Neue Regeln ab 2021

Autofahren mit 17 Jahren: Zuger Fahrlehrer geben Gas

Die Autofahrer werden auch immer jünger. (Bild: Adobe Stock)

Ab 2021 können 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen machen. Da dies in der Öffentlichkeit bisher kaum thematisiert wurde, ist der Verband der Zuger Fahrlehrer nun aktiv geworden und hat eine Kampagne lanciert. Er nimmt auch die Eltern der Junglenker in die Pflicht.

In wenigen Wochen kann sich die jüngste Autofahrergeneration der Schweiz hinters Lenkrad setzen: Ab 2021 kann man bereits mit 17 Jahren den Lernfahrausweis erwerben.

Möglich macht das ein Bundesratsentscheid von Ende 2018. Damals wurde beschlossen, dass unter 20-Jährige neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen müssen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen.

Damit der Führerausweis trotzdem mit 18 Jahren erworben werden kann, hat der Bundesrat das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt. Diese neue Regelung tritt mit dem neuen Jahr in Kraft.

Kaum Informationen von Bund und Kanton

«Wir haben in den vergangenen Wochen viele Anfragen zum Lehrfahrausweis mit 17 bekommen», sagt Claudio Wiederkehr von der Zuger Sektion des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes (SFV) auf Anfrage. «Da von Bund und Kanton bisher nur sehr wenige Informationen in der Öffentlichkeit verbreitet werden, haben wir uns entschlossen, das Thema aufzunehmen.»

Konkret wurde in Zug eine Informationskampagne mit dem Titel «Fahren mit 17?» lanciert. Sie soll potenzielle Junglenker besser über die Regelung informieren und Empfehlungen zur Umsetzung dieser einjährigen Lernphase abgeben.

«Schlechte Angewohnheiten im Fahrunterricht wieder auszubügeln, ist zeitintensiv und aufwändig.»

Claudio Wiederkehr, Fahrlehrerverband

Wiederkehr sieht durchaus Potenzial in der Tatsache, dass neu bereits 17-Jährige – natürlich in Begleitung eines Fahrlehrers oder einer privaten Begleitperson – auf der Strasse unterwegs sein können. «Grundsätzlich ist jede Minute hinter dem Steuer ein Gewinn in Sachen Erfahrung. Wir pflegen zu sagen, dass man ab 100’000 gefahrenen Kilometern ein sicherer Autofahrer ist. Umso früher ein Lenker diese Erfahrungen macht, desto schneller ist er sicher unterwegs.»

Fahrlehrer nehmen Eltern in die Pflicht

In dieser Hinsicht befürwortet Wiederkehr auch generell das nun obligatorische «Trainingsjahr». Wichtig sei aber die aktive Rolle der Begleitpersonen: «Es ist natürlich zentral, dass diese den noch sehr jungen Lernfahrern die richtigen Automatismen vermitteln. Schlechte Angewohnheiten im Fahrunterricht wieder auszubügeln, ist nämlich zeitintensiv und aufwändig.»

Die Zuger Fahrlehrer empfehlen deshalb einen Mix aus privaten Fahrten und solchen mit dem Profi: «Eine Kombination von regelmässigen Fahrstunden und begleiteten Fahrten wäre am zielführendsten für die Lernenden.»

Wiederkehr verweist aber auch auf die Tatsache, dass die Schweiz keine obligatorischen Fahrstunden kennt. In Deutschland beispielsweise müsse man eine fixe Anzahl Stunden auf der Autobahn oder bei Dunkelheit gefahren sein, um an der praktischen Fahrprüfung überhaupt antreten zu dürfen. «Bei uns gab es in der Vergangenheit politische Entscheide dagegen, weshalb wir als Fahrlehrer lediglich diese Empfehlungen abgeben können.» Wiederkehr betont jedoch die Wichtigkeit von Fahrten unter Aufsicht eines Fahrlehrers mit entsprechendem eidgenössischem Fachausweis.

Risikogruppe Junglenker

Klar ist, dass das Ziel des Bundes ebenfalls in Richtung zusätzlicher Erfahrung geht: «Je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto kleiner ist danach das Unfallrisiko», heisst es in der Mitteilung des Bundesamtes für Strassen, welche die Gesetzesänderung ankündigte.

Das erhöhte Unfallrisiko bei Junglenkern ist ein Dauerthema der Verkehrspolitik. Die nationale Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) wies kürzlich aus, dass das Risiko einer schweren oder tödlichen Verletzung bei den 18- bis 24-jährigen Lenkern rund 2,5-mal so hoch sei wie bei den 25- bis 64-Jährigen. Die mangelnde Erfahrung sei zwar nicht die einzige Erklärung für das erhöhte Risiko, aber eine zentrale, hält das BFU fest.

Allerdings hat sich die Zahl der schwerverletzten Junglenker in den vergangenen zehn Jahren halbiert, wie ein Blick auf die Zahlen der BFU zeigt:

Lernfahrausweis gibts erst am Geburtstag

Für Personen mit Jahrgang 2003 – die also im laufenden Jahr 17 Jahre alt werden oder geworden sind – gilt nun Folgendes: Ab dem 1. Januar können sie das Gesuch für den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt einreichen. Dem Gesuch muss zudem die Bestätigung des Nothelferkurses und des Augentests beigelegt werden. Danach kann die Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt absolviert werden.

Sobald diese bestanden ist, hat man den Lernfahrausweis ab 17 Jahren in den Händen, frühestens aber an seinem 17. Geburtstag. Die praktische Fahrprüfung kann dann frühestens ab dem 18. Geburtstag absolviert werden. Wie gehabt wird der unbefristete Führerausweis erst nach drei Jahren ausgestellt. Mehr Infos dazu findest du hier.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Sun43
    Sun43, 24.04.2021, 22:52 Uhr

    Wow, das ist ja cool, wenn man bereits mit 17 die Autofahrschule besuche darf. Noch toller wäre es, wenn es in der ganzen Schweiz umgesetzt werden würde. 😀

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  • Profilfoto von verkehrskundeunterricht
    verkehrskundeunterricht, 31.12.2020, 15:52 Uhr

    Das hört sich aber mal interessant an, direkt zum Anfang des neuen Jahres 😀 Mal sehen wieviele Junge Fahrer im Verkehrskundeunterricht sitzen werden 😀 VG

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  • Profilfoto von fahrschule-bern
    fahrschule-bern, 31.12.2020, 14:00 Uhr

    Super Beitrag und tolle Neuigkeiten 😀 Da kann man direkt in der Fahrschule vorbeischauen sobald man 17 ist 🙂 Viele Grüsse

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