Auch festgenommene Demonstranten müssen zahlen

Geldstrafen und Bussen gegen Gundula-Besetzerinnen

Die Luzerner Polizei räumte am Dienstag die besetzte Villa an der Obergrundstrasse 101.

(Bild: pze)

Die Besetzerinnen, die sich während der Räumung der Villen an der Obergrundstrasse im Haus befanden, wurden wegen Hausfriedensbruchs bestraft. Eine der beiden Frauen musste zusätzlich eine Busse bezahlen – wegen Hinderung einer Amtshandlung. Auch die festgenommenen Demonstranten müssen zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchungen gegen die beiden Frauen abgeschlossen, die sich zum Zeitpunkt der Räumung der «Gundula»-Besetzung in der Villa der Obergrundstrasse 101 befanden. Das Gebäude, welches der Bodum Invest gehört, wurde am 1. April 2017 von anonymen Aktivisten besetzt – die Räumung fand vier Tage später statt (zentralplus berichtete).

Die beiden Schweizerinnen sind 27 und 29 Jahre alt und wohnen im Kanton Luzern. Sie wurden wegen Hausfriedensbruch mit Geldstrafen von 600 bis 900 Franken bestraft. Zudem muss die 29-jährige Frau wegen Hinderung einer Amtshandlung eine Busse in der Höhe von 150 Franken bezahlen. Hinzu kommen Untersuchungskosten in der Höhe von 530 Franken.

Am gleichen Tag wurden fünf weitere Personen im Umfeld des besetzten Hauses festgenommen. Vier Personen wurden wegen Hinderung einer Amtshandlung und Veweigerung der Angaben zu Geldstrafen zwischen 300 bis 900 Franken verurteilt. Zudem wurden Bussen in der Höhe von 200 bis 250 Franken ausgesprochen. Die Untersuchungskosten belaufen sich auf über 1000 Franken. Auch diese Urteile sind rechtskräftig. Ein Verfahren ist noch hängig.

Die Aktivisten wehrten sich vor dem besetzten Haus mit Parolen gegen die anwesende Polizei.
Die Aktivisten wehrten sich vor dem besetzten Haus mit Parolen gegen die anwesende Polizei.

(Bild: uze)

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Pirelli
    Pirelli, 30.08.2017, 16:50 Uhr

    Warum muss man bezahlen, wenn man VOR einem Haus demonstriert? Gibts da Infos? Wir haben immer noch Bewegungsfreiheit in diesem Land, und man darf auch ein Plakat mit sich führen.

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