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Der Kanton Luzern stellt Weichen für eine neue Steuerpolitik – mit Auswirkungen auf Grossunternehmen. Parallel dazu überarbeitet er die Strategie für die Luzerner Kantonalbank.
Am Dienstag startet im Kanton Luzern die ordentliche Vernehmlassung zur geplanten Steuergesetzrevision 2027. Laut einer Mitteilung der Staatskanzlei zielt die Reform darauf ab, auf mögliche Veränderungen beim Verteilschlüssel der OECD-Mindestbesteuerung zu reagieren. Der Bund prüfe derzeit, wie die Erträge verteilt werden – zulasten der Kantone.
Konkret plant der Luzerner Regierungsrat, einen Mehrstufentarif bei der kantonalen Gewinnsteuer einzuführen. Von dieser Neuerung betroffen wären rund 15 Unternehmen im Kanton, deren Reingewinn jährlich über 50 Millionen Franken liegt.
Für alle anderen Unternehmen soll sich steuerlich nichts ändern. Gleichzeitig plant der Regierungsrat, die Beteiligung der Gemeinden neu zu regeln. Schliesslich wird die Revision dazu genutzt, zwingende Vorgaben des Bundesrechts ins kantonale Steuergesetz zu überführen. Die Vernehmlassung läuft vom 23. April bis 23. Juli.
Auch die Eignerstrategie für die LUKB war ein Thema
Ebenfalls Thema ist die aktualisierte Eignerstrategie für die Luzerner Kantonalbank (LUKB). Wie der Kanton weiter erklärt, wird die bestehende Strategie aus dem Jahr 2021 grundsätzlich fortgesetzt, jedoch punktuell überarbeitet.
Hintergrund sind politische Vorstösse und die turnusgemässe Überprüfung im Vierjahresrhythmus. Besonders im Fokus: die Risikopolitik, die Eigenmittel und die Liquiditätsplanung der Bank. Zudem wurden die Vergütungsvorgaben für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Kanton ist Mehrheitsaktionär der Bank.
- Mitteilung des Regierungsrats