Luzern will die Steuern für Unternehmen erhöhen, wenn der Bund an seinen Plänen festhält. (Bild: les)
Der Kanton Luzern will die Steuern für Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Franken Gewinn erhöhen. Damit sollen mögliche Pläne des Bundes umgangen werden.
Grosse internationale Unternehmen zahlen mit der 2024 in der Schweiz eingeführten OECD-Mindeststeuer mindestens 15 Prozent Steuern. In manchen Kantonen war dieser Satz bis anhin darunter gelegen, weshalb sie seither Mehreinnahmen verzeichnen. Nach langem Ringen einigten sich Kantone und Bund darauf, dass die Kantone 75 Prozent dieser möglichen Mehreinnahmen behalten und der Bund 25 Prozent. Doch eine ständerätliche Kommission wollte diesen Verteilschlüssel vor wenigen Monaten auf 50:50 ändern.
Das passte den Kantonen Zug und Luzern gar nicht, weshalb es Bestrebungen dieser Kantone gab, die Mindeststeuer bei Unternehmensgewinnen auf 15 Prozent zu erhöhen. Damit würde kein Geld mehr nach Bern fliessen.
Höhere Steuern für Millionengewinne
Der Kanton Luzern beschliesst nun, diese Pläne weiterzuverfolgen, wie er in einer Mitteilung bekannt gibt.
Konkret sollen Unternehmen mit einem Reingewinn von mehr als 50 Millionen Franken höher besteuert werden. Für alle darunter ändere sich nichts. Zum bestehenden Gewinnsteuertarif sollen zwei zusätzliche Stufen dazukommen. Für Reingewinne zwischen 50 und 500 Millionen Franken werden zusätzlich drei Prozent je Einheit und für Reingewinne über 500 Millionen Franken zusätzliche vier Prozent je Einheit auf Reingewinne erhoben – so die Pläne des Kantons.
Die Einnahmen daraus würden ausschliesslich beim Kanton Luzern bleiben. Der Kanton schreibt, diese Steuergesetzrevision werde notwendig, weil die Idee der Finanzkommission des Ständerats zu einem Minderertrag von rund 130 Millionen Franken jährlich für den Kanton Luzern führen würde.
«Das Thema ist nicht vom Tisch»
In einer ähnlichen Lage befindet sich der Kanton Zug. Dieser kündigte im Dezember an, die Steuern für Unternehmen zu erhöhen (zentralplus berichtete). Doch vergangene Woche teilte er mit, dass er von diesen Plänen wieder abkomme (zentralplus berichtete). Der Grund: Die Finanzkommission des Ständerats hatte ihre Motion zur Änderung des Verteilschlüssels zurückgezogen.
Der Kanton Luzern schreibt nun: Zwar sei die Motion zurückgezogen worden, doch gleichzeitig sei die Bundesverwaltung mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt worden. «Damit ist das Thema nicht vom Tisch.» Doch sollte der Bund tatsächlich auf eine Anpassung des Verteilschlüssels der OECD-Mehrerträge verzichten, behalte sich der Kanton Luzern vor, die Steuergesetzrevision ebenfalls nicht in Kraft zu setzen. Der Ball liegt nun also beim Bund.
Auch Gemeinden betroffen
Der Kanton Luzern führt derweil eine Vernehmlassung der Botschaft durch, welche vom 23. April bis 23. Juli dauert. Diese ist auch für die Luzerner Gemeinden von Interesse. Sie sollen, unabhängig von der Einführung eines Mehrstufentarifs, wie bisher an den Mehrerträgen des Kantons beteiligt werden.
Der Kanton schreibt: Um der erwarteten Volatilität der Erträge aus der Ergänzungssteuer Rechnung zu tragen, solle die zusätzliche Gemeindebeteiligung anteilsmässig 25 Prozent der gesamten Einnahmen aus der nationalen Ergänzungssteuer und aus einer kantonalen allfälligen mehrstufigen Gewinnbesteuerung betragen. Die geltende Mindestbeteiligung in Form eines absoluten Betrages bleibe bestehen. Werde der Mehrstufentarif nicht eingeführt, komme im Kanton Luzern nur die Beteiligung der Gemeinden an den OECD-Geldern zur Abstimmung. Diese Gesetzesänderung soll per 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
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Waadt, Genf, Basel-Stadt oder Schaffhausen haben das auch gemacht. Luzern hat sich zu den Spielregeln fügen wollen. Der Bund hat gepokert, versuchte noch mehr rauszuholen und dabei verloren. Die einzigen beiden betroffenen Kantone sollen jetzt konsequent bleiben. Warum sollen nur diese bezahlen?