Heimatschutz und Experten kritisieren Abriss

Bodum-Villa: Abbruch-Gegner schöpfen Mut aus Zürcher Fall

Auf Facebook zeigen die Besetzer den Zustand der Villa an der Obergrundstrasse 99.

(Bild: Facebook)

Die Stadt Luzern gibt grundsätzlich grünes Licht zum Abriss der Bodum-Villa an der Obergrundstrasse 99. Doch Heimatschutz und IG Stadtentwicklung stehen dem Abriss der geschützten Villa extrem kritisch gegenüber. Ein Blick über die Kantonsgrenzen zeigt, so klar ist der Fall nicht.

Die Villa an der Obergrundstrasse 99 gibt weiter zu reden. Am Mittwoch hat zentralplus aufgedeckt: Die Stadt gab bereits vor über einem Jahr grünes Licht für eine Abbruchbewilligung (zentralplus berichtete). Dabei verweist die Baudirektion auf die in der Bau- und Zonenordnung festgehaltenen Bedingungen für einen Abbruch (siehe Box am Ende). Demnach sei die Sanierung des Hauses aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar. Dies, obwohl sich das Gebäude in der Ortsbildschutzzone B und im Gebiet des Bundesinventars der schützenswerten Objekte (ISOS) befindet.

Die Stadt liess weiter verlauten: Dass das Haus während des ganzen letzten Jahres dem Verfall preisgegeben wurde, sei nicht Sache der öffentlichen Hand. Der Besitzer dürfe mit seiner Liegenschaft machen, was er möchte.

Ist Substanz der Häuser in Ordnung?

Doch dieser Umgang mit der Villa ruft auch Skeptiker auf den Plan. Vor allem die ISOS-Einstufung auf Bundesebene ist ein Argument. Denn: Die Gegend der Obergrundstrasse wird im ISOS in der «Kategorie A», also der höchsten Erhaltungsstufe eingeschätzt. Diese besagt, die Substanz dieser Häuser soll erhalten bleiben. Kenner Gerold Kunz, Architekt in Ebikon, sagt: «Bei Villen wie jenen an der Obergrundstrasse aus der Zeit um 1900 ist die Bauqualität grundsätzlich sehr gut.»

«Der kulturhistorische Wert ist für uns unbestritten.»

Reiner Heublein, Innerschweizer Heimatschutz

Das Argument, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar sei, findet Gerold Kunz zu schwach: «Ich gehe davon aus, dass auch die Substanz geprüft und für nicht ausreichend befunden wurde. Alles andere würde mich sehr enttäuschen.»  

Innerschweizer Heimatschutz skeptisch

Reiner Heublein vom Innerschweizer Heimatschutz sagt: «Geschützte Objekte im kantonalen Inventar, dazu die Einstufung als A-Objekte im ISOS, bedeutet, dass sich die Villen in der allerhöchsten Kategorie der Kulturgüter befinden und so den allerhöchsten Schutzstatus geniessen.» Zwar kenne man die aktuelle Beurteilung der Denkmalpflege nicht, aber die bekannten Beurteilungen bedeuteten im Grundsatz, dass sie bestehen bleiben müssen.

Die Böden hat es durch die Feuchtigkeit angehoben.

Die Böden hat es durch die Feuchtigkeit angehoben.

(Bild: zvg)

Weiter führt Heublein aus: «Der kulturhistorische Wert ist für uns unbestritten, dies gilt für alle drei Villen zusammen mit dem Park.» Er könne aber ohne unabhängiges Fachgutachten im Moment den strukturellen Wert und den Zustand im Innern nicht beurteilen.

IG Stadtentwicklung will Villa erhalten

Dieter Oswald, Co-Präsident der IG Stadtentwicklung Luzern, sagt auf Anfrage: «Man darf das Haus nicht einfach so verlottern lassen. Das Gebäude muss saniert werden, so wie es die Stadt letztes Jahr eigentlich kommuniziert hat.» Oswald führt aus: «Sollte sich herausstellen, dass der Besitzer tatsächlich willkürlich die Liegenschaft verrotten liess, so wäre es prüfenswert, ob dies sogar einen Strafbestand darstellt.» Die Stadt hingegen betont wiederholt, der Besitzer dürfe mit der Liegenschaft machen, was er wolle.

Das Haus «Gundula» an der Obergrundstrasse 99.

So sah das Haus an der Obergrundstrasse 99 während der Besetzung im April 2016 aus.

(Bild: lru)

 

Oswald hingegen findet, man dürfe den Besitzer von denkmalgeschützten Häusern nicht mit einem Abrissgesuch belohnen. «Das würde ein gefährliches Präjudiz schaffen. Die IG Stadtentwicklung macht darauf aufmerksam, dass bereits bei der Lion Lodge ein ähnlicher Fall vorlag: «An der Zürichstrasse wurden von Seiten der Eigentümer Tatsachen geschaffen, auf welche die Stadt nur reagieren konnte.» Anscheinend geschehe nun das Gleiche an der Obergrundstrasse 99.

Fall in Zürich zeigt: Behörden sind fehlbar

Ein Fall, in dem tatsächlich ein Besitzer dem Zerfall eines denkmalgeschützten Hauses nachgeholfen hat, ist die Fröschegrueb in Regensdorf – einer Zürcher Gemeinde. Als das Haus baufällig war, erlaubte die Gemeinde trotz Schutzstatus den Abbruch. Dort zog der Heimatschutz vor Gericht und gewann: Das Haus muss originalgetreu wiederaufgebaut werden.

«Ich halte Frau Jost für eine sehr fähige Politikerin. Ich traue ihr zu, dass sie auf den Abbruchentscheid zurückkommt.»

Dieter Oswald, Co-Präsident IG Stadtentwicklung

Das Gericht schrieb im Urteil, der Zerfall gehe auf einen «pflichtwidrig unterlassenen oder jedenfalls klar ungenügenden Unterhalt durch den Grundeigentümer» zurück. Die Gemeinde Regensdorf erhielt vom Gericht einen Verweis, weil «der Gemeinderat Regensdorf verpflichtet gewesen wäre, die Einhaltung der Anordnung durchzusetzen, dies aber – seinerseits pflichtwidrig – unterliess». Urteile in dieser Deutlichkeit gäbe es selten, schreibt der Zürcher Heimatschutz auf seiner Homepage.

Auch wenn in Luzern anderes Recht herrscht, der Fall zeigt: Die Behörden und ihre Einschätzungen sind zumindest anfechtbar.

Politische Vorstösse fordern Zwangssanierung

In Luzern sollen ähnliche Regelungen her: Die IG Stadtentwicklung fordert nun, dass die Stadt künftig berechtigt sein soll, eine für das Stadtbild wichtige Liegenschaft, die von ihrem Besitzer vernachlässigt wird, ins Stadteigentum zu übernehmen. Man überlege sich, entsprechende politische Vorstösse zu lancieren. Oswald: «Die politische Zeit ist reif. Das neue Mehrheitsverhältnis im Parlament stimmt optimistisch.»

Die Villa an der Obergrundstrasse 99, die im letzten Jahr besetzt war, strotzt vor Transparenten.

Die Villa an der Obergrundstrasse 99 während der zweiten Besetzung im April 2017.

(Bild: pze)

Tatsächlich lancierte die SP am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss, der verlangt, dass die Stadt die Sanierung auf Kosten des Besitzers anordnen darf, wenn der Besitzer einer geschützten Liegenschaft seiner Erhaltungspflicht nicht nachkommt. Simon Roth gibt sich gegenüber zentralplus kämpferisch für die Bodum-Villa: «Die Analyse der Stadt heisst noch nicht, dass ein Gebäude in der Ortsbildschutzzone tatsächlich abgerissen werden darf. Es gibt verschiedene Einsprachmöglichkeiten, welche das Haus erhalten können.»

Und die Erhaltung ist laut Dieter Oswald wichtig: «Ich halte Frau Jost für eine sehr fähige Politikerin. Ich traue ihr zu, dass sie auf den Abbruchentscheid zurückkommt», so Oswald. Dieser Hoffnung erteilte Stadtarchitekt Jürg Rehsteiner aber bereits am Mittwoch einen Dämpfer: «Mit dem heutigen Wissensstand ist es für die Baudirektion klar, und sie steht nach wie vor dazu, dass die Liegenschaft Obergrundstrasse 99 ausnahmsweise abgebrochen werden kann.»

Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern

Die Ortsschutzzone B verpflichtet die Stadt laut Bau- und Zonenordnung (BZO) und den Besitzer zur Erhaltung der sich darin befindenden Stadtteile, Bauten und Gärten. Das Gesamtbild und die Primärstruktur sollen erhalten bleiben. Das heisst: grundsätzlich. Denn: Ist ein Gebäude in einer Ortsschutzzone baufällig, so muss geprüft werden, inwiefern eine Sanierung aus statischen Gründen möglich ist und aus wirtschaftlichen Aspekten verhältnismässig. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, so darf die Stadt eine Abrissbewilligung aussprechen.

Dies allerdings wiederum nur, wenn bereits ein passendes Neubauobjekt vorliegt. Dieser Neubau muss mehrere Kriterien erfüllen: Er muss sich dem Quartierbild einfügen, und zwar in Farbe, Material, Fassadenhöhe oder Volumen. Das heisst: Anstelle des Hauses an der Obergrundstrasse 99 müsste im Fall eines Neubaus eine ans Quartier angepasste Villa entstehen. Sie würde allenfalls etwas grösser ausfallen, denn das erlaubte Volumen wird vom aktuellen Haus nicht ausgeschöpft.

Auf dieser rechtlichen Grundlage hat die Stadt Luzern die Immobilie an der Obergrundstrasse 99 geprüft und ist zum Schluss gekommen: Eine Sanierung ist für den Eigentümer wirtschaftlich nicht zumutbar. Dies habe nichts mit dem Zerfall während des Sommers 2016 zu tun, lässt Stadtarchitekt Jürg Rehsteiner verlauten. «Die Prüfung, welche bereits letztes Jahr abgeschlossen war, zeigte: es wäre wirtschaftlich unverhältnismässig gewesen.» Der jetzige Besitzer hätte das Haus in einem extrem schlechten Zustand übernommen und von Anfang an einen Neubau realisieren wollen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Werthmueller
    Werthmueller, 06.04.2017, 19:32 Uhr

    Wollt Ihr ein zweites Ballenberg aus Luzern machen?
    Abreissen das alte «Gehüt» !

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