Stadt Luzern

Trotz Zürich: Mindestlohn kommt voraussichtlich 2026

Die Juso der Stadt Luzern verlangte mit ihrer Initiative einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. (Bild: ber)

Ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgericht hat Luzerner unsicher gemacht. Die Sozial- und Sicherheitsdirektion der Stadt Luzern klärt auf.

Letzte Woche hat das Zürcher Verwaltungsgericht die Einführung eines Mindestlohns in den Städten Zürich und Winterthur gestoppt. Grund: Die städtischen Mindestlöhne seien nicht mit kantonalem Recht vereinbar. Schnell wurden in Luzern die Fragezeichen gross, weil auch hier ein städtischer Mindestlohn kommen soll (zentralplus berichtete).

Nun gibt die Sozial- und Sicherheitsdirektion der Stadt Luzern auf Anfrage der «Luzerner Zeitung» bekannt, was für Auswirkungen das Urteil von Zürich hat: keine. Erstens sei das Urteil für die Stadt Luzern nicht bindend und zweitens beziehe sich das Verdikt auf die rechtlichen Grundlagen des Kantons Zürich, welche nicht mit jenen des Kantons Luzern übereinstimmten.

Stichtag 1. Januar

Weiter gibt die Direktion bekannt, dass der Stadtrat zurzeit eine Verordnung zur Einführung eines Mindestlohns erarbeite und dabei im Zeitplan sei. Dabei muss sich die Exekutive unter anderem damit befassen, wie die Einhaltung des Mindestlohns dereinst kontrolliert wird. Gemäss aktuellem Planungsstand gäbe es ab dem 1. Januar 2026 einen Mindestlohn von 22 Franken in der Stadt, ist die Direktion von der Zeitung zitiert.

Im Juli verstrich die Referendumsfrist für die Mindestlohn-Initiative der Juso. Damit war klar, dass es in der Stadt Luzern definitiv zur Einführung eines Mindestsalärs kommt (zentralplus berichtete). Im März 2023 hatte die Partei die Initiative lanciert (zentralplus berichtete).

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