Gemeinde will sich finanziell beteiligen

Gemeinderat Cham treibt Kantonsschule Ennetsee voran

45 Prozent weniger Geld für Internet-Technologie: Die Kantonsschule Zug.

(Bild: zvg)

Der Gemeinderat Cham macht bei der künftigen Kantonsschule Ennetsee vorwärts. Aufgrund der wirtschaftlichen und bildungspolitischen Bedeutung einer Kanti in Cham möchte der Gemeinderat zudem einen Standortbeitrag leisten. Das letzte Wort hat das Stimmvolk an der Urne.

Der Gemeinderat Cham hat die Weichen für die weitere Planung einer Kantonsschule Ennetsee gestellt: Ende Juni hat er dem Planungsdossier zur Umzonung des Standortes Allmendhof/Röhrliberg zugestimmt und dieses zur kantonalen Vorprüfung freigegeben. Kernanliegen dabei ist die Umzonung von rund 3,8 Hektaren Landwirtschaftsland in die sogenannte Zone «öffentliches Interesse für Bauten», so dass an diesem Standort die Kantonsschule zonenkonform gebaut werden kann. Über diese Umzonung wird das Chamer Stimmvolk nach Möglichkeit noch in diesem Jahr an der Urne abstimmen. «Wir freuen uns, geht es nun mit diesem für Cham und den Ennetsee wichtigen Projekt richtig los», sagt Gemeindepräsident Georges Helfenstein.

Er ergänzt: «Der Ennetsee ist seit Jahren in einem starken Wachstum und macht in Sachen Einwohnerzahlen schon heute einen beachtlichen Teil des Kantons Zug aus. Eine Kantonsschule in Cham führt insofern einerseits zu einem hohen wirtschaftlichen und bildungspolitischen Standortvorteil. Andererseits wird die Strecke Cham – Zug von den Pendlerströmen entlastet.»

Aktuell pendeln täglich rund 500 Schüler aus den Ennetsee-Gemeinden in die Kanti nach Zug. Anstatt die Schüler jeden Tag nach Zug zu transportieren, könne man sie dank einer Kanti Ennetsee unweit ihres Wohnortes unterrichten.

Schutzzone für die grüne Lunge und Bebauungsplanpflicht

Im Rahmen der Umzonung sieht das Planungsdossier auch eine neu geschaffene Schutzzone «Grüne Lunge Röhrliberg» vor. Damit wird bereits auf Stufe des Zonenplans verhindert, dass der westliche Bereich des Perimeters überbaut oder für Sportplätze genutzt wird. «Die Erhaltung der grünen Lunge war uns von Anfang an ein grosses Anliegen. Wir sind froh, können wir bei der Einzonung einen restriktiven Schutz über den entsprechenden Teilbereich legen», betont Rolf Ineichen, Vorsteher Planung und Hochbau.

Vorgesehen ist zudem eine Bebauungsplanpflicht, welche das gesamte betroffene Gebiet umfasst. Durch die Bebauungsplanpflicht wird das Stimmvolk zu einem späteren Zeitpunkt nochmals darüber abstimmen, wie die Bebauung auf dem Areal aussehen wird und damit die wesentlichen Grundzüge des Projektes festlegen.

Gemeinde möchte Standortbeitrag leisten

Der Vertrag zwischen dem Kanton Zug und dem Landbesitzer über das Kaufrecht des Kanti-Standorts war im Jahr 2012 abgeschlossen worden. Damals ging man von einem Kaufpreis von insgesamt 16 Millionen Franken aus, wobei der Kanton die Grundstückgewinnsteuer von voraussichtlich 4 Millionen Franken übernahm. Zwischenzeitlich liegt nun aufgrund einer Praxisänderung eine andere Basis vor. Die Netto-Kaufsumme für das Land beträgt wie vereinbart weiterhin 16 Millionen, die Grundstückgewinnsteuer liegt neu jedoch bei rund 24 Millionen Franken. Diese muss der Kanton vereinbarungsgemäss übernehmen.

Weil die Gemeinde Cham die Ansiedlung einer Kanti in der eigenen Gemeinde als grosse Chance und riesiges Potenzial für die Standortqualität erachtet, schlägt sie vor, dem Kanton rund 20 Millionen als Standortbeitrag zu erlassen, teilt sie mit. «Es muss uns etwas Wert sein, dass Cham bildungspolitisch Verantwortung übernehmen kann. Die Gemeinde Cham erhält die für sie wichtige Mittelschule sowie immer noch beachtliche 4 Millionen an Grundstückgewinnsteuern vollumfänglich in die Gemeindekasse», betont Gemeindepräsident Georges Helfenstein. Und Gemeinderat Rolf Ineichen ergänzt: «Würde das Land nicht für die Kanti eingezont, würde es in der Landwirtschaftszone verbleiben und die Gemeinde Cham würde keine Zahlung erhalten. Eine Einzonung als normales Bauland und die damit verbundene Steuereinnahme kann zum heutigen Zeitpunkt als illusorisch bezeichnet werden.» Denn mit der aktuellen Raumplanung und Siedlungsentwicklung werden in den kommenden 20 bis 25 Jahren keine weiteren grösseren Flächen mehr eingezont.

Weiterer Fahrplan zeitlich anspruchsvoll

Aktuell liegt das Planungsdossier beim Kanton zur Vorprüfung. Sobald diese abgeschlossen ist, werden eventuelle Änderungen in die Dokumente eingearbeitet und durch den Gemeinderat beschlossen. Danach findet die erste öffentliche Auflage statt. Diese läuft voraussichtlich von Mitte Juli bis Mitte August. Dass die Auflage genau in die Ferienzeit fällt, liegt daran, dass Eile geboten ist: Einerseits hat der Kantonsrat Anfang Jahr die Revision des Planungs- und Baugesetzes mit einer vom Bund bis zum 1. Mai 2019 zwingendend verlangten Anpassung abgelehnt. Falls diese Anpassung nicht erfolgt, kann das Grundstück für die Kantonsschule nach dem 1. Mai 2019 nicht eingezont werden. Andererseits ist der Kaufrechtsvertrag für das Grundstück nur bis Ende 2020 gültig und der Kanton kann das Land erst kaufen, wenn es in der Bauzone liegt.

Falls es bei der ersten öffentlichen Auflage zu keinen Einwendungen kommt, würde somit bereits im November die Urnenabstimmung über die Umzonung sowie den Standortbeitrag erfolgen. Sollten allfällige Verhandlungen bei Einwendungen nötig sein, wird die Abstimmung voraussichtlich im Februar 2019 stattfinden. «Wir sind uns bewusst, dass die Materie komplex und der Zeitplan ambitioniert ist», deshalb werde es vor der Abstimmung auch einen öffentlichen Informationsanlass geben, so Georges Helfenstein. «Gleichzeitig dürfen wir betonen, dass wir mit einer Kantonsschule Ennetsee in unsere Standortqualität und Attraktivität als Gemeinde investieren. Wir stellen jetzt die Weichen für eine grosse Chance und einen enormen Mehrwert.»

 

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