Im April startet Prozess am Zuger Strafgericht

Gerichtstermin für Jolanda Spiess-Hegglin steht fest

Am 17. April muss die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Zuger Strafgericht erscheinen. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Verhandlung in Zürich.

Der Termin ist am Mittwoch kommuniziert worden, Spiess-Hegglin ist wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung angeklagt (zentralplus berichtete). Dies schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Details aus der Anklageschrift wurden vor Prozessbeginn nicht publik gemacht.

Das Gericht muss entscheiden, ob Spiess-Hegglin ihren Amtskollegen Markus Hürlimann (SVP) «wider besseren Wissens» eines Verbrechens beschuldigt hat. Der Zuger Prozess hat Auswirkungen auf eine Verhandlung am Zürcher Obergericht. Die Zürcher Richter wollen das Resultat der Zuger Verhandlung abwarten, bevor der Prozess gegen «Weltwoche»-Autor Philipp Gut startet.

Auslöser für den Prozess war ein «Weltwoche»-Artikel vom September 2015. Darin arbeitete Autor Philipp Gut die Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin und ihren damaligen Ratskollegen Markus Hürlimann auf, bei der K.O.-Tropfen im Spiel gewesen sein sollen.

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