Gericht nimmt Influencer an die Leine
Influencerinnen und Influencer müssen klar kennzeichnen, wenn sie für ein Produkt werben. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden. Die Regel gilt aber nur, wenn für die Werbung Geld fliesst. Weisen Influencer auf ein Produkt hin, ohne dass eine Gegenleistung vorhanden ist, braucht es keinen Werbehinweis. Konkret ging es um eine Influencerin, die für Konfitüre warb, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Eine andere Frau, die für ein Stofftier warb und kein Geld erhielt, darf dies weiter tun. In der Schweiz ist Schleichwerbung grundsätzlich verboten. Es braucht allerdings eine Zivilklage, um einen Verstoss zu ahnden.
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