gasflasche befinde.

Unter diesen Umständen hält das Kantonsgericht 3,5 Jahre Freiheitsstrafe für angemessen. Weil der Mann zudem noch mit Drogen gehandelt hat, wird er zusätzlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesbezüglich geht das Kantonsgericht weiter als die Vorinstanz. Zwar bleibt es bei 15 Tagessätzen, pro Tag soll der Mann aber 30 und nicht nur 10 Franken bezahlen. Weil er innerhalb einer Probezeit rückfällig geworden ist, muss er zudem aufgrund eines früheren Delikts nochmals 15'300 Franken bezahlen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon