Urteil des Kriminalgerichts Luzern

Baby in Schublade gesteckt: Vater muss ins Gefängnis

Ein Luzerner soll sein Baby in eine Schublade gesteckt haben – nun wurde der Vater dafür verurteilt.

Ein Luzerner hat sein Baby mehrfach in eine Schublade gesteckt, wenn es geschrien hat. Davon ist das Kriminalgericht Luzern überzeugt. Der Vater soll wegen versuchter schwerer Körperverletzung vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Wie kann man nur so etwas machen? Ein 30-jähriger Schweizer soll seine fünf Monate alte Tochter geschlagen, geschüttelt und gebissen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, der Vater habe das Baby zudem mehrfach in eine Schublade gelegt und diese zugestossen. Mehrere Minuten blieb das Kind ohne Luftzufuhr (zentralplus berichtete).

Hintergrund der Taten sollen Streitigkeiten mit der Lebenspartnerin gewesen sein. Die Familienkonstellation ist einigermassen speziell. Der Mann ist seit zehn Jahren verheiratet und hat mit seiner Ehefrau drei Kinder. Nebenbei hat er mit einer Geliebten ebenfalls eine Familie gegründet und drei weitere Kinder gezeugt. Die beiden Frauen wissen voneinander – und führen die Beziehung parallel.

Mutter wird ebenfalls verurteilt – weil sie nichts unternahm

Auch die Geliebte wurde von dem mehrfach vorbestraften Mann geschlagen – daran hat das Kriminalgericht keinen Zweifel. Weiter hat der Mann zugegeben, auf offener Strasse einen ihm Unbekannten mit einem Tischbein verprügelt zu haben, als dieser einen Konflikt schlichten wollte. Das Gericht verurteilt ihn deswegen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

Dies geht aus dem Urteilsdispositiv hervor, das heute veröffentlicht worden ist. Gleichzeitig verurteilt das Kriminalgericht auch die Mutter des Kindes – und zwar wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Der Vorwurf: Sie hätte das Baby vor dem gewalttätigen Vater schützen müssen. Sie wird zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.

Die Eltern schulden dem Kind zusammen 4000 Franken Genugtuung. Die beiden leben weiterhin als Paar zusammen. Die drei gemeinsamen Kinder wurden ihnen allerdings entzogen. Die Kleinen leben heute in einer Pflegefamilie. Der Beschuldigte verbringt weiterhin jeweils ein halbes Jahr in Spanien bei seiner Geliebten und den Rest des Jahres bei seiner Ehefrau und den drei gemeinsamen Kindern in der Schweiz.

Baby in der Schublade: War es wirklich der Vater?

Ans Licht kam der Fall, weil die Geliebte eines Nachts die gemeinsame Wohnung verliess und sich bei der Polizei meldete. Nachdem sie zunächst aussagte, sie und das Kind seien von dem Beschuldigten misshandelt worden, änderte sie in der Folge ihre Aussage mehrfach.

«Er hat das Kind nie in Gefahr versetzt und er wurde auch mir gegenüber nie gewalttätig», sagte sie zuletzt in ihrer eigenen Verhandlung vor dem Kriminalgericht, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Sie habe ihn damals angezeigt, weil sie hässig auf ihn gewesen sei. Er habe sie mit dem Kind alleine gelassen und sei stattdessen mit Kollegen losgezogen.

Die Frage, wie die Verletzungen des Kindes zu erklären sind, beantwortete sie nicht. Der Verteidiger des Mannes hatte in der Verhandlung die Vermutung geäussert, dass sie selbst es war, die das Kind misshandelt hatte. Diese Version hielten die Richter aber offensichtlich nicht für plausibel – auch wenn die detaillierte Begründung der Entscheide noch aussteht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können mittels Berufung ans Kantonsgericht weitergezogen werden.

Verwendete Quellen
  • Urteil 1Q6 20 121 vom 28. Januar 2022
  • Urteil 106 20 208 vom 28. Januar 2022
  • Artikel «Luzerner Zeitung» vom 28. Januar 2022
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