Zuger Strafgericht verhandelt Metalli-Raub

Bijouterie-Überfall: Mit einem Genfer Drogensüchtigen fing alles an

Diese Bijouterie mitten im Metalli-Einkaufszentrum haben die beiden Täter überfallen. Einer ist noch flüchtig.

(Bild: woz)

Im August 2017 raubten zwei Männer eine Bijouterie in der Zuger Metalli aus. Am Montag mussten sie sich deswegen vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Der Fall zeigt: Das Duo ging naiv und bisweilen stümperhaft vor.

Sie kamen, um für einige Monate in der Schweiz zu arbeiten – sagen sie. Doch geendet hat die Reise von Serbien in die Schweiz mit dem Ausrauben einer Bijouterie in der Zuger Einkaufs-Allee Metalli (zentralplus berichtete).

Deswegen mussten sich am Montag zwei serbische Männer wegen Raubes vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Gefordert wurden von der Staatsanwaltschaft vier respektive drei Jahre und acht Monate Haft plus fünfjährigen Landesverweis.

Die beiden Männer sind 36- respektive 37-jährig, wohnen in Belgrad und befinden sich aktuell im vorzeitigen Strafvollzug in der Strafanstalt Bostadel in Menzingen. Doch was war genau passiert und warum haben Predrag* und Darko* sich dazu hinreissen lassen, eine Bijouterie auszurauben?

«Predrag musste in die Bresche springen und die Rolle als Ernährer seiner Familie einnehmen.»

Anwalt von Predrag*

Predrag wuchs in Belgrad auf und hat mit seiner kroatischen Partnerin einen fünfeinhalb Monate alten Sohn. Er ist gelernter Elektrotechniker und besuchte eine IT-Hochschule – jedoch ohne einen Abschluss zu machen. Sein Vater besass ein Transportunternehmen. Dieser starb 2011 unerwartet.

«Predrag musste in die Bresche springen und die Rolle als Ernährer seiner Familie einnehmen», erklärte sein Anwalt. Daran sei er gescheitert. Es türmten sich Schulden in der Höhe von rund 15’000 Euro.

Sich mit Genfer Drogenabhängigem angefreundet

Nebenbei arbeitete Predrag als Rezeptionist einer bekannten Hotelkette und als Nachtwache in einer Klinik für Drogenabhängige. Nach neun Jahren wurde ihm vom Hotel gekündigt, die Geldsorgen wurden akuter.

Da traf es sich gut, dass er sich mit einem Patienten der Klinik angefreundet hatte. Dieser wohnt in Genf, kam jedoch für die Behandlung seiner Drogensucht nach Belgrad. Der Genfer gab Predrag einige Visitenkarten von Leuten in der Schweiz, bei denen er möglicherweise eine Zeit lang schwarzarbeiten könnte.

Täter studierte Jura

Predrag fragte Darko, ob er in die Schweiz mitkommen wolle, wo Arbeit und Geld lockten. Die beiden kennen sich schon seit über zehn Jahren. Darko sagte zu, schliesslich hatte auch er immer wieder mit Schulden zu kämpfen.

Dies, obwohl er mit rund 500 Euro ein durchschnittliches Einkommen für serbische Verhältnisse hatte. Er arbeitete unter anderem als Fitnesstrainer. Seine Frau verdiente ähnlich viel. Die beiden leben inzwischen getrennt. 2012 kam der gemeinsame Sohn zur Welt.

Darko, gross gewachsen und mit kantigem Gesicht, studierte zwei Jahre Jura (ohne Abschluss) und absolvierte die Polizeiakademie. Sein Traum sei es gewesen, Polizeioffizier zu werden, wie sein Anwalt erzählte. Zu einer Anstellung bei der Polizei kam es jedoch nie. Darko macht «politische Gründe» dafür verantwortlich.

Telefon blieb stumm

Am 20. August reisten Predrag und Darko mit dem Auto in die Schweiz, für Darko war es das erste Mal. Dies, ohne konkrete Zusicherung. Sie verbrachten zwei Nächte in Zürich und hofften darauf, dass ein Bekannter anruft und sie für eine Arbeit aufbietet.

Doch das Telefon blieb stumm. Auch die Visitenkarten des Genfer Freundes halfen nicht weiter. Predrags Anwalt erzählte, dass «sie sogar auf Baustellen und vor Nachtklubs als Türsteher ihre Dienste angeboten haben».

«Es kam alles Schlechte zusammen.»

Darko*

Drei Tage nach ihrer Ankunft reisten sie nach Zug, gönnten sich in der Metalli einen Kaffee. Dabei wurde das Duo auf eine Bijouterie aufmerksam. Predrag und Darko ging langsam das Geld aus und mit leeren Händen wollten sie nicht nach Serbien zurückkehren.

So fassten sie ins Auge, die Bijouterie am nächsten Tag zu überfallen. Darko begründete den Entscheid damit: «Es kam alles Schlechte zusammen: Wir hatten beide einige schwere Jahre mit wenig Verdienst hinter uns. Zudem hat es mit der Arbeit nicht geklappt.»

Über 400 Schmuckstücke

Sie kauften sich Kabelbinder und Klebestoff und kehrten am nächsten Morgen in die Metalli zurück. Die Bijouterie hielt ihre Tore noch geschlossen. Predrag und Darko tranken einen Kaffee und sahen, wie nur eine Verkäuferin das Schmuckgeschäft aufschloss.

Unbewaffnet und ohne sich zu vermummen betraten die beiden das Geschäft. Darko kümmerte sich um die Angestellte und Predrag begann, Schmuck aus dem unverschlossenen Tresor in die beiden mitgebrachten Taschen zu hieven – total 423 Schmuckstücke im Wert von knapp 250’000 Franken.

Predrag und Darko machten vor Gericht geltend, sie hätten gar nicht so viel mitgehen lassen wollen. Bloss Schmuck im Wert von einigen Tausend Franken, um Schulden abzubezahlen. Den Schmuck wollten sie in Serbien zu Barem machen. Wie und wo, das wussten sie selbst nicht genau.

Überfall dauerte wenige Minuten

Zurück zum Überfall. Während Predrag am Einpacken war, «kümmerte» sich Darko in der Zwischenzeit um die Verkaufsangestellte. Er versuchte mehrmals vergeblich, ihr zuerst mit Klebeband den Mund zuzukleben und sie anschliessend mit Kabelbinder an den Händen zu fesseln.

Schliesslich hat er sie ins WC bugsiert, wo sie den stillen Alarm auslösen konnte. Danach sind die beiden Täter in Richtung Bahnhof geflüchtet. Beide gaben an, die Tat habe drei bis vier Minuten gedauert.

Darko konnte dank dem Beschrieb des Opfers kurze Zeit später festgenommen werden. Predrag hingegen wurde erst acht Monate später in Kroatien gefasst – zehn Tage vor der geplanten Hochzeit mit seiner langjährigen Partnerin. Vier Monate später wurde er in die Schweiz ausgeliefert.

Ein Kuss auf den Kopf

Wie viel Gewalt Darko gegen die Angestellte ausgeübt hat, war einer der Hauptdiskussionspunkte während der Verhandlung. Predrag und Darko beteuerten, sie hätten so wenig Gewalt wie möglich angewendet. Während des Überfalls sollte niemand zu Schaden kommen. Sie beteuerten auch mehrmals ihre Reue.

Darko erklärte, er habe der Angestellten einen Kuss auf den Hinterkopf gegeben. «In diesen Kulturkreisen ist dies ein Zeichen der Beruhigung, dass ihr nichts passieren werde», erklärte sein Anwalt.

«Meine Mandantin hat nach wie vor grosse Schmerzen im Alltag und die Heilung verläuft schleppend.»

Anwältin der Verkaufsangestellten

Die Anwältin der Angestellten, welche als Privatklägerin auftritt, zeichnete jedoch ein anderes Bild – dies gestützt auf Arztzeugnisse. Ihre Mandantin habe unter anderem eine Halswirbelprellung, dazu weitere Prellungen, Rücken- und Nackenschmerzen sowie Schürfungen davongetragen.

«Meine Mandantin befindet sich bis heute in ärztlicher und physiotherapeutischer Behandlung. Sie hat nach wie vor grosse Schmerzen im Alltag und die Heilung verläuft schleppend», so die Anwältin. Eventuell sei gar eine Operation nötig. Zudem leide sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Während rund zehn Monaten sei ihre Mandantin gänzlich arbeitsunfähig gewesen, so die Anwältin weiter. Kurz davor wurde ihr von der Bijouterie gekündigt. «Aktuell absolviert sie eine Ausbildung zur Marketing-Fachfrau», sagte die Anwältin. Die Verkaufsangestellte machte in ihrer Klage einen Betrag von total gut 20’000 Franken geltend – unter anderem für Genugtuung und Erwerbsentschädigung.

Achtjähriger Landesverweis

Nach einigen Stunden Beratung stand das Urteil des Gerichts fest: Die beiden Männer werden wegen Raubs verurteilt. Das Strafmass: Drei Jahre Freiheitsstrafe für Darko, davon 14 Monate unbedingt. Für Predrag fällt das Strafmass jeweils zwei Monate tiefer aus. Der Richter begründete dies damit, dass die Idee des Überfalls von Darko stammte, wie dieser auch selbst zugegeben hat.

Die beiden werden aus der Haft entlassen, da sie ihre unbedingte Strafe bereits abgesessen haben, und dem Amt für Migration übergeben. Denn: Hinzu kommt jeweils ein achtjähriger Landesverweis, womit das Gericht gar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgeht. Der Grund dafür liege in der Rückfallgefahr.

Predrag und Darko müssen dem Opfer zudem eine Genugtuung von 2’000 Franken zahlen. Was die anderen finanziellen Forderungen anbelangt, verwies das Gericht auf den Zivilweg.

*Namen von der Redaktion geändert

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