Die Einführung eines Mindestlohns gibt im Kanton Zürich zu reden. Das sorgt auch für Reaktionen in der Stadt Luzern.
Das dortige Stimmvolk hätte eigentlich Ja gesagt zur Einführung eines Mindestlohns in Zürich und Winterthur. Das entsprechende Verwaltungsgericht sagt jetzt aber: Nein, das geht nicht. Die städtischen Mindestlöhne seien nicht mit kantonalem Recht vereinbar, lassen die Richter verlauten. Das Urteil kann weiter gezogen werden vor Bundesgericht.
Viele fragen sich nun, ob dem Mindestlohn in der Stadt Luzern das gleiche Schicksal blüht. Die Stadtluzerner sprachen sich im Juni für einen Mindestsalär von 22 Franken in der Stunde aus (zentralplus berichtete). Gemäss der «Luzerner Zeitung» gibt es aber keinen Grund zur Hintersinnung.
Wirtschaftsverband will genauer hinschauen
Der Stadtrat habe vor der Abstimmung überprüfen lassen, ob ein kommunal geltender Mindestlohn mit kantonalem Recht vereinbar sei, schreibt die Zeitung. Resultat: ja, das geht. Nichtsdestoweniger gibt es einige Akteure in Luzern, die jetzt aufgrund des Urteils des Zürcher Verwaltungsgerichts aktiv werden.
Der Wirtschaftsverband der Stadt Luzern werde den Rechtsspruch genau analysieren und allenfalls Massnahmen ergreifen, wie dieser gegenüber der Zeitung sagt. Zu den Geschehnissen äussert sich auch der Luzerner SP-Nationalrat David Roth.
Die einen freuen sich, die anderen weniger
Auf der Plattform «X» verlangt er von «Wirtschaftskreisen», die jetzt mit juristischen Schritten liebäugeln, davon abzulassen und den demokratischen Entscheid der Luzerner Stimmbevölkerung zu respektieren.
Anders klingt es bei Peter With, der sich ebenfalls auf «X» zu den Ereignissen in Zürich äussert. Ihm gemäss sei der Entscheid vom Zürcher Verwaltungsgericht zu begrüssen. Er hofft, dass mit dem Urteil die Stadt Luzern davon absieht, den beschlossenen Mindestlohn umzusetzen.
- Medienmitteilung des Kantons Zürich
- Artikel der «Luzerner Zeitung»
- Beitrag auf «X» von David Roth
- Beitrag auf «X» von Peter With