BGE: Steinfliege gegen Wasserkraft

Der Kanton Wallis muss bei einem kleinen Wasserkraftwerk nochmals über die Bücher. Das Bundesgericht hat die Erteilung der Wasserrechte sistiert. Die Gemeinden Kippel und Ferden erteilten Wasserrechte für ihr Kraftwerk am Färda- und Krummbach. Der WWF und Private sahen wegen der Restwassermengen vorab die geschützte Steinfliege bedroht und zogen vor Bundesgericht. Das Kraftwerk gefährde den Lebensraum der Steinfliege, sei aber zu klein, dass sich diese Bedrohung rechtfertigen liesse, urteilte das Bundesgericht und wies den Fall an den Kanton zurück. Dieser muss nun die Restwassermenge mit Blick auf die Steinfliege weiter untersuchen.

Quelle:swisstxt
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