Die Luzerner Regierung muss sich happige Vorwürfe anhören. Eine Partei hat Stimmrechtsbeschwerde gegen die Steuergesetzrevision eingereicht. Die Abstimmungsbotschaft sei «einseitig und intransparent».
Vor kurzem haben die Gemeinden des Kantons Luzern ihren Unmut über die Steuergesetzrevision verlauten lassen, welche im kommenden Herbst vor das kantonale Stimmvolk kommt (zentralplus berichtete). Nun macht auch die SP ernst und erhebt eine Stimmrechtsbeschwerde. Damit wird unklar, ob es überhaupt zur Abstimmung kommt.
Die Partei hält sich in ihrer Medienmitteilung zur Beschwerde nicht zurück mit ihren Vorwürfen. Ein Aspekt der geplanten Abstimmung ist den Linken dabei ein besonderer Dorn im Auge.
«Einseitige und intransparente» Abstimmungsbotschaft, sagt die SP
Die Abstimmungsbotschaft sei «einseitig und intransparent», schreibt die SP in ihrer Mitteilung vom Dienstag. Gegenargumente gegen die Revision kämen kaum zur Sprache und wenn, dann nur sehr kurz. «Das widerspricht gängiger Praxis, wie sie auch vom Bundesgericht gefordert wird», ist sich die Partei sicher.
Ganze 19 Seiten erhielten die Argumente für die Vorlage. Und gerade einmal eine halbe Seite käme den Gegenargumenten zu, konkretisiert die SP ihren Vorwurf. «Die Stimmbevölkerung muss regelrecht mit der Lupe nach kritischen Argumenten suchen, wenn sie sich ein ausgewogenes Bild von der Vorlage machen will», lässt sich SP-Kantonsrätin Simone Brunner zitieren.
Unsauber gerechnet?
Überdies ist die SP der Ansicht, dass die Unterlagen zu keiner Zeit aufzeigten, mit welchen effektiven Steuerausfällen aufgrund der Revision zu rechnen sei. Mit anderen Worten: «Der Regierungsrat verschweigt Kosten und führt in die Irre.»
In den detaillierten Ausführungen würden Kosten und Steuerausfälle mit den Einnahmen aus den OECD-Erträgen vermischt. Dadurch werde unklar, wie teuer die Revision letzten Endes sei. Und dass natürliche wie juristische Personen dank der Revision gleichermassen entlastet würden, wie der Regierungsrat behauptet, ist nach Meinung der SP auch falsch.
Die Regierung unterschlage den Hinweis, dass die Steuereinnahmen im Kanton Luzern zu 78,7 Prozent von natürlichen Personen und lediglich zu 21,3 Prozent von juristischen Personen stammen. Damit seien die Steuersenkungen für juristische Personen im Verhältnis zu den Steuereinnahmen deutlich höher als jene für natürliche Personen.
Unsinnige Verknüpfungen?
Die SP nimmt zudem Anstoss daran, dass die Abstimmungsvorlage mit Massnahmen aus dem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2026 verknüpft wird. Denn: Über diesen Plan berät der Kantonsrat erst im Oktober.
Für SP-Präsidenten David Roth ist vor diesem Hintergrund klar: «Die Regierung ist in der Pflicht, die gesamten Kosten der Revision aufzuzeigen und die einseitige Information sofort zu korrigieren.» Die Unterlagen sollen neu verfasst werden und der Abstimmungstermin soll neu angesetzt werden.
Das sagt das Ja-Komitee
Das überparteiliche «Ja-Komitee», welche sich für die Revision einsetzt, bezeichnet die Beschwerde der SP als «linke Nebelpetarde». Die Vorwürfe seien nicht haltbar und hätten überdies schon viel früher zur Sprache gebracht werden können, schreibt das Komitee in einer Medienmitteilung am Dienstagnachmittag.
Erstens führt es an, dass die Beratung über den Aufgaben- und Finanzplan immer im Oktober stattfindet. Zweitens sei das Verhältnis zwischen natürlichen und juristischen Personen beim Steueraufkommen «nur schon in den Grundzügen» breit bekannt und müsse in den Abstimmungsunterlagen nicht explizit ausgewiesen werden.
Die Regierung gibt sich bedeckt
Drittens kritisiert das Komitee, dass die Beschwerde just in dem Moment publik gemacht wurde, in dem das Ja-Komitee über die Argumente für die Revision informiert hat. Dies ist aus Sicht der Befürworter der Revision ein Zeichen mangelnden Respekts zwischen den politischen Akteuren.
Auf Anfrage von zentralplus äussert sich die Regierung vorläufig nicht zu den Vorwürfen. Der Regierungsrat werde die Beschwerde behandeln. Sobald dieser eine Entscheidung getroffen hat, kommuniziert er diese, wie es von Seiten des Kantons heisst. Wie auch immer das Verdikt der Regierung ausfällt, es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Nathan Affentranger ist seit März 2024 Praktikant bei zentralplus. Er hat einen Entlebucher Dialekt, eine Antipathie für Beamtensprache und ein Masterdiplom in Philosophie. Am liebsten schreibt er über die kleinen Absurditäten des Alltags.
Ich kenn die Revision noch nicht. Bin also weder dafür, noch dagegen. Aber die Argumente des Ja-Lagers klingen für mich nach kräftigem "Mimimimi".
Und mir war tatsächlich nicht bekannt, dass es so ein Missverhältnis zwischen juristischen und natürlichen Personen gibt. So wird es wohl vielen auch gehen.