So entkommst du den Warteschlangen

Alles, was du zum Booster in Luzern wissen musst

Personen, die sich innerhalb der letzten vier Monate «geboostert» haben, sind von der 2G-plus-Regel ausgenommen. (Bild: AURA/KTLU)

Wer? Wo? Wann? Wie? Spätestens seit vergangener Woche sind rund um die Booster-Impfung zahlreiche Fragen aufgetaucht. zentralplus sagt dir, was du zur Auffrisch-Impfung in Luzern wissen musst.

Bundesrat Alain Berset trat am vergangenen Freitag vor die Medien und verkündete verschärfte Corona-Massnahmen (zentralplus berichtete). Im allgemeinen Trubel rund um die neuen Bestimmungen ging beinahe unter, dass man neu bereits vier Monate nach der zweiten Impfung zur Booster-Impfung zugelassen ist.

Die Erkenntnis sickerte aber nach und nach zur Bevölkerung durch. Nicht zuletzt dürfte die neue 2G-plus-Regel für Innenräume dazu geführt haben, dass die Nachfrage nach der Auffrisch-Impfung innert Tagen explodiert ist. zentralplus hat sich durch das Dickicht aus Regeln und Empfehlungen zur Booster-Impfung gekämpft, um dir die wichtigsten Fragen dazu zu beantworten.

Was bringt mir die Booster-Impfung?

Fachsprachlich wird die Booster-Impfung als Auffrisch-Impfung bezeichnet. Sie dient also dazu, den Impfschutz zu erhöhen. Dieser nimmt im zeitlichen Verlauf nach der Zweitimpfung nämlich ab. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt, dass insbesondere der Impfschutz der Pfizer-Impfung nach einigen Monaten abnimmt. Gemäss BAG schützt die Impfung nach sechs Monaten nur noch zu 50 Prozent vor einer Infektion. Das heisst: Sechs Monate nach der Impfung ist das Risiko, sich zu infizieren, noch halb so gross im Vergleich zu einer ungeimpften Person.

Erste Studien zur Booster-Impfung zeigen, dass diese den ursprünglichen Impfschutz wiederherstellt. Zwei bis drei Wochen nach der Auffrisch-Impfung beträgt der Schutz vor einer Infektion wieder rund 95 Prozent. Darum empfiehlt das BAG insbesondere älteren Personen und solchen, die aufgrund einer Vorerkrankung einer Risiko-Gruppe angehören, die Auffrisch-Impfung. Das BAG empfiehlt diese auch für Personen unter 65 Jahren, da sie den Schutz vor Infektionen und milden Krankheitsverläufen stärkt. Zusätzlich trägt sie dazu bei, die Ausbreitung des Corona-Virus zu reduzieren.

Zudem profitierst du ganz konkret von der Booster-Impfung: Personen, die sich innerhalb der letzten vier Monate «geboostert» haben, sind von der 2G-plus-Regel ausgenommen. Sie können also ohne vorgängigen Covid-Test ins Hallenbad oder zum Feierabend-Bier in eine Bar.

Bin ich zur Booster-Impfung zugelassen?

Zur Auffrisch-Impfung sind alle Personen zugelassen, die älter als 16 Jahre sind. Das Datum der zweiten Impfung muss mindestens vier Monate zurückliegen. Für 16- bis 18-Jährige gilt die Zulassung nur für den Pfizer-Impfstoff. Die Zulassungbehörde Swissmedic hat die Moderna-Impfung erst für über 18-Jährige zugelassen. Für die Auffrisch-Impfung mit dem Janssen-Impfstoff besteht noch gar keine Zulassung durch Swissmedic.

Welche Booster-Impfung wird mir empfohlen?

Das BAG empfiehlt, sich mit dem Impfstoff «boostern» zu lassen, der bei der ersten und zweiten Impfung verwendet wurde. Studien weisen darauf hin, dass auch eine Mischung der Impfstoffe kein Problem darstellt. Aber: Eine solche erfolgt ausserhalb der Zulassung von Swissmedic. Es handelt sich dabei nämlich um einen sogenannten «Off-Label-Use». In diesem Fall tragen die Ärztinnen die Verantwortung und sind verpflichtet, die Impfwilligen über den Off-Label-Use aufzuklären sowie Risiken und Nebenwirkungen anzusprechen.

Anders sieht die Situation bei unter 30-Jährigen aus. Ihnen empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit die Booster-Impfung mit dem Pfizer-Impfstoff. Dies gilt unabhängig davon, mit welchem Impfstoff bei der ersten und zweiten Impfung geimpft wurde.

Grund für diese Bestimmung ist ein höheres Gesundheitsrisiko der Moderna-Impfung für junge Personen sowie für schwangere Frauen. So ist es bei der Auffrisch-Impfung mit Moderna wahrscheinlicher, dass eine Herzmuskelentzündung als Nebenwirkung auftritt. Das Risiko ist insbesondere bei jungen Männern erhöht.

Diese Empfehlung gilt analog zur Erst- und Zweitimpfung. Auch da ist das Risiko einer Herzmuskelentzündung als Nebenwirkung der Impfung mit Moderna bei jungen Personen erhöht. Es handelt sich aber um eine äusserst seltene Nebenwirkung. Die Deutsche Herzstiftung zählt auf 100'000 Impfungen fünf Fälle, in denen nach der Impfung mit Pfizer bei unter 30-Jährigen diese Nebenwirkung aufgetreten ist. Bei der Moderna-Impfung sind es mit elf Fällen rund doppelt so viele – in absoluten Zahlen aber nach wie vor wenige Fälle. Allerdings erfolgt trotz dieser Empfehlung auch bei jungen Personen die Misch-Impfung als «Off-Label-Use».

Wo erhalte ich die Booster-Impfung?

Im Kanton Luzern ist die Booster-Impfung an folgenden Orten erhältlich:

  • Kantonale Impfzentren in Luzern und Willsau: Hier ist eine Impfung nur mit Voranmeldung möglich. Die beiden Impfzenter bleiben über die Festtage sowie von Silvester bis zum 2. Januar 2022 geschlossen.
  • Luzerner Kantonsspital (Luks): Das Luks bietet an drei Standorten in Luzern, Sursee und Wolhusen Auffrisch-Impfungen an. Auch dort gibt es nur auf Voranmeldung den gewünschten Piks. Das Impfzentrum am Luks ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen und hat ab dem 3. Januar wieder offen (zentralplus berichtete).
  • Apotheken: Verschiedene Apotheken bieten ebenfalls eine Auffrisch-Impfung an. Eine Liste der Apotheken findest du hier.

Ein Blick auf die Terminliste zeigt jedoch, dass die Booster-Impfung nur noch an vereinzelten Tagen möglich ist. Dies bestätigt auch die kantonale Gesundheitsdirektion.

Kann ich mich auch ohne Voranmeldung spontan «boostern» lassen?

Ja, im Kanton Luzern gibt es drei Möglichkeiten für Booster-Impfungen. Allerdings ist an diesen Standorten mit längeren Wartezeiten zu rechnen, wie zum Beispiel am Wochenende vor dem Impfschiff in Luzern.

  • Beim Impfschiff vor dem KKL in Luzern: Dieses ist von Montag bis Sonntag von 9 Uhr bis 20 Uhr durchgehend geöffnet. Einzig am 24. und 25. Dezember sowie am 1. und 2. Januar 2022 hat das Impfschiff geschlossen.
  • Beim kantonalen Impftruck: Dieser steht vom 3. bis 10. Januar in Escholzmatt. Danach fährt der Truck weiter und hält vom 17. bis 24. Januar in Schüpfheim.
  • Dezentrale Impfstandorte: Vom 20. bis 23. Dezember können sich Impfwillige in Meggen auf dem Dorfplatz sowie in Hitzkirch bei der Polizeischule impfen lassen. Vom 3. bis 29. Januar betreibt der Kanton zwei weitere dezentrale Impfstandorte in der Mall of Switzerland in Ebikon sowie in Reiden vor dem Hotel Sonne.
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Am Wochenende hatte es eine lange Warteschlange vor dem Impfschiff in Luzern. (Bild: ida)

Wo gibt es welchen Impfstoff?

Diese Übersicht zeigt dir, wo im Kanton Luzern mit welchem Impfstoff geimpft wird.

(Bild: Kanton Luzern)

Muss ich nach der Booster-Impfung mit Nebenwirkungen rechnen?

Auch die Booster-Impfung kann zu Nebenwirkungen führen. Die häufigsten sind Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen sowie Schüttelfrost. Studien zeigen allerdings, dass diese Nebenwirkungen tendenziell weniger häufig auftreten, als nach der 2. Impfung. Deutliche Unterschiede zwischen der Pfizer- und der Moderna-Impfung gibt es hier nicht.

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