Gerichtsurteil zum Albert-Anker-Haus
Der Kanton Bern muss nochmals prüfen, ob das Albert-Anker-Haus in Ins wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds erhalten soll. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Trägerschaft teilweise gutgeheissen. Die Stiftung Albert-Anker-Haus wehrte sich vor Gericht dagegen, dass der Kanton eine regelmässige Unterstützung aus dem Lotteriefonds versagt hatte. Die Behörden hatten argumentiert, dem Haus komme als «Künstlerhaus» zwar eine grosse Bedeutung zu, die hohen Anforderungen an ein Baudenkmal erfülle es aber nicht. Dies sieht das bernische Verwaltungsgericht anders, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht.
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