Fall Gundula

Bezirksgericht Luzern begründet Schuldspruch gegen Journalistin

Das Haus «Gundula» an der Obergrundstrasse 99.

(Bild: lru)

Das Bezirksgericht Luzern hat die Luzerner Journalistin Jana Avanzini des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Nun gibt es bekannt, wie es zu diesem Entscheid kam.

Das Bezirksgericht Luzern hat nicht im Sinne der Medienfreiheit entschieden – und die ehemalige zentralplus-Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruch verurteilt (zentralplus berichtete). In seiner Begründung führt das Bezirksgericht Luzern nun aus, die Journalistin habe nicht davon ausgehen können, dass die Eigentümerin ihren Aufenthalt auf der Liegenschaft dulde.

Die Medienfreiheit könne einen Rechtfertigungsgrund für strafbare Handlungen darstellen, räumt das Gericht ein. Das öffentliche Interesse auf Information über die Hausbesetzung wiege im vorliegenden Fall jedoch nicht derart schwer, dass dadurch die Begehung einer Straftat gerechtfertigt sei.

Zudem wäre die Informationsbeschaffung über die Besetzung ohne Betreten des Hauses möglich gewesen, heisst es im Urteil. Wie sich die Journalistin konkret ein unabhängiges Bild von den Vorgängen im inneren des Gebäudes hätte machen können, wird allerdings nicht ausgeführt.

Bezirksgericht setzt auf Busse statt auf Geldstrafe

Bei sorgfältiger Prüfung hätte die Journalistin erkennen können, dass das Betreten der Liegenschaft rechtswidrig gewesen sei. Da zwar ein Verbotsirrtum vorliege, dieser aber vermeidbar gewesen wäre, sei anstelle der von der Staatsanwaltschaft verhängten Geldstrafe nur eine Busse auszusprechen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Beschuldigte gegen das Urteil Berufung angemeldet hat. Nun wird sich das Kantonsgericht als Berufungsinstanz mit diesem Fall befassen.

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