Geldwäschereiregeln: Räte einigen sich
Das Parlament will das Geldwäschereigesetz in einzelnen Punkten verschärfen, lehnt aber neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater ab. Der Ständerat hat sich bei der Differenzbereinigung diskussionslos dem Nationalrat angeschlossen. Banken und Versicherungen müssen demnach einen Verdacht auf Geldwäscherei erst dann melden, wenn sie konkrete Hinweise oder mehrere Anhaltspunkte dafür haben, dass Gelder aus kriminellen Quellen stammen könnten, und diese Vermutungen auch nach zusätzlichen Abklärungen nicht ausgeräumt werden können. Bisher reichte ein einfacher Verdacht aus.
Quelle:swisstxt
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