Kanton und Gemeinden zahlen nichts

zentralplus plus Als Verdingkind missbraucht: Luzernerin fordert Gerechtigkeit

Die junge Theresa Rohr-Steinmann (zweite von rechts, unten) im Kreise ihrer Geschwister. Wenig später wurden die Kinder getrennt und verdingt. (Bild: zvg)

Die Luzernerin Theresa Rohr-Steinmann wurde als Kind verdingt. Der Bund hat dieses Unrecht anerkannt und zahlt einen Solidaritätsbeitrag. Kanton und Gemeinden leisten keine Entschädigung – obwohl sie hauptschuldig sind.

«Du bisch so nömme tragbar» oder «Du gosch jetzt go schaffe, Meitschi, du hesch gnue choschtet»: Mit Sätzen wie diesen ist die inzwischen 78-jährige Theresa Rohr-Steinmann aufgewachsen. Sie ist eines von vielen Opfern sogenannter fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen in der Schweiz.

Menschen kamen ohne ihr Einverständnis in Heime, junge Frauen mussten zwangsweise ihr Kind abtreiben oder sich sterilisieren lassen. Arme und alleinerziehende Eltern mussten behördlich verordnet ihre Kinder abgeben. Oftmals wurden sie als sogenannte Verdingkinder auf Bauernhöfen und Handwerksbetrieben zur Arbeit gezwungen, erhielten dafür aber keinen Franken. In Kinderheimen, «Erziehungsanstalten» oder bei behördlich zugewiesenen Pflegefamilien erlebten viele körperliche und psychische Gewalt, auch sexuellen Missbrauch. Dieses Unrecht hat die Schweiz gesetzlich anerkannt und zahlt den Opfern seit der Wiedergutmachungsinitiative von 2016 einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken.

Doch mehr als ein Dutzend Opfer dieser Behördenmassnahmen, darunter auch Theresa Rohr-Steinmann, kritisieren ein neues Unrecht.

Weiterlesen, sonst verpasst du:

  • was die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen kritisieren
  • was Theresa Rohr-Steinmann erdulden musste und wie es ihr heute geht
  • wie die Luzerner Politik auf ihre Forderungen reagiert
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