Massive Steuerverluste: Der Stadt Luzern schwant Böses
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Der Kanton möchte per 2025 Steuern für Private und Unternehmen deutlich senken. Die städtische Finanzdirektorin Franziska Bitzi fürchtet nicht verkraftbare Steuerausfälle bei der Stadt Luzern. Sie stellt klar: Der Kanton muss seine Pläne anpassen.
Auch die Stadt Luzern wehrt sich gegen die ambitionierten Steuersenkungspläne des Kantons. Sie folgt damit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG). Dieser hatte bereits letzte Woche seine Vernehmlassungsantwort veröffentlicht und die Pläne des Kantons stark kritisiert (zentralplus berichtete). An dem Schreiben war auch die Stadt beteiligt.
Der Kanton Luzern hat das Steuergesetz einer Totalrevision unterzogen. Per 2025 sind umfassende Erleichterungen für tiefe Einkommen einerseits und für Unternehmen andererseits geplant. Sie werden insgesamt um rund 180 Millionen Franken entlastet, wie der Kanton vorrechnet. Die Regierung will damit den Standort Luzern für Firmen attraktiver machen.
Doch wenn Steuern gesenkt werden, gehen wichtige Einnahmen verloren. Die Gemeinden rechnen mit jährlichen Steuerausfällen von bis zu 100 Millionen Franken. Die Finanzdirektorin der Stadt Luzern, Franziska Bitzi, ist sich sicher, dass die Stadt den Verlust nicht verkraften wird.
37 Millionen Franken Verluste
In einer Antwort auf eine Interpellation der Grünen erklärt der Stadtrat jetzt, wie hoch die jährlichen Steuerausfälle für die Stadt Luzern wären. Falls der Kanton die Änderungen unverändert umsetzt, wird die Stadt 32 bis 37 Millionen Franken Verluste einstreichen.
Daher warnt die Stadt vor drastischen Folgen. Die Gemeinden würden durch die Revision deutlich an Steuersubstrat verlieren. Um das Budget auszugleichen, bräuchte es dann entweder «einschneidende Einsparungen bei den Ausgaben» oder kommunale Steuererhöhungen.
Damit es nicht so weit kommt, wird die Stadt eine eigene Vernehmlassungsantwort aufsetzen. Die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision hat am 18. November begonnen und wird noch bis 17. Februar andauern. In seiner Interpellationsantwort umreisst der Stadtrat, was in dem Schreiben stehen wird.
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Eine Frage des Masses
Die Stadt lehnt nicht alle Bestandteile der Revision ab. Franziska Bitzi betont, die Erleichterungen für einkommensschwache Privatpersonen würden unterstützt. Besonders positiv bewertet die Stadträtin auch die geplanten Änderungen beim Thema Fremdbetreuung. Ab 2025 sollen Eltern die Kosten für die Fremdbetreuung ihrer Kinder steuerlich stärker geltend machen können.
”«Es muss möglich sein, Arbeit und Betreuung zu vereinbaren.»
Franziska Bitzi, Finanzdirektorin Stadt Luzern
«Die Abzüge für Fremdbetreuung finde ich persönlich sehr wichtig, aus gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Gründen. Wir haben einen starken Fachkräftemangel. Es muss möglich sein, Arbeit und Betreuung zu vereinbaren», erklärt sie.
Auch die Steuererleichterungen für Unternehmen kann die Stadträtin nachvollziehen. Stellvertretend für den Stadtrat erklärt sie: «Wir sehen auch ein, dass der Kanton bei juristischen Personen etwas machen muss. Aber es ist eine Frage des Masses. Die Steuerausfälle für die Stadt sind zu hoch.» Die Stadt fordert daher unter anderem geringere Steuersenkungen für Unternehmen.
Beteiligung an der OECD-Mindeststeuer
Die Stadt fordert zudem eine angemessene Beteiligung der Gemeinden an der neuen OECD-Mindeststeuer. Über die globale Mindeststeuer für Firmen mit über 750 Millionen Franken Umsatz wird voraussichtlich im Juni 2023 abgestimmt. Der Bund wird ein Viertel der geschätzten 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen erhalten und die Kantone die übrigen 75 Prozent.
”«Der Kanton will geschätzte 55 Millionen aus der Ergänzungssteuer vollständig für sich behalten.»
Franziska Bitzi
Während andere Kantone die zusätzlichen Einnahmen mit den Gemeinden teilen, sieht die Steuergesetzrevision des Kantons Luzern keine Beteiligung vor. «Der Kanton will geschätzte 55 Millionen aus der Ergänzungssteuer vollständig für sich behalten, was wir so nicht akzeptieren können. Gemäss Bundesrecht sind die Gemeinden angemessen zu beteiligen», erklärt Franziska Bitzi.
Tatsächlich dürfen gemäss Bundesrecht die Kantone souverän über die Verwendung ihrer Einnahmen entscheiden. Sie müssen die Gemeinden aber «angemessen berücksichtigen». Die Stadt fordert daher eine hälftige Verteilung der Mehreinnahmen zwischen Kanton und Gemeinden.
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Unverständnis bei der Sondersteuer
Ausserdem umstritten ist das Thema Sondersteuern. Sondersteuern sind die Handänderungssteuer und die Grundstücksgewinnsteuer. Die Steuern zahlt nicht jeder, sondern nur Personen, die Grundstücke verkaufen und kaufen oder Gewinne daraus schöpfen. Um den Gemeinden das Steuerpaket schmackhaft zu machen, will der Kanton den Kommunen 20 Millionen Franken Sondersteuern schenken.
Franziska Bitzi erklärt die Hintergründe. Die Sondersteuern wurden bis 2018 immer 50:50 zwischen Kanton und Gemeinden verteilt. Mit der Aufgaben- und Finanzreform 2018 entschied der Kanton, künftig 70 Prozent der Einnahmen zu behalten. Jetzt will er das wieder rückgängig machen. Und erklärt den Gemeinden, damit die Steuerausfälle durch die Gesetzesrevision zu kompensieren.
Die Stadträtin ist darüber mehr als verwundert: «Ich sehe keinen Zusammenhang, die beiden Themen Aufgaben- und Finanzreform 2018 und OECD-Ergänzungssteuer haben nichts miteinander zu tun.» Ausserdem gibt es ein Problem bei der Verteilung.
Eine Gemeinde mit teuren Grundstücken wie Meggen erwirtschaftet viele Sondersteuern. Eine Gemeinde wie Emmen wird durch die geplanten Steuersenkungen für einkommensschwache Private hohe Ausfälle verzeichnen. Das zeigt: Von der Kompensation profitieren nicht zwingend die Gemeinden, die unter den Ausfällen am stärksten leiden.
Die Stadt Luzern fordert daher sowohl eine Änderung des Teilers bei den Sondersteuern als auch eine Beteiligung an der OECD-Mindeststeuer – für alle Gemeinden. Wann die Stadt ihre Forderungen in einer Vernehmlassungsantwort formuliert, ist noch nicht klar. Sie hat dafür Zeit bis Mitte Februar.
- Antwort des Stadtrats auf Interpellation der Grünen
- Telefonat mit Franziska Bitzi, Finanzdirektorin der Stadt Luzern
- Website des Eidgenössischen Finanzdepartements
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