Mechaniker nutzte Hilfsbereitschaft des Paters aus

Betrug in Zuger Kloster: Mönch um 100’000 Franken geprellt

Ein Mönch ist in einem Zuger Kloster zum Opfer eines Betrugs geworden. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Über Jahre hat ein heute 43-Jähriger das Ordensmitglied eines Zuger Klosters aufgesucht und ihm Geld aus dem Kreuz geleiert. Er erfand haarsträubende Lügengeschichten und nutzte die Gutgläubigkeit des Mönchs schamlos aus. Jetzt wird der Mechaniker wegen Betrug verurteilt.

«Wer sich des Armen erbarmet, der leihet dem Herrn», heisst es in der Bibel. Als zutiefst gläubiger Mensch betrachtete es der Mönch aus einem Zuger Kloster als seine christliche Pflicht, anderen zu helfen. Immer und immer wieder gab er einem Mechaniker Geld. Mal für eine Operation, mal für die Ausbildung seiner Tochter, mal, um Essen zu kaufen. Nach Jahren zeigte sich: Das waren alles Lügengeschichten. Der Pater wurde Opfer eines schamlosen Betrugs.

Der heute 43-jährige Beschuldigte besuchte den Geistlichen zwischen 2017 und 2020 regelmässig im Zuger Kloster. Er berichtete ihm von zahlreichen Notlagen und Tragödien, die sich in seinem Leben ereignet hätten. Damit traf er beim weit über 85-jährigen Mönch, der stets ans das Gute im Menschen glaubte, auf offene Ohren.

100'000 Franken in 27 Tranchen

Der alte Herr vertraute dem Kosovaren wie seinem Sohn. 27-mal gab er ihm über die Jahre Geld – bis schliesslich ein Betrag von mehr als 100'000 Franken zusammengekommen war. Nachdem seine Ersparnisse aufgebraucht waren, nahm der Pater selber bei Freunden und Bekannten Darlehen auf, um der Familie weiterhin helfen zu können.

Die Notlagen bestanden unter anderem im fehlenden Geld für die angeblich an Krebs erkrankte Ehefrau des Mechanikers. Auch für deren Beerdigung kam der Geistliche auf. Später ging es um die Finanzierung eines Spitalaufenhalts oder die Ausbildung der Tochter des Beschuldigten.

Betrug: Mechaniker fälschte die «Beweise» für die Notlagen

«Er wusste genau, wie er den Pater manipulieren und unter Druck setzen musste, damit dieser infolge seiner Gutmütigkeit und Hilfbereitschaft weitere Zahlungen tätigte», schreibt die Staatsanwaltschaft Zug in einem Strafbefehl, der seit Kurzem rechtskräftig ist.

Dem Geistlichen sei es nicht möglich gewesen, die Notlagen im Ausland auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zudem legte ihm der Mechaniker immer mal wieder gefälschte schriftliche «Beweise» dafür vor. Der Mönch selber wollte lange Zeit nicht glauben, dass er über den Tisch gezogen werden könnte. «Er vertraute dem Beschuldigten blind», so die Staatsanwaltschaft.

Warnungen seiner Vorgesetzten und der Caritas schlug der Pater in den Wind. Weil es sämtliche Warnsignale missachtete und die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen ausser Acht liess, geht die Staatsanwaltschaft von einer sogenannten Verletzung der Opfermitverantwortung aus. Das bedeutet, dass die Strafe für den Täter gemildert wird, weil das Opfer es ihm so leicht gemacht hat.

Eine letzte Chance

An sich hält die Staatsanwaltschaft für den Betrug eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen angemessen. Da der Mann aber weder über ein ausreichendes Einkommen oder Ersparnisse noch über einen festen Wohnsitz in der Schweiz verfügt, könnte diese ohnehin nicht vollzogen werden.

Das ist der Grund, weshalb der Mechaniker zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 180 Tagen verurteilt wird. Absitzen muss er diese, wenn er innerhalb von fünf Jahren rückfällig werden sollte. 69 Tage hat er allerdings bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig jeden Monat Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug vom 1. Dezember 2021

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Blatter Heinrich
    Blatter Heinrich, 13.01.2022, 18:20 Uhr

    Der liebe Gott wird es ihm vergelten.

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  • Profilfoto von Schlumpf78
    Schlumpf78, 13.01.2022, 17:16 Uhr

    Einige können anscheinend nichts anderes als andere betrügen. Würd mich nicht wundern wenn er das Sozialamt auch noch ausgenommen hat.

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  • Profilfoto von Thomas Aeberhard
    Thomas Aeberhard, 13.01.2022, 15:10 Uhr

    EIne bedingte Gedlstrafe für dieses straflohse Verhalten? Der hat sich in seiner Heimat eine Villa gebaut und lacht den ganzen Tag über die Schweiz. Dafür wird man hier dann eingebuchtet, wenn man auf der Autobahn ein 80-er Schild übersieht.

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    Justizia, 13.01.2022, 10:15 Uhr

    Ein Witz dieses Urteil. Aber Leute die wirkliche Hilfe brauchen, bekommen keine Hilfe.

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