Bundesgerichtsentscheid im Zwist um Mergelgrube

Gemeinde Horw muss 2,3 Millionen Franken bezahlen

Die Gemeinde Horw aus der Vogelperspektive. (Bild: zVg)

Das Bundesgericht hat entschieden: Es weist die Beschwerden der Gemeinde Horw und der AGZ Ziegeleien AG ab. Heisst: Die Gemeinde muss 2,3 Millionen Franken an die Firma zahlen.

Das Bundesgericht hat in der Frage zur Entschädigung betreffend Mergelgrube Grisigen festgelegt: Die Gemeinde Horw hat rund 2,3 Millionen Franken an die Eigentümerin AGZ Ziegeleien AG zu bezahlen.

Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht die Entscheide des Kantonsgerichts und der Schätzungskommission. Sowohl die Beschwerde der Gemeinde Horw wie auch die Beschwerde der AGZ Ziegeleien AG wurden vom Bundesgericht vollständig abgewiesen. Ein jahrelanges Rechtsverfahren findet so seinen Abschluss.

AGZ Ziegeleien machten eine Forderung von 14,5 Millionen Franken geltend. Das Unternehmen hatte in der Grube Grisigen Mergel abgebaut. Das Horwer Stimmvolk sagte allerdings Ja zur Volksinitative «Grube Grisigen der Natur überlassen» und so wurde eine Rekultivierungszone geschaffen. AGZ Ziegeleien machten daraufhin materielle Enteignung geltend.

Nun soll es zumindest vorangehen

Die kantonale Schätzungskommission befasste sich mit der Entschädigungsforderung und wies diese ab. Aber: Sie hatte die Klage bezüglich der nur noch in beschränktem Umfang möglichen Wiederauffüllung der Grube und für zusätzliche Aufwendungen für die Rekultivierung und Sicherung der ehemaligen Abbaustelle gutgeheissen.

Die Schätzungskommission verpflichtete die Gemeinde daher zur Zahlung von insgesamt 2,3 Millionen Franken an die AGZ Ziegeleien AG. Diesen Schiedsspruch wollte der Horwer Gemeinderat nicht hinnehmen und erhob beim Luzerner Kantonsgericht Beschwerde. Auch die AGZ Ziegeleien hatten gegen das Urteil Beschwerde erhoben. Sie hielt an ihren seinerzeitigen Forderungen fest.

Der Gemeinderat erwarte nun, dass die notwendigen Massnahmen zur Rekultivierung der Mergelgrube Grisigen durch die Eigentümerschaft nun zügig angegangen werden, wie er in seiner Mitteilung schreibt.

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