Fast 1'000 Franken Verfahrenskosten

Bezirksgericht Willisau verurteilt Maskengegner in Rekordtempo

Das Bezirksgericht Willisau hat einen Maskenkritiker zu einer Busse verurteilt. (Bild: Luzerner Gerichte)

Ein Massnahmen-Kritiker hat sich vor dem Bezirksgericht Willisau dagegen gewehrt, wegen eines Verstosses gegen die Covid-Verordnung verurteilt zu werden. Der Richter reduziert nun die Höhe der Busse. Die Verfahrenskosten übersteigen diese allerdings um fast das Zehnfache.

Das dürfte Rekord sein: Gerade mal vier Minuten hat die Verhandlung gedauert, die am Dienstag vor einer Woche am Bezirksgericht Willisau stattfand (zentralplus berichtete). Grund: Weil sich der Beschuldigte weigerte, im Gerichtssaal eine Maske zu tragen, fand der Prozess kurzerhand ohne ihn statt – und damit auch ohne die langwierige Befragung.

Auch das Urteil folgte auf dem Fusse: Noch am gleichen Tag entschied der Richter aufgrund der Akten. Er entschied, dass sich der Mann im Januar einem Verstoss gegen die Maskenpflicht schuldig gemacht hat. Der Beschuldigte hatte in einer 4,5-Zimmer-Wohnung an einer Veranstaltung mit rund 30 Personen teilgenommen – von denen keine eine Maske trug. Nach Aussagen der Beteiligten handelte es sich dabei um eine erlaubte «spirituelle Weiterbildung einer Glaubensgemeinschaft».

50 Franken gewonnen, 920 Franken verloren

Wie aus dem Urteilsdispositiv hervorgeht, soll der Mann eine Busse von 100 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte vor, den Beschuldigten mittels Strafbefehl zu einer Busse von 150 Franken zu verurteilen, weil er an einer «verbotenen Veranstaltung» teilgenommen und gegen die Maskenpflicht verstossen habe.

Jetzt hat das Gericht zwar die Strafe reduziert, der Vorfall kommt den Mann aber dennoch teuer zu stehen. Er soll nämlich zusätzlich zur Busse die Untersuchungs- und Gerichtskosten in der Höhe von 920 Franken bezahlen. Alles in allem kostet ihn der Vorfall damit bislang rund 1'000 Franken.

Weiterzug ist wahrscheinlich

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann den Entscheid das Kantonsgerichts weiterziehen. Er und seine Unterstützer – von denen zwei ebenfalls verurteilt wurden – hatten bereits vor dem Gerichtsgebäude angekündigt, genau dies zu tun.

Wird Berufung angemeldet, so muss das Bezirksgericht sein Urteil begründen. Das dürfte aus juristischer Sicht interessant werden. Der Mann hatte nämlich zusammen mit seinen Mitstreitern vor der Gerichtsverhandlung einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil sich die Gruppe strikte weigerte, zur Teilnahme an der Verhandlung eine Maske zu tragen. Dass er deshalb seine Rechte als Beschuldigter nicht wahrnehmen konnte, sorgte für Kritik seitens eines renommierten Strafverteidigers (zentralplus berichtete).

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Paul Bründler
    Paul Bründler, 09.06.2021, 09:30 Uhr

    Das kommt davon, wenn man den Gesslerhut nicht grüsst.

    Wenn man die begrenzte Wirksamkeit der Masken (Abstand und lüften nützen mehr) und die nach wie vor unzulängliche Studienlage dazu betrachtet, ist so eine Schikane einfach nur mit Machtgeilheit zu erklären.
    Ausserdem befinden wir uns mittlerweile laut Lustat in der «Phase Grün» und die Ansteckungsgefahr geht gegen Null, auch ohne «Massnahmen».

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