50 Taxi-Plätze wurden erstmals ausgeschrieben

Gerangel um Luzerner Taxibewilligungen ist neu geregelt

Haben insbesondere am Wochenende alle Hände voll zu tun: Die Taxis am Bahnhof Luzern. (Bild: cha)

Erstmals wurden in Luzern die Standplätze für Taxis ausgeschrieben – ein schweizweites Novum. 120 Bewerbungen für 100 Bewilligungen sind eingegangen. Nun hat die Stadt entschieden, wer ab 2018 zum Handkuss kommt. Einige Bisherige gehen leer aus.

In der Stadt Luzern gibt es auf öffentlichem Grund rund 50 Taxi-Standplätze – der grösste und wichtigste steht mit elf Plätzen vor dem Bahnhof. Taxifahrer, die auf einem der 50 Plätze auf Kundschaft warten wollen, benötigen eine gebührenpflichtige Bewilligung der Stadt.

Als erste Stadt der Schweiz hat Luzern die Standplätze für Taxis ausgeschrieben – so will es das neue Reglement über das Taxiwesen. Nun ist bekannt, welche Taxiunternehmen ab 1. Januar 2018 die Standplätze nutzen dürfen.

Für die 50 Standplätze vergibt die Stadt maximal 100 Taxi-Betriebsbewilligungen, gleich viele wie bisher. An der ersten Ausschreibung für die Jahre 2018 bis 2022 haben 120 Bewerber – Private wie Firmen – teilgenommen. 10 Taxifirmen und 40 unabhängige Taxifahrer hätten höhere Punktezahlen erreicht als die anderen Mitbewerber und somit den Zuschlag erhalten, teilt die Stadt Luzern mit.

Die Bewerber haben diesen Mittwoch schriftlich den Entscheid der Stadt erhalten, öffentlich ist die Vergabe jedoch nicht. Taxifirmen erhalten gemäss Reglement neu maximal nur noch die Hälfte aller ausgeschriebenen 100 Bewilligungen und pro Unternehmen maximal 8 Plätze.

Winterthur zeigt Brisanz der neuen Regelung

Anfang Februar wurde in Winterthur ein Taxigesetz, welches stark an das der Stadt Luzern erinnert, vom Verwaltungsgericht versenkt. Der Winterthurer Stadtrat wollte die öffentlichen Standplätze allen Taxi-Unternehmen zugänglich machen und da der Platz beschränkt ist, führte man eine begrenzte Zahl von Konzessionen ein. Das Gericht befand, dies sei ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der Stadtrat musste die alte Taxiverordnung in Kraft lassen.

Sauberkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit wird belohnt

Doch wie ist die Stadt vorgegangen bei der Beurteilung der Gesuche? Sie hat Punkte anhand eines Kriterienkatalogs verteilt. Hohe Bedeutung wurde dem Qualitätsaspekt beigemessen. Wer sich am Qualitäts-Programm von Schweiz Tourismus beteiligt, erhält zusätzliche Punkte. Ausschlaggebend dafür seien Sauberkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Pluspunkte gibt es auch für bargeldloses Bezahlen und für umweltschonende Autos.

Bei der Ausschreibung gingen einige bisherige Bewilligungsinhaber leer aus, weil sie nicht mehr ausreichend Punkte erzielten. Das heisst aber nicht, dass sie nicht mehr fahren dürfen. Allerdings dürfen diese ab 2018 nicht mehr die öffentlichen Standplätzen der Stadt Luzern nutzen.

Weil Luzern als erste Schweizer Stadt Taxibewilligungen öffentlich ausschreibt, gibt es noch keine Erfahrungswerte. «Wir haben Neuland betreten und sind überzeugt, mit dieser Ausschreibung die Qualität der Taxidienstleistungen erhöhen zu können. Profitieren sollen die Kunden», wird Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen, in der Mitteilung zitiert.

Taxifahren ist grundsätzlich eine sichere Angelegenheit.

Um eine Taxi ist jeder froh in der Nacht, doch welche dürfen die Plätze benützen?

(Bild: zvg)

Das neue Taxireglement wurde im September 2014 vom Grossen Stadtrat verabschiedet und trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Das alte Reglement verstiess in verschiedener Hinsicht gegen höherrangiges Recht wie beispielsweise die Wirtschaftsfreiheit (Gleichbehandlung der Mitbewerber) und die Binnenmarktgesetzgebung (freier Marktzugang).

Das Resultat: Eingesessene Taxiunternehmen wurden bevorzugt, neue Anbieter diskriminiert. Gegen das neue Reglement haben etablierte Luzerner Taxiunternehmen Beschwerde eingereicht. Das Kantonsgericht hat diese Mitte 2015 abgewiesen.

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