Urteil gegen Luzerner Bordellbetreiberin

22 Monate für Menschenhandel

Am Geissensteinring betrieb die 45-jährige Ungarin ihr Bordell.

Zwei minderjährige Frauen wurden in Luzern während Monaten gegen ihren Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen. Nun liegt das Urteil des Kriminalgerichtes gegen die Haupttäterin vor. Die Verteidigerin erwägt, in die Berufung zu gehen.

Die Taten ereigneten sich von 2008 bis 2010. Involviert waren ein ehemaliger Polizist, seine Ehefrau als Bordellbetreiberin und ihr damals noch minderjähriger Sohn. Ihnen wurde zur Last gelegt, zwei 17-jährige Frauen aus Ungarn und Slowenien während Monaten festgehalten und zur Prostitution gezwungen zu haben (zentral+ berichtete). Ebenfalls sollen drei Zuhälter involviert gewesen sein.

Während die anderen Familienmitglieder bereits rechtskräftig verurteilt worden sind, musste sich die Haupttäterin erst fünf Jahre nach der Tat vor Gericht verantworten. Dieses verhängte gegen die 45-jährige Ungarin nun eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen qualifiziertem Menschenhandel, der mehrfachen Förderung der Prostitution sowie wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz. Ebenfalls wird sie mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen bestraft.

Strafmass in der Mitte der Anträge

Forderte der Ankläger noch eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, so liegt das Strafmass nun ziemlich genau in der Mitte zwischen den Anträgen der beiden Parteien. Dies weil die Bordellbetreiberin vom Vorwurf der Freiheitsberaubung sowie in einigen Fällen auch von der mehrfachen Förderung der Prostitution und des Menschenhandels freigesprochen wurde. Ebenfalls machte die amtliche Verteidigerin in ihrem Plädoyer einen Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot geltend.

Den beiden Opfern, von denen eines verschollen ist und das andere bis heute in der Region Luzern lebt, hat sie Genugtuungen in Höhe von 10’000 und 8’000 Franken zu bezahlen. Nachdem die Ungarin bereits in einem anderen Fall wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz verurteilt wurde, hat das Gericht hier den bedingten Vollzug wiederrufen. Somit wird die im Jahr 2009 ausgesprochene Geldstrafe von 600 Franken vollzogen.

Wie Rechtsanwältin Rita Gettkowski gegenüber zentral+ erklärte, wolle man nun erst einmal das schriftliche Urteil abwarten. «Wir können uns aber vorstellen, in die Berufung zu gehen», so die Pflichtverteidigerin.

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