Gericht akzeptiert Corona-Beschwerde

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde einer Privatperson gegen die Covid-Verfügung der Kantonsverwaltung gutgeheissen. Die Beschwerde richtete sich gegen die im Juli erlassene Allgemeinverfügung. Diese enthält etwa eine Obergrenze von 100 Personen in Restaurants und privaten und öffentlichen Veranstaltungen. Laut Urteil handelt es sich bei der Anordnung nicht um eine Allgemeinverfügung, sondern um einen Erlass. Für einen solchen fehle der Verwaltung aber die Kompetenz, die Anordnung sei aufzuheben. Zuständig sei die Kantonsregierung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle:swisstxt
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