Ehemaliger Denner-Geschäftsführer verurteilt

Geldstrafe wegen gefälschten Abfallmarken

In der Stadt Luzern sind Gebührenmarken auf Abfallsäcken Vergangenheit. Nicht so in vielen Luzerner Landgemeinden.

(Bild: Zentralplus)

Ein Denner-Geschäftsführer hat seine Filialen mit gefälschten Gebührenmarken beliefert, diese an seine Kunden verkaufen lassen und damit über Monate Geld verdient. Nun wurde er zweitinstanzlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Seit 1999 arbeitete der vierfache Familienvater Hermann Schuler* beim Discounter Denner. Zuletzt als Geschäftsführer von vier Denner-Satelliten Filialen im Grossraum Luzern. In zwei dieser vier Filialen kauften Kunden während Monaten gefälschte Gebührenmarken für Sperrgut und Abfallsäcke, die in vielen Landgemeinen im Kanton Luzern noch mit solchen Marken gekennzeichnet werden. 

Im Sommer 2010 übergab Schuler seinen Filialleitern 1000 A4-Bogen mit gefälschten Gebührenmarken für den Verkauf. Natürlich ohne deren Wissen. Preis 18.50 Franken pro Bogen. Über einen Zeitraum von 18 Monaten, respektive einem Jahr verkauften die beiden Denner Filialen gut 1400 Bogen mit gefälschten Abfallmarken. Erlös: Rund 26’000 Franken. Zuvor bezog man diese Marken direkt von der Schweizerischen Post und verkaufte sie notabene ohne Gewinn an die Kunden weiter.

Die Geschichte flog schlussendlich auf, weil sämtliche Markenbogen dieselbe Seriennummer enthielten, was erstaunlicherweise über Monate weder Kunden noch den Filialleitern aufgefallen war. Ende 2011 stellte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in einer der beiden Denner Filialen 589 Bogen mit gefälschten Gebührenmarken sicher. Während die beiden Filialleiter aus allen Wolken fielen, beteuerte der 35-Jährige Geschäftsführer Schuler seine Unschuld. Er habe die Gebührenmarken von einem ihm unbekannten Dritten abgekauft, der gerade sein Geschäft aufgegeben habe. Dass es sich dabei um Fälschungen handle, habe sich seiner Kenntnis entzogen.

Unbekannter Verkäufer und keine Quittung
Zwischen 6500 und 7500 Franken hat Hermann Schuler dem unbekannten Verkäufer damals für die Gebührenmarken bezahlt. Diese Summe entspricht in etwa einem Tagesumsatz einer Denner Filiale. Den Verkäufer habe er danach nie wieder gesehen, keine Quittung für den Kauf erstellt und weder die erhaltene Menge noch die Echtheit der Marken überprüft.

Das Bezirksgericht Willisau glaubte dieser Auslegung und sprach den Beschuldigten Schuler im Mai 2013 vom Vorwurf der Fälschung amtlicher Wertzeichen frei. Gegen dieses Urteil reichte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Für sie war nicht zweifelsfrei erwiesen, dass Hermann Schuler die gefälschten Gebührenmarken in den beiden Denner Filialen unwissentlich zum Verkauf angeboten hatte.

Hohe Geldstrafe 

In ihrer Beweisführung war die Tatsache zentral, dass der Beschuldigte für 2000 Bogen mit Gebührenmarken im Wert von rund 37000 Franken nur 6500 bis 7500 Franken bezahlte. Ein Bogen mit 10 Gebührenmarken kostete ihn also bloss 3.75 Franken und nicht wie marktüblich 18.50 Franken. Nach Ausführungen der Staatsanwaltschaft stellt dieser unrealistisch tiefe Preis ein zentrales Indiz für die Unechtheit der Marken dar, welches beim Käufer Hermann Schuler zumindest einen Verdacht auf eine Fälschung hätte hervorrufen müssen. Unglaubwürdig wirkte zudem der Umstand, dass Schuler die gekauften Markenbogen nicht nachgezählt hatte und dem unbekannten Verkäufer ohne weiteres vertraute.

Die Staatsanwaltschaft ging aufgrund dieser Sachlage und entgegen dem erstinstanzlichen Urteil davon aus, dass der Beschuldigte die Unechtheit der Marken mindestens bewusst in Kauf genommen hatte. Das Luzerner Kantonsgericht entsprach nun in seinem Urteil diesem Tatbestand und verurteilte Hermann Schuler zu einer Busse von 9600 Franken, hinzukommen Verfahrenskosten in der Höhe von 6170 Franken.

* Name von der Redaktion geändert.

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