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Luzern will wieder ein «attraktiver Arbeitgeber» für Staatsangestellte werden. Dafür müssen die Löhne hoch, sagt das Finanzdepartement, denn gerade Führungs- und Fachkader seien unterbezahlt.
Luzerner Staatsangestellte sollten künftig mehr Lohn erhalten. «Damit soll der Kanton Luzern mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben», meint das Finanzdepartement. Luzern zahle dem Führungs- und Fachkader bis zu 10 Prozent weniger als der Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone. Er sei daher schwierig sich im Wettbewerb um qualifiziertes Personal als «attraktiver Arbeitgeber» zu positionieren. Die vorgeschlagene Revision betrifft auch den Lohn des Regierungsrats.
Derzeit läge Luzern in der Lohnklasse 18 mit einem Maximallohn von 220'223 Franken rund 9 Prozent unter dem Deutschschweizer Durchschnitt. Zum Vergleich: Im Kanton Zürich liegt er bei 284'500 Franken, im Aargau bei 294'070 Franken.
Mit der Revision will die Regierung den Minimal- und Maximallohn in verschiedenen Lohnklassen erhöhen. Ausserdem sollen Luzerner Staatsangestellte künftig mindestens 50'400 Franken pro Jahr verdienen. Auch Lohnsteigerungen während des Arbeitsverhältnisses will die Regierung flexibler möglich machen. Die Behandlung im Kantonsrat ist im Herbst 2023 geplant. Die Änderungen sollen per 1. März 2024 in Kraft treten.
Da der Lohn des Regierungsrats, der Staatsschreiberin und der Mitglieder des Kantonsgerichtes an die Lohnklasse 18 gebunden ist, würde sich mit der Revision auch ihr Lohn erhöhen. Um das zu verhindern, soll parallel eine Anpassung bei der Besoldungs- und Spesenregelungen stattfinden.
- Medienmitteilung des Finanzdepartement des Kanton Luzern