Anwältin verursacht Karambolage in Baar

Am Steuer geniest: Das kostet 300 Franken Busse

Beim Niesen schliesst der Mensch die Augen – was im Strassenverkehr äusserst gefährlich werden kann. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Hatschi – und schon war es passiert. Eine 31-jährige Frau hat im Juni wegen eines Niesanfalls einen Autounfall verursacht. Nun hat die Zuger Staatsanwaltschaft sie verurteilt.

Klar, am Steuer darf man nicht telefonieren. Auch sollte man keine Whatsapp-Nachrichten schreiben, nicht essen, rauchen, Nägel feilen, Nasebohren und was den Menschen vielleicht sonst noch so einfällt. Aber niesen? Ja, auch das sollte man lassen, wie ein Fall der Zuger Staatsanwaltschaft zeigt.

Die junge Anwältin war im Juni am späten Nachmittag auf der Nordstrasse von Zug in Richtung Baar unterwegs. Der Verkehr stockte leicht – wie so oft auf dieser Strecke. Vielleicht hatte der warme Sommerwind einige Pollen ins Auto getragen, jedenfalls musste die 31-Jährige vor dem Kreisel Unterfeld zwei- bis dreimal hintereinander stark niesen.

Das Ergebnis war verheerend. Aufgrund der Niesattacke konnte die Frau für kurze Zeit nichts mehr sehen. Sie nahm zwar den Fuss von Gaspedal, realisierte aber nicht rechtzeitig, dass sich nach der Ausfahrt aus dem Kreisel ein Rückstau gebildet hatte.

Sachschaden von 25'000 Franken

Als die Frau dies erkannte, trat sie voll auf die Bremse. Doch es war zu spät. Ihr Wagen prallte in den davor stehenden – und dieser wiederum wurde an das Auto vor ihm gestossen. Insgesamt wurden vier Fahrzeuge zusammengeschoben. Der entstandene Sachschaden belief sich auf 25'000 Franken, wie die Zuger Polizei damals mitteilte.

Die Fahrerin erlitt eine Verspannung im Nacken- und Schulterbereich – ansonsten kamen alle Beteiligten mit dem Schrecken davon. Wie aus dem nun rechtskräftig gewordenen Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft hervorgeht, muss die Anwältin eine Busse von 300 Franken sowie 450 Franken Untersuchungskosten bezahlen.

Niesen ist ein natürlicher Reflex, der sich kaum unterdrücken lässt. Wer an Heuschnupfen leidet, ist im Frühling und Sommer besonders davon betroffen. Was also kann man tun, um einen solchen Unfall zu verhindern? Die Helvetia-Versicherung hat dazu vor einiger Zeit die folgenden Tipps zusammengefasst.

  • Fenster schliessen: Ganz simpel, sehr effektiv! Einfach die Fenster schliessen, um den direkten Kontakt mit Pollen zu vermeiden. Wenn es bei Sonnenschein warm im Auto wird, lieber die Klimaanlage einschalten.
  • Pollenfilter: Jeder Allergiker sollte seinen normalen Filter im Auto gegen einen Pollenfilter austauschen. Ein Wechsel ist jedes Jahr oder spätestens alle 15'000 Kilometer nötig.
  • Innenraum regelmässig reinigen: Nicht nur Pollen, sondern auch Schmutz und Staub können eine Niesattacke auslösen. Regelmässiges Reinigen des Wagens ist für Allergiker deshalb essenziell. Vor allem Polster, Ablagen und Teppiche. Dort sammelt sich Feuchtigkeit und somit auch Staubpartikel und Schimmelsporen. Diese locken Milben an, deren Kot Allergien auslöst. Deswegen ist es ratsam, den Staubsauger gründlich einzusetzen.
  • Medikamente: In der Pollenflugsaison ist für Betroffene schwerer Allergien vor allem die regelmässige Einnahme von Medikamenten wichtig. Die Nebenwirkungen müssen dabei unbedingt beachtet werden: Bewirken die Tropfen oder Tabletten Müdigkeit oder andere Effekte, welche die Fahrtüchtigkeit einschränken, sollte man sich beim Hausarzt über andere Medikamente informieren.
  • Auto stehen lassen: Ist der Pollenflug zu stark, sollte ein Fahrer ohne Allergie das Steuer übernehmen. Im Zweifelsfall: lieber das Auto stehen lassen!
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4 Kommentare
  • Profilfoto von Monika
    Monika, 24.12.2019, 14:11 Uhr

    Ich bin nicht Allergikerin, musste aber schon oft zwei bis dreimal niessen . Darf ich jetzt nicht mehr Autofahren?
    Also irgendwie finde ich diese Strafe ungerecht. Aber eine Juristin weiß sicher, wie sie sich wehren kann. Und trotzdem muss sie zahlen, na dann hoffe ich, dass ich diesen Winter nie erkältet bin, sonst muss ich mit einer Busse rechnen oder Bus fahren!

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  • Profilfoto von Tino
    Tino, 20.12.2019, 03:24 Uhr

    Ganz schön teuer 300 Busse! Was kostet ein Bus?
    Oder ist eine Buße gemeint?

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    • Profilfoto von Martin Sauerbruch
      Martin Sauerbruch, 21.12.2019, 17:36 Uhr

      Der Schweizer Standard kennt kein ß, somit stellen in der Schweiz (und Lichtenstein) die Busse als Strafe (Singular) und als Transportmittel (Plural) ein Homonym dar.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 18.12.2019, 18:12 Uhr

    Es wird immer unglaublicher, was sich unser Staat erlaubt. Wusste schon, das unsere Justiz formalistisch denkt und keine Ahnung von der Realität hat, wusste ich schon vorher aber das hier ist derart weit weg von gut und Böse, das es selbst mich erstaunt. Einfach unglaublich

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