Geringverdiener ziehen weniger Vorteile daraus

Zug: Wer von der höheren Prämienverbilligung profitiert

Wie viel können Zugerinnen durch die Erhöhung der Prämienverbilligungen einsparen? (Bild: Adobe Stock)

Neulich hat der Kanton Zug mitgeteilt, dass er die Prämienverbilligung «markant» erhöht. Die Obergrenze am massgebenden Einkommen wird zudem auf 90'000 Franken aufgestockt. Nicht alle profitieren aber gleich stark von der Prämienverbilligung.

Der Kanton Zug hat am Mittwoch angekündigt, die Prämienverbilligungen zu erhöhen. Er hebt die Beitragssumme um 6 Millionen Franken auf neu insgesamt 66 Millionen Franken an.

Der Kanton Zug schreibt in der Medienmitteilung: «Die obere Grenze für das massgebende Einkommen beträgt neu 90 000 Franken». Dies sind 10 000 Franken mehr als bis anhin. Aufgenommen hat das auch zentralplus (zentralplus berichtete).

Für Ehepaare leigt die Obergrenze neu bei einem massgebenden Einkommen von 89'900 statt wie bis anhin 79'900 Franken. Für Erwachsene oder junge Erwachsene beträgt sie jedoch rund 60'200 respektive rund 41'400 Franken. Deren Obergrenzen hat der Kanton auf dieses Jahr um lediglich rund 2400 Franken erhöht. Zur nicht einfachen Materie schreibt die Regierung: «Die Berechnung der Prämienverbilligung ist ein komplexes Thema, und deshalb sind bei der Kommunikation gewisse Vereinfachungen angezeigt.»

Massgebendes Einkommen
Das massgebende Einkommen wird wie folgt berechnet: Zum Reineinkommen werden die Beiträge Säule 2 und Säule 3a dazugerechnet. Dazu addiert werden 10 Prozent des Reinvermögens. Auf diesen Betrag kann man Kinderabzüge geltend machen, was einem Abzug von 8500 pro Kind entspricht. Ein Beispiel für eine vierköpfige Familie: Ein massgebendes Einkommen von 85'000 Franken (und damit neu anspruchsberechtigt) entspricht einem Bruttoeinkommen von rund 135'000 Franken.

Wer profitiert von den zusätzlichen Geldern?

Von den zusätzlichen sechs Millionen Franken profitieren folgende Einkommensgruppen besonders stark: Alle jungen Erwachsenen mit einem massgeblichen Einkommen zwischen 39'000 und 41'400 Franken, alle Erwachsenen mit einem Einkommen zwischen 57'700 und 60'200 und alle Ehepaare mit einem Einkommen zwischen 79'900 und 89'900 Franken. Diese hatten bisher keinen Anspruch auf Prämienverbilligung, neu fallen sie aber unter die Begünstigten.

Doch auch wer schon bisher eine Prämienverbilligung in Anspruch genommen hat, kann unter Umständen von einer niedrigeren Prämienrechnung profitieren. Das betrifft alle Bezüger mit einem massgebenden Einkommen von über 60'000 Franken. Über dieser Schwelle haben Bezüger lediglich Anspruch auf eine reduzierte Prämienverbilligung. Diese Reduktion wurde auf das Jahr 2023 nach unten angepasst. Weswegen auch eine Familie mit einem massgebenden Einkommen von 70'000 Franken profitiert.

Tiefere Einkommen haben am Ende nicht mehr im Portemonnaie

Kaum über eine niedrigere Prämienrechnung freuen können sich hingegen alle bisherigen Bezüger mit einem massgebenden Einkommen von unter 60'000 Franken. Obwohl sie mehr Prämienverbilligung erhalten, zahlen sie aufgrund der gestiegenen Prämien unter dem Strich im Jahr 2023 gleich viel wie im Jahr 2022.

Man nehme als Beispiel eine alleinstehende Frau ohne Kinder mit einem massgebenden Einkommen von knapp 29'000 Franken. Zieht man von der Richtprämie die Prämienverbilligung ab, wird klar: Die Prämienlast ist genauso hoch wie im Vorjahr.

Wie viele Personen dürften voraussichtlich von den höheren Beiträgen profitieren? Im vergangenen Jahr hat der Kanton an rund 30'000 Bezügern Prämienverbilligungen entrichtet. Folglich, so Regierungsrat Martin Pfister, betreffe die Erhöhung der Obergrenzen nun «ein paar Tausend Personen».

Mehrere Hundert Franken günstigere Prämienrechnung möglich

Wie viele zusätzliche Franken bleiben im Portemonnaie einer Person, die neu Prämienverbilligungen beantragen kann? zentralplus hat den Prämienrechner der Ausgleichskasse Zug genutzt. Der Regierungsrat preist diesen auch an, um den Anspruch provisorisch zu berechnen.

Auch dazu ein Beispiel: Wir betrachten den Haushalt eines Ehepaars mit zwei jungen Erwachsenen und einem massgebenden Einkommen von 86'500 Franken. Im Gegensatz zum Vorjahr wäre diese Familie neu anspruchsberechtigt. Gemäss dem Rechner der Ausgleichskasse Zug hat sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung von rund 9'500 Franken.

Doch dieser hohe Betrag stimmt nicht, wie eine Sprecherin der Ausgleichskasse auf Anfrage bestätigt. Der Grund: Liegt das massgebende Einkommen zwischen 60’000 und 89’900 Franken, so besteht nur ein Anspruch auf eine reduzierte Verbilligung. Diese berücksichtigt der Rechner nicht.

Dennoch sagt die Sprecherin: «Unser Prämienrechner liefert korrekte Resultate. Bei denjenigen Fällen, die von der Reduktion der Prämienverbilligung betroffen sind, ist bereits jetzt darauf hingewiesen, dass sich der voraussichtliche Anspruch reduziert.» Was dies in Zahlen ausgedrückt bedeutet, bleibt jedoch unklar. Zu den Resultaten des Rechners sagt die Sprecherin: «Wir ergänzen den Text lediglich, damit dieser Sachverhalt noch klarer verständlich wird.»

Auf Anfrage teilt die Ausgleichskasse später mit, dass diese Beispielfamilie einen Anspruch auf Prämienverbilligungen in der Höhe von 1'115 Franken hat. Berücksichtigt man die gestiegenen Prämien, zeigt sich: Die Familie wird im Jahr 2023 ungefähr 340 Franken weniger für Krankenkassenprämien zahlen als im Jahr 2022, als sie noch keine Verbilligung beanspruchen konnte.

Regierung möchte Mittelstand stärken

Mit den höheren Prämienverbilligungen will der Regierungsrat den Mittelstand stärken. «Die Leute, die Prämienverbilligungen neu beantragen können, spüren höhere Prämien stärker als Personen, die mehr verdienen. Prämien sind ein wesentlicher Teil der Kosten. Personen aus dem Mittelstand kommen deshalb schneller an ökonomische Grenzen», sagt der Regierungsrat Martin Pfister am Telefon.

Weiter sagt der Regierungsrat, dass neben den Prämien auch die Energie- und Mietkosten angestiegen sind. «Daher ist es richtig, dass man im betroffenen Segment des Mittelstands gezielt eingreift», so Pfister.

Ob das Angebot auch genutzt werden wird, kann die Zuger Regierung zwar noch nicht beurteilen. Aber: «Wir gehen davon aus, dass die meisten Personen, die Prämienverbilligungen beantragen können, dies dann auch tun», sagt Pfister.

Kanton Zug bezüglich Prämienverbilligungen schweizweit führend

Von dem angekündigten Ausbau der Prämienverbilligungen werden nicht viele Zugerinnen betroffen sein. An dieser Stelle sei aber erwähnt, dass die Prämienbelastung für die Zuger Bevölkerung so klein wie in keinem anderem Kanton ist, so das Fazit einer Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit aus dem Jahr 2022.

In keinem anderen Kanton muss die Bevölkerung sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilsmässig am Einkommen so wenig für die Krankenkassenprämie zahlen. Liegt dies an der laut Zuger Regierung «schweizweit führenden» Prämienverbilligungen? Sicherlich teilweise, denn punkto Prämienverbilligungen ist der Kanton Zug auch weit oben, wenn auch nicht zuoberst. In den Kantonen Waadt, Genf, Tessin und Graubünden ist sie noch höher bemessen.

Anmeldung für die Prämienverbilligung ist neu via Internet möglich

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung ist nun via Internet möglich. In den kommenden Tagen werden alle Zuger Haushalte, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, direkt angeschrieben. Das Schreiben enthält sowohl einen QR-Code sowie die erforderlichen Zugangsdaten als auch ein herkömmliches Anmeldeformular. Die Anmeldung ist also weiterhin ohne Internetzugang möglich.

Um Ansprüche auf Prämienverbilligungen geltend zu machen, müssen sich Anspruchsberechtigte zwingend bis spätestens am 30. April für die Prämienverbilligung anmelden.

Verwendete Quellen
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