Richtprämien für 2023 festgelegt

Krankenkasse: So viel Prämienverbilligungen bezahlt Luzern

Das kommende Jahr wird nicht nur wegen des Energiepreises teuer. Auch beiden Krankenkassen kommen fette Rechnungen auf uns zu. Viele Haushalte sind auf Prämienverbilligungen angewiesen. (Bild: patientenstelle.ch)

Jetzt ist klar, wie der Luzerner Regierungsrat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2023 setzt. Da die Prämien im kommenden Jahr besonders ansteigen, schüttet der Kanton rund 15 Millionen Franken mehr als noch 2022 aus.

Das kommende Jahr wird teuer. Die Krankenkassenprämien steigen im Jahr 2023 durchschnittlich um 6,6 Prozent an. Die mittlere Prämie beträgt damit neu 334,70 Franken. Für Erwachsene liegt sie bei 397 Franken, für junge Erwachsene (19 bis 25 Jahren) bei 280 Franken und für Kinder bei 105 Franken (zentralplus berichtete).

Um finanzschwache Haushalte zu entlasten, gibt es das Mittel der individuellen Prämienverbilligung. Wie viel Geld es für dieses Mittel gibt, muss die Regierung jeweils festlegen.

Der Regierungsrat schüttet 2023 mehr Geld aus

Jedes Jahr definiert der Regierungsrat die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung. Dabei spielt die Prämienentwicklung eine Rolle und auch wie viel Geld grundsätzlich zur Verfügung steht. Jetzt ist klar, wie viel Geld es 2023 geben wird.

«Im kommenden Jahr sind 215,2 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die Belastung der Luzerner Bevölkerung durch die 2023 überdurchschnittlich steigenden Krankenkassenprämien zu verringern», schreibt der Kanton.

Das bedeutet, dass es gegenüber dem Jahr 2022 rund 15 Millionen Franken mehr gibt. Und das Geld ist dringend nötig. So schreibt der Kanton: «Damit können schätzungsweise 112'200 Kinder, Jugendliche und Erwachsene finanziell entlastet werden. Das entspricht gegen 27 Prozent der Bevölkerung.»

Diese Haushalte haben einen Anspruch auf Unterstützung

Eine Prämienverbilligung können Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bekommen. Menschen, welche Sozialhilfe beziehen, sind ebenso berechtigt. Auch wenn beispielsweise die Kosten für die Krankenkassenprämien zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen, hast du Anspruch.

Der Kanton hat ebenso bei der Einkommensgrenze für den Anspruch auf eine Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung erhöht. Neu beträgt diese 89'346 Franken für Paare und 71'477 Franken für Alleinerziehende.

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