Die Gebühren beim Strassenverkehrsamt Luzern sind zu teuer. Gemäss kantonalem Gesetz dürfen diese nur kostendeckend sein. Trotzdem will die Regierung nichts ändern.
Strassenverkehrsamt Luzern verrechnet zu viel
Trotz zu hohen Gebühren – Regierung will nichts ändern
- Geld & Steuern
Eigentlich ist die Sache klar. Für Kanzleien und die Verwaltung gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Einnahmen durch Gebühren dürfen nicht oder nur minim höher sein als deren Aufwand. Bei den Strassenverkehrs- und Schifffahrtsämtern in Luzern liegt dieser Kostendeckungsgrad allerdings bei über 100 Prozent (zentralplus berichtete).
Dies ist dem Luzerner SP-Kantonsrat Jörg Meyer ein Dorn im Auge. Mittels Interpellation wollte er und die Mitunterzeichnerinnen wissen, wie diese Gebühren festgelegt werden und wie der Regierungsrat die überhöhten Kosten einschätzt.
Deckungsgrad liegt bei über 100 Prozent
Die Antwort der Regierung: Ja, die Kostendeckung liegt in Luzern bei über 100 Prozent. Allerdings nicht wie vermutet bei rund 120 Prozent, sondern tiefer. «Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren und unter Einbezug einer gewissen Unschärfe bei den indirekten, nicht umgelagerten Kosten gehen wir von einem Deckungsgrad von 105 bis 109 Prozent aus», schreibt der Regierungsrat.
Luzern sieht keinen Handlungsbedarf, will die Kosten aber in Zukunft beobachten. So schreibt der Rat: «Unter dem Aspekt des Kostendeckungsprinzips erachtet unser Rat diesen Deckungsgrad zurzeit als angemessen.»
Da die Kosten für das Strassenverkehrsamt durch die Digitalisierung sinken, wird die Regierung den Kostendeckungsgrad auch in Zukunft beobachten.
- Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage A 716
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