Gemeinderat will Stirnrüti im Baurecht abgeben

Aufgrund der Anordnung der Gebäude auf einer Linie soll ein Grossteil der heutigen Grünzone erhalten bleiben und sich zur Naherholung anbieten. Die Naturschutzzone würde unangetastet bleiben. (Visualisierung: GKS Architekten AG, Luzern)

Nach dem knappen Nein an der Urne zum Baulandverkauf auf der Stirnrüti hat der Gemeinderat verschiedene Optionen geprüft. Er schlägt die Abgabe des Grundstücks im Baurecht vor. Damit würde die Parzelle im Besitze der Gemeinde bleiben. Diese nachhaltige Variante bringe Horw neuen Wohnraum und langfristig einen kontinuierlichen Ertrag durch Baurechtszinsen, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. Insgesamt sollen 60 Wohnungen entstehen.

Der Gemeinderat hat fünf verschiedene Varianten geprüft, wie die gemeindeeigene Parzelle auf der Stirnrüti in Zukunft genutzt werden könnte. Nach ausführlicher Diskussion schlägt er jetzt die Abgabe der Parzelle im Baurecht vor. Damit würde die Parzelle im Besitze der Gemeinde bleiben. Dies sei aus Sicht des Gemeinderats ein optimaler Kompromiss zwischen Status Quo und Verkauf, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde. Für die Baurechtsdauer würde Horw einen Baurechtszins erhalten. Diese nachhaltige Variante bringe der Gemeinde langfristig einen kontinuierlich steigenden Ertrag. 


Beim vorliegenden Projekt erhält das Stirnrüti-Quartier einen direkten neuen Fussweg ins Dorfzentrum. Der Standort für den Kindergarten wird langfristig gesichert. Der Unterricht findet in Zukunft in grosszügigen und modernen Räumlichkeiten statt. Kindergartenweg und Autozufahrt werden zur Sicherheit der Kinder getrennt geführt.

Gemeindebevölkerung ist gespalten

Die Luzerner GKS Architekten haben den Wettbewerb für die Überbauung auf dem Stirnrüti-Areal gewonnen. Das Projekt sieht vor, in fünf Gebäuden rund 60 Eigentumswohnungen zu errichten. Vier Gebäude würden auf dem privaten Grundstück der Alfred Müller AG stehen und eines auf der Parzelle der Gemeinde Horw, wo 15 Wohnungen und die neuen Räumlichkeiten für den Kindergarten integriert würden.

Falls die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führen, möchte der Gemeinderat die eigene Parzelle im Baurecht an die Firma Alfred Müller AG abgeben und auf eine erneute Ausschreibung verzichten. So könnte die gesamte Überbauung Stirnrüti vom gleichen Bauherr realisiert werden, was baulogistisch für alle Beteiligten und die Anwohner von Vorteil wäre. Falls das Ergebnis nicht den Vorstellungen der Gemeinde entsprechen würde, müsste die Parzelle öffentlich ausgeschrieben werden. Das Grundstück war 2012 zum Verkauf ausgeschrieben. Die Alfred Müller AG war damals als Siegerin mit dem höchsten Angebot hervorgegangen. Als nächstes wird nun der Einwohnerrat das Geschäft an der Sitzung vom 22. Mai beraten.

Im September 2012 hatten die Stimmberechtigten einen Verkauf des Baulands auf der Stirnrüti mit 19 Stimmen Unterschied äusserst knapp abgelehnt. Um mehr über die Gründe der knappen Ablehnung zu erfahren, beauftragte der Gemeinderat ein Meinungsforschungsinstitut, eine repräsentative Umfrage bei 400 Einwohnern durchzuführen. Die Umfrage zeigte erneut, wie knapp die Mehrheiten und wie unterschiedlich die Meinungen zu den verschiedenen Varianten sind.

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