Kanton Zug will mit OECD-Millionen Steuerabzüge finanzieren

Die Folgen der Steuerstrategie: 41 Prozent der Luzernerinnen und Luzerner müssen 2013 höhere Steuern bezahlen

(Bild: Robert Müller)

Die Zuger Regierung arbeitet an einer Teilrevision des Steuergesetzes. In dieser Vorlage sind Steuerabzüge und Steuersenkungen geplant, die zu Mindereinnahmen von 120 Millionen Franken führen. Jedoch nur unter der Bedingung, dass die OECD-Mindeststeuer eingeführt wird.

Auf den Kanton Zug wartet ein wahrer Geldsegen. Sollte der Bund die OECD-Mindeststeuer einführen, zahlen internationale Unternehmen in der Schweiz mindestens 15 Prozent Steuern. Gemäss Hochrechnungen erhält der Kanton Zug so ab 2024 jährlich 300 Millionen Franken mehr Steuern (zentralplus berichtete). Wie sich am Donnerstag zeigt, will die Zuger Regierung einen Teil davon in Steuerabzüge und Steuerentlastungen investieren. Dies im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes.

Steuerentlastung für Familien und Gutverdiener

So plant der Kanton Zug, die Abzüge bei der Kinderbetreuung zu erhöhen. Der Drittbetreuungsabzug soll von heute 6000 Franken auf 25'000 Franken erhöht werden. Der Eigenbetreuungsabzug hingegen von heute 6000 auf 12'000 Franken. «Da auch die Anerkennung der Eigenbetreuung einem unveränderten gesellschaftspolitischen Bedürfnis entspricht», wie die Regierung in der Medienmitteilung begründet. Die Erhöhung der persönlichen Abzüge, die im Rahmen der Covid-Massnahmen befristet vorgenommen wurde, soll unbefristet weitergeführt werden.

Doch nicht nur Familien, sondern auch Gutverdiener sollen steuerlich entlastet werden. «Die sich auf absehbare Zeit sehr gut präsentierende Finanzlage des Kantons Zug rechtfertigt eine Senkung der Vermögenssteuer im Rahmen eines ausgewogenen Gesamtpakets», argumentiert die Regierung. So soll der Vermögenssteuertarif um 20 Prozent gesenkt und die bestehenden Freibeträge erhöht werden. Bislang zahlten rund die Hälfte der Zugerinnen keine Vermögenssteuer, mit dieser Änderung wären es 60 Prozent.

Weiter möchte Finanzdirektor Heinz Tännler auch den Einkommenssteuertarif um fünf Prozent senken. Die sehr gute Finanzlage des Kantons Zug lasse dies zu, so die Begründung.

Mit Änderung hat Zug 120 Millionen Franken weniger Steuern

Eine weitere grosse Änderung in der Reform betrifft den nationalen Finanzausgleich (NFA). Mit diesem unterstützen finanziell bessergestellte Kantone wie etwa Zug finanziell weniger starke Kantone (zentralplus berichtete). So zahlt der Kanton Zug in diesem Jahr gut 328 Millionen Franken in diesen Topf. Davon bezahlen 47,3 Millionen Franken die Zuger Gemeinden.

Damit soll nun Schluss sein. Die Regierung plant, die Gemeinden ab 2024 aus der NFA-Mitfinanzierung zu entlassen. Das dürfte vor allem die Stadt Zug freuen, die den grössten Gemeindeanteil stemmt (zentralplus berichtete). Trotzdem wird es nach der Steuerreform in neun der elf Gemeinden Mindereinnahmen geben. Während vier Jahren erhalten diese deshalb gut 11,1 Millionen Franken jährlich als «Solidaritätsbeitrag».

Mit all diesen Änderungen rechnet der Kanton mit jährlichen Mindereinnahmen von 120 Millionen Franken. Die Reform sei jedoch eine Paket-Lösung. So werden die Änderungen nur eingeführt, wenn der Bund die OECD-Mindessteuer einführt. Und der Kanton Zug somit seine 300 Millionen Franken Mehreinnahmen bekommt. Das letzte Wort über diese geplante Steuerreform hat jedoch der Zuger Kantonsrat.

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