Wo ist der Wohnsitz?

Zürcher Steuerfahnder zoffen mit Zug um Multimillionär

Wohnt ein Millionär in Zug oder Zürich? Darüber stritten die Steuerverwaltungen. (Bild: mst)

Zug hat die höchste Millionärsdichte der Schweiz. Wenn solche lukrativen Steuerzahler von anderen Kantonen nach Zug ziehen, schauen die Kantone zum Teil genau hin. Das zeigt der Fall eines 81-Jährigen.

Nicht alle Kantone lassen ihre Multimillionäre kampflos ins Steuerparadies Zug abwandern. Das zeigt der Fall eines 81-Jährigen, dessen Fall bis vors Bundesverwaltungsgericht ging, wie die «Zuger Zeitung» berichtet. Der 81-Jährige lebte jahrelang im Kanton Zürich in einem grossen Haus mit Pool. Dann kauften er und seine Frau eine Villa für sechs Millionen Franken im Kanton Zug und das Paar verschob seinen Steuersitz dahin.

Die Zuger Steuerbehörden nahmen die neuen Steuerzahler gern auf und schickten ihnen die Veranlagungsverfügung. Doch die Zürcher Kollegen intervenierten: Sie bezweifelten, dass das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich ins Steuerparadies verlegt hat. Die Zuger wollten die Zürcher abwimmeln – doch ohne Erfolg. Weil sich die Kantone nicht einigen konnten, landete der Fall vor der Eidgenössischen Steuerverwaltung als Schiedsrichterin.

Einkäufe im Denner überführten Paar

Diese gab Zürich recht und verlegte den Steuersitz wieder zurück, wie die Zeitung schreibt. Das Ehepaar zog den Fall vors Bundesverwaltungsgericht – doch auch dieses gab den Zürcher Steuerfahndern recht. Für das Gericht sprachen einige Dinge dafür, dass das Paar seinen Lebensmittelpunkt noch in Zürich hatte.

Für den Umzug mietete das Paar etwa nur einen kleinen Lieferwagen für knapp drei Stunden, der unterwegs bei einer Tochter stoppte. Das Gericht glaubt also, das Paar habe seinen Hausrat nicht verlegt. Zudem nahm der Wasserverbrauch in Zürich seit des vermeintlichen Umzugs nicht ab. Und: Das Ehepaar erledigte seine Einkäufe meist in Coop- oder Dennerfilialen nahe des Zürcher Wohnorts, in Zug kaufte es hingegen kaum ein. Auch Bargeld bezogen die Millionäre grösstenteils von Bancomaten in Zürcher Gemeinden.

Hinweise, die das Paar selbst einreichte, etwa Fotos von Weihnachten in der Zuger Villa, überzeugten das Gericht nicht. Wie das Bundesverwaltungsgericht schreibt, hätten die Millionäre eine Reihe weiterer Nachweise einreichen müssen, etwa Kreditkartenabrechnungen, ihre Agenden oder Möbelkäufe. Das haben sie jedoch nicht getan. Der 81-Jährige hat sich auf Anfrage der Zeitung nicht dazu geäussert.

Solche Fälle sind in Zug keine Seltenheit. So kursieren in Zug etwa Wohnungsinserate für Scheinwohnsitze, wie zentralplus publik machte. Auch gab es beispielsweise schon Gerichtsfälle um den Wohnsitz des russischen Milliardärs Viktor Vekselberg, wobei das Zuger Verwaltungsgericht seinen Zuger Wohnsitz bestätigte (zentralplus berichtete).

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