Das Initiativkomitee «Lebendiges Inseli statt Blechlawine» hat innert der Sammlungsfrist 997 Unterschriften eingereicht. Die Initiative ist somit zustande gekommen.
Genügend Unterschriften für lebendiges Inseli
Von den gesammelten Unterschriften sind 868 gültig und 129 ungültig. Das Zustandekommen einer Initiative erfordert die gültigen Unterschriften von 800 Stimmberechtigten − das Komitee hat es somit geschafft.
Weiteres Vorgehen
Der Stadtrat überweist eine zustande gekommene Initiative innert zwölf Monaten seit Einreichung mit seinem Bericht und Antrag dem Grossen Stadtrat. Der Grosse Stadtrat nimmt innert sechs Monaten seit Überweisung mit einem Beschluss zur Gemeindeinitiative wie folgt Stellung:
- Erweist sich die Initiative als rechtswidrig oder eindeutig undurchführbar, erklärt er sie als ganz oder teilweise ungültig.
- Soweit die Initiative gültig ist, kann er sie annehmen oder ablehnen.
Stimmt der Grosse Stadtrat einer Initiative zu, die, wie vorliegend der Fall, in Form der Anre-gung eingereicht worden ist, erlässt er einen referendumspflichtigen Beschluss im Sinne des Initiativbegehrens. Er kann die Initiative auch mit einer Annahmeempfehlung zur Abstimmung bringen.
Lehnt der Grosse Stadtrat eine Initiative ab, unterliegt sie der Volksabstimmung. Der Grosse Stadtrat kann gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur wahlweisen Abstimmung bringen, der für den gleichen Gegenstand eine abweichende Regelung enthält.
Ja
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